Baugrund mit Fernblick in Texing - 1.018 m² - kein Bauzwang
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypBaugrundstück
- Grundfläche1.018 m²
- BesitzformKauf
- Verfügbarab sofort
Preisinformation
Objektbeschreibung
Sonnig gelegenes Baugrundstück in Steingrub (Gemeinde Texingtal, Bezirk Melk) mit 1.018 m² Gesamtfläche und schönem Fernblick Richtung Texing und die umliegende Mostviertler Landschaft. Die leichte Hanglage macht das Grundstück ideal für ein Haus mit Aussicht – ob Einfamilienhaus, Doppelhaus oder ein kleineres Wohnprojekt.
Ein besonderer Vorteil: kein Bebauungsplan und kein Bauzwang. Das heißt für Sie maximale Gestaltungsfreiheit nach NÖ Bauordnung – und Sie entscheiden selbst, wann Sie bauen. Auch als wertbeständige Investition bestens geeignet.
Highlights
- Grundstücksgröße: 1.018 m² (davon 897 m² Bauland-Wohngebiet)
- Widmung: Bauland-Wohngebiet
- Kein Bebauungsplan – volle Gestaltungsfreiheit nach NÖ BauO
- Kein Bauzwang
- Kanal und Wasser liegen direkt am Grundstück
- Stromanschluss über Netz NÖ möglich
- Lastenfrei laut Grundbuch
- Sonnige Lage mit Fernblick
- Leichte Hanglage, gute Zufahrt
- Ruhige Umgebung im Mostviertel
Aufschließungsabgabe und Anschlussgebühren werden wie üblich bei Baubewilligung fällig – eine aktuelle Auskunft der Gemeinde Texingtal liegt vor und wird bei Interesse gerne zur Verfügung gestellt.
Weitere Unterlagen (Grundbuchauszug, Widmungsplan, Leitungsplan) bei ernsthaftem Interesse. Für Fragen oder einen Besichtigungstermin einfach melden.
Alle Angaben nach bestem Wissen und auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen der Gemeinde und des Grundbuchs. Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten. Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Lage
Die Umgebung bietet hohe Lebensqualität mit viel Natur, Wander- und Freizeitmöglichkeiten. Gleichzeitig sind wichtige Orte der Region gut erreichbar.
Entfernungen (ca.):
* Texing: 3 Minuten
* Mank: 12 Minuten
* Melk: 25 Minuten
* St. Pölten: 35–40 Minuten
Damit eignet sich das Grundstück ideal für Familien, Ruhesuchende oder Pendler, die naturnah wohnen möchten.
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
Nur das "Anfrage senden"-Formular nutzen. Sende keine E-Mails an Adressen im Anzeigentext oder in Bildern. Auf Anfragen nach deiner E-Mail-Adresse nicht reagieren.