Ehemaliger Bauernhof im Dorfgebiet
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypLand-/Forstwirtschaft
- BautypNeubau
- Grundfläche5.500 m²
- Zimmer7
- Nutzfläche970 m²
- Verfügbarab 01.08.2026
- HeizungZentralheizung, Holzofen, Kachelofen, Pellets, Radiatoren
Ausstattung und Freiflächen
- Einbauküche
- Carport
- Keller
- Garage
- Parkplatz
- Abstellraum
- Balkon
- Garten
Preisinformation
Objektbeschreibung
Ehemaliger Bauernhof im Dorfgebiet von Pogier der Gemeinde Kapfenberg:
Mitten in der naturbelassenen Berglandschaft der Steiermark befindet sich dieser Hof auf dem ursprünglich eine kleine Landwirtschaft betrieben wurde. Heute eröffnet es Menschen mit Visionen, ob privat, landwirtschaftlich oder gewerblich, seine Ideen zu verwirklichen. Das Wohnhaus mit einer Wohnfläche von 190 m2 ist ohne Investitionen sofort bewohnbar.
12 Fakten zum Hof
- Grundstücksgröße: ca. 5500 m2 - Dorfgebiet - Bauland
- Wohngebäude BJ 1972 : ca. 190 m2 Wohnfläche - 7 Zimmer - Küche neu mit Tischherd, Pellets/Stückholz-Zentralheizung BJ 2018 und zusätzlich 2 Kachelöfen, voll unterkellert und Dachboden ausbaufähig, im Jahr 2000 neue Fenster und Außenvollwärmeschutz
- Wirtschaftsgebäude BJ 1960 : ca. 600 m2 Nutzfläche über 2 Ebenen - ehemaliger Rinderstall, Schweinestall, Lagerräume und Tenne
- Wagenhütte: ca. 50 m2 Nutzfläche
- Garagen mit 3 Stellplätzen: ca. 50m2 Nutzfläche
- Altes Wohnhaus ca. 250 Jahre alt - sanierungsbedürftig
- Kleines Auszugshaus BJ 1931 mit Erdkeller - sanierungsbedürftig
- "Troadkasten" ca. 200 Jahre alt
- Obstgarten ca. 6000 m2, angrenzend optional
- Wiesenflächen ca. 25.000 m2 optional
- Waldflächen ca. 30.000 m2 optional
- Ein Gutachten mit Bewertung der gesamten Liegenschaft aus 2025 liegt vor
Lage
Der Hof liegt erhöht in sehr sonniger Lage mit Blick auf die umliegenden Berge und das Mürztal. Bushaltestelle, Kindergarten und Volksschule befinden sich in unmittelbarer Nähe. In ca. 10 Autominuten sind der Bahnhof Kapfenberg und die Autobahn erreichbar.
Heizung
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
Anbieterdetails
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
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