Energieausweis: Darauf kommt es beim Verkauf eines Hauses an

Energieausweis bei Hausverkauf

Für den Verkauf eines Hauses ist ein Energieausweis nötig. Wir zeigen dir, worauf du dabei achten solltest.

Eine Ausweispflicht gibt es auch für Häuser. Konkret muss beim Verkauf eines Hauses nämlich ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss auch vor oder knapp nach dem Verkauf übergeben werden. Ein solcher Energieausweis liefert nämlich Details über den energetischen Zustand eines Hauses, unter anderem die Gesamtenergieeffizienz. Das ist für Käufer:innen wichtig und seit mehr als zehn Jahren gibt es daher diese Pflicht zur Vorlage.

Die Angaben auf einem Energieausweis

Ein Energieausweis enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Heizwärmebedarf (HWB): Das ist der wichtigste Kennwert im Energieausweis und beurteilt die Gebäudehülle. Über den Energieverbrauch sagt dieser aber noch nichts aus, dieser hängt vom Energieeffizienzfaktor und von der jeweiligen Nutzung ab. Die Skala für diesen  Kennwert reicht von A++ bis G.

  • Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE): Verhältnis der Effizienz des Gebäudes zu einem Referenzobjekt.

  • Primärenergiebedarf (PEB).

  • Kohlendioxidemissionen (CO2).

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?

Die Ausstellung eines Energieausweises erfordert Fachkenntnisse, daher sind nur bestimmte Unternehmen dazu berechtigt. Dazu zählen einerseits Ziviltechniker (Architekten, Zivilingenieur und Ingenieurkonsulenten), andererseits Gewerbetreibende aus bestimmten Sparten – unter anderem Baumeister, Ingenieurbüros, Zimmermeister sowie Spezialisten für Gas- und Sanitärtechnik oder Heizungstechnik. Achte bei der Auswahl auf Referenzen: Wie oft wurde bereits ein Energieausweis erstellt und für welche Objekte? Empfehlungen anderer Hausbesitzer:innen sind darüber hinaus immer wertvoll.

Was kostet ein Energieausweis und was brauche ich dafür?

Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises hängen vom Objekt ab, sie liegen in der Regel zwischen 500 und 1000 Euro. Ein Vergleich der Anbieter macht Sinn, doch sollte man sich nicht nur vom Preis leiten lassen. Benötigt werden neben einem Bauplan mit Grundrissen auch Abmessungen der Fenster und Türen sowie eine Bauteilbeschreibung der thermischen Hülle des Hauses.

Wichtige Punkte zum Energieausweis

  • Laut Gesetz muss über den energietechnischen Zustand eines Hauses bereits in Immobilien-Anzeigen informiert werden – also auch bei Anzeigen auf Online-Plattformen.

  • Bei einem Vertragsabschluss muss der Energieausweis innerhalb von 14 Tagen ausgehändigt werden; dazu reicht auch eine Kopie. Geschieht das nicht, kann das für Verkäufer:innen teuer werden, es drohen nämlich Zahlungen für Gewährleistung bzw. Schadenersatz.

  • Bei Einfamilienhäusern muss der Energieausweis nicht für das Objekt selbst erstellt werden, es reicht ein Dokument eines baugleichen Gebäudes –  Aussteller:innen müssen allerdings die Ähnlichkeit dieser beiden Gebäude bestätigen.

  • Es gibt Ausnahmen für die Pflicht zum Energieausweis:  Für freistehende Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern, für Wohngebäude mit zeitlich begrenzter Nutzung sowie für Abbruchbauten braucht es keinen Ausweis.