Stargastronom gesucht - übernehmen, aufsperren und durchstarten!
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGastronomie
- BautypNeubau
- ZustandSehr gut/gut
- Stockwerk(e)3
- Nutzfläche539 m²
- Verfügbarnach Vereinbarung
Preisinformation
Objektbeschreibung
Stargastronom gesucht – übernehmen, aufsperren und durchstarten!
Voll ausgestattetes Restaurant im Zentrum von Zell am See zur Übernahme
Mitten in Zell am See wartet ein etablierter Gastronomiebetrieb auf seinen nächsten Gastgeber. Ob du das bestehende Konzept weiterführen oder deine eigene gastronomische Vision verwirklichen möchtest: Hier findest du den Platz, die Ausstattung und vielseitige Möglichkeiten dafür.
Der Betrieb umfasst ca. 539 m² auf drei Etagen und bietet je nach Raumaufteilung und Nutzung ca. 90 bis 140 Sitzplätze im Innenbereich sowie rund 60 Sitzplätze im Außenbereich.
Die Highlights auf einen Blick:
- Zentrale Lage im Herzen von Zell am See
- Voll ausgestattete Gastroküche
- Zwei Bars und verschiedene Gasträume
- Außenterrasse und Dachterrasse
- Flexible Nutzungsmöglichkeiten – auch eine Aufteilung in einen eigenständigen Bar- und Restaurantbereich ist denkbar
- Übernahme eines laufenden, etablierten Betriebs
Die Übernahme erfolgt im Rahmen einer Mietvertragsübernahme mit Ablöse für Inventar und Ausstattung. Auch der bestehende Name kann nach Vereinbarung übernommen werden. Konzept, Markenauftritt und Umfang der Übernahme lassen sich individuell besprechen.
Übernahmetermin nach Vereinbarung – auch kurzfristig bzw. ab sofort möglich. Damit bietet sich für entschlossene Interessenten die Gelegenheit, noch vor der Wintersaison zu starten.
Ablöse nach Vereinbarung.
Du bringst Erfahrung, Leidenschaft und Lust auf deinen eigenen Betrieb mit? Dann freuen wir uns auf deine Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch. Weitere Informationen und Besichtigungstermine gerne auf Anfrage.
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
Nur das "Anfrage senden"-Formular nutzen. Sende keine E-Mails an Adressen im Anzeigentext oder in Bildern. Auf Anfragen nach deiner E-Mail-Adresse nicht reagieren.


