Zentrales Baugrundstück in Spillern - 1.096 m² Bauland-Kerngebiet, volle Verbauungsdichte und voll aufgeschlossen
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGrundstück
- Grundfläche1.096 m²
- BesitzformKauf
- Verfügbarab sofort
Preisinformation
Objektbeschreibung
Zum Verkauf gelangt ein attraktives, unbebautes Grundstück mit 1.096 m² in zentraler Lage von Spillern (Bezirk Korneuburg).
Die Liegenschaft befindet sich direkt im Ortsgebiet an der Hauptstraße und ist als Bauland-Kerngebiet in der Zentrumszone gewidmet. Das Grundstück ist voll aufgeschlossen und bietet mit voller Verbauungsdichte sowie Bauklasse I bzw. II sehr gute Voraussetzungen für eine effiziente und attraktive Bebauung.
Aufgrund der Grundstücksgröße, der zentralen Lage und der attraktiven Widmung bietet die Liegenschaft vielfältige Möglichkeiten für eine zukünftige Bebauung – ideal für private Bauherren ebenso wie für Bauträger, Projektentwickler und Investoren. Besonders interessant ist das Grundstück für die Entwicklung moderner Wohnkonzepte in einem gut angebundenen Standort mit Nähe zu Wien.
Highlights auf einen Blick:
- Grundstücksgröße: 1.096 m²
- Bauland-Kerngebiet in der Zentrumszone
- voll aufgeschlossen
- volle Verbauungsdichte
- Bauklasse I bzw. II
- zentrale Lage direkt im Ortsgebiet
- unbebautes Grundstück mit attraktivem Entwicklungspotenzial
- Privatverkauf – keine Maklergebühren
Lage
Spillern überzeugt durch die Kombination aus hoher Lebensqualität, guter Infrastruktur und der Nähe zu Wien. Die Gemeinde bietet ein attraktives Umfeld für Familien und zukünftige Bewohner – unter anderem durch moderne Bildungseinrichtungen wie neue Kindergärten und die Volksschule.
Durch die S-Bahn-Anbindung ist Wien schnell und unkompliziert erreichbar. Auch Korneuburg und die umliegenden Gemeinden sind gut angebunden. Diese Kombination aus ruhigem Wohnumfeld und Stadtnähe macht Spillern zu einem gefragten Wohnstandort.
Sonstiges
Weitere Informationen und Besichtigungen gerne auf Anfrage.
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.

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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
Nur das "Anfrage senden"-Formular nutzen. Sende keine E-Mails an Adressen im Anzeigentext oder in Bildern. Auf Anfragen nach deiner E-Mail-Adresse nicht reagieren.

