Traumhaft gelegener Baugrund in Unterpilsbach - 1.057 m² Wohngebiet | aufgeschlossen | kein Bauzwang | Privatverkauf
1.057 m²
Kauf
Zuletzt geändert: 16.08.2026, 08:40 Uhr | willhaben-Code: 1529550920
€ 300.000€ 283,82/m²
Objektstandort
Unterpilsbach, 4840 Unterpilsbach, Vöcklabruck, Oberösterreich
Objektinformationen
- ObjekttypBaugrundstück
- Grundfläche1.057 m²
- BesitzformKauf
- Verfügbarab sofort
Preisinformation
Kaufpreis€ 300.000
Kaufpreis / m²Berechnet von willhaben
€ 283,82Objektbeschreibung
Privatverkauf – provisionsfrei für den Käufer
Zum Verkauf steht ein 1.057 m² großes Baugrundstück in attraktiver Lage in Unterpilsbach, 4840 Pilsbach.
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen, naturnahen Wohnlage und verbindet die Vorzüge des ländlichen Wohnens mit einer sehr guten Erreichbarkeit von Vöcklabruck, der A1 und der Westbahn.
Eine interessante Gelegenheit für alle, die Wohnen im Grünen, Natur und gute Infrastruktur miteinander verbinden möchten.
Grundstücksdaten
- Grundstücksfläche: 1.057 m²
- Grundstück: Nr. 2535
- Adresse: Unterpilsbach, 4840 Pilsbach
- Widmung: Wohngebiet
- kein Bauzwang
- aufgeschlossen
- Privatverkauf
- keine Maklerprovision für Käufer
Das Grundstück bietet eine besonders attraktive Kombination aus Ruhelage und guter Verkehrsanbindung.
Unterpilsbach liegt in unmittelbarer Nähe zu Vöcklabruck und damit zu einer wichtigen regionalen Infrastruktur- und Verkehrsdrehscheibe. Der Bahnhof Vöcklabruck bietet unter anderem Anschluss an die Westbahn.
Besonders attraktiv ist die Lage für Menschen, die:
- ruhig und naturnah wohnen möchten
- die Nähe zu Vöcklabruck schätzen
- eine gute Anbindung an die A1 Westautobahn suchen
- die Westbahn für Beruf und Freizeit nutzen möchten
- die Nähe zum Attersee und Salzkammergut schätzen
- gerne wandern, Rad fahren und die Natur genießen
- gleichzeitig eine gute Erreichbarkeit von Linz und Salzburg wünschen
Pilsbach selbst liegt in einer reizvollen Landschaft des Hausruckviertels und rund 4 km von Vöcklabruck entfernt.
Mit 1.057 m² Grundstücksfläche bietet das Grundstück ausreichend Platz für ein großzügiges Wohnhaus mit Garten und privaten Freiflächen.
Die Kombination aus:
Wohngebiet + Aufschließung + kein Bauzwang + großzügige Grundstücksfläche + naturnahe Lage + Nähe zu Vöcklabruck
macht dieses Grundstück besonders interessant.
Kein Bauzwang
Ein besonderer Vorteil für den Käufer:
Es besteht kein Bauzwang.
Dadurch besteht die Möglichkeit, die Bebauung zeitlich entsprechend den eigenen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten zu planen.
Das Grundstück wird als aufgeschlossener Baugrund angeboten.
Die konkrete Art und der Umfang der vorhandenen Anschlüsse sowie die Frage, welche Aufschließungsabgaben bereits entrichtet wurden bzw. noch anfallen, sind vor Kaufabschluss anhand der entsprechenden Unterlagen zu prüfen.
Privatverkauf – keine Maklerprovision für den Käufer.
Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rechtliche Hinweise
Der Verkauf erfolgt privat und provisionsfrei für den Käufer.
Sämtliche Angaben in diesem Inserat erfolgen nach bestem Wissen und dienen ausschließlich der Information. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen behördlichen Unterlagen, der Grundbuchstand sowie die im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften.
Die Angaben zur Widmung, Aufschließung, Bebaubarkeit, Erschließung und einer möglichen Grundstücksteilung sind vom Kaufinteressenten vor Abschluss des Kaufvertrages selbstständig zu prüfen bzw. durch die zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Insbesondere wird keine bestimmte Bebauungsdichte, Gebäudegröße, Anzahl von Wohneinheiten oder Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens zugesichert.
Eine allfällige Grundstücksteilung ist ausdrücklich vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung und wird nicht als zugesicherte Eigenschaft des Grundstücks angeboten.
Die Angabe „kein Bauzwang“ erfolgt nach Angaben des Eigentümers und ist vom Käufer vor Vertragsabschluss anhand der maßgeblichen Unterlagen zu überprüfen.
Der Kaufvertrag soll vorzugsweise durch einen österreichischen Notar oder Rechtsanwalt errichtet und treuhändig abgewickelt werden.
Die gesetzlichen Kaufnebenkosten, insbesondere Grunderwerbsteuer, Grundbuchseintragungsgebühr sowie Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung, trägt grundsätzlich der Käufer, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wird.
Da es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, wird kein Energieausweis für ein Gebäude angeboten.
Dieses Inserat stellt kein verbindliches Kaufanbot dar. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt erst durch einen entsprechend errichteten und von den Vertragsparteien unterzeichneten Kaufvertrag zustande.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistung im Kaufvertrag entsprechend geregelt bzw. ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.
Zum Verkauf steht ein 1.057 m² großes Baugrundstück in attraktiver Lage in Unterpilsbach, 4840 Pilsbach.
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen, naturnahen Wohnlage und verbindet die Vorzüge des ländlichen Wohnens mit einer sehr guten Erreichbarkeit von Vöcklabruck, der A1 und der Westbahn.
Eine interessante Gelegenheit für alle, die Wohnen im Grünen, Natur und gute Infrastruktur miteinander verbinden möchten.
Grundstücksdaten
- Grundstücksfläche: 1.057 m²
- Grundstück: Nr. 2535
- Adresse: Unterpilsbach, 4840 Pilsbach
- Widmung: Wohngebiet
- kein Bauzwang
- aufgeschlossen
- Privatverkauf
- keine Maklerprovision für Käufer
Das Grundstück bietet eine besonders attraktive Kombination aus Ruhelage und guter Verkehrsanbindung.
Unterpilsbach liegt in unmittelbarer Nähe zu Vöcklabruck und damit zu einer wichtigen regionalen Infrastruktur- und Verkehrsdrehscheibe. Der Bahnhof Vöcklabruck bietet unter anderem Anschluss an die Westbahn.
Besonders attraktiv ist die Lage für Menschen, die:
- ruhig und naturnah wohnen möchten
- die Nähe zu Vöcklabruck schätzen
- eine gute Anbindung an die A1 Westautobahn suchen
- die Westbahn für Beruf und Freizeit nutzen möchten
- die Nähe zum Attersee und Salzkammergut schätzen
- gerne wandern, Rad fahren und die Natur genießen
- gleichzeitig eine gute Erreichbarkeit von Linz und Salzburg wünschen
Pilsbach selbst liegt in einer reizvollen Landschaft des Hausruckviertels und rund 4 km von Vöcklabruck entfernt.
Mit 1.057 m² Grundstücksfläche bietet das Grundstück ausreichend Platz für ein großzügiges Wohnhaus mit Garten und privaten Freiflächen.
Die Kombination aus:
Wohngebiet + Aufschließung + kein Bauzwang + großzügige Grundstücksfläche + naturnahe Lage + Nähe zu Vöcklabruck
macht dieses Grundstück besonders interessant.
Kein Bauzwang
Ein besonderer Vorteil für den Käufer:
Es besteht kein Bauzwang.
Dadurch besteht die Möglichkeit, die Bebauung zeitlich entsprechend den eigenen Vorstellungen und finanziellen Möglichkeiten zu planen.
Das Grundstück wird als aufgeschlossener Baugrund angeboten.
Die konkrete Art und der Umfang der vorhandenen Anschlüsse sowie die Frage, welche Aufschließungsabgaben bereits entrichtet wurden bzw. noch anfallen, sind vor Kaufabschluss anhand der entsprechenden Unterlagen zu prüfen.
Privatverkauf – keine Maklerprovision für den Käufer.
Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rechtliche Hinweise
Der Verkauf erfolgt privat und provisionsfrei für den Käufer.
Sämtliche Angaben in diesem Inserat erfolgen nach bestem Wissen und dienen ausschließlich der Information. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen behördlichen Unterlagen, der Grundbuchstand sowie die im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften.
Die Angaben zur Widmung, Aufschließung, Bebaubarkeit, Erschließung und einer möglichen Grundstücksteilung sind vom Kaufinteressenten vor Abschluss des Kaufvertrages selbstständig zu prüfen bzw. durch die zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Insbesondere wird keine bestimmte Bebauungsdichte, Gebäudegröße, Anzahl von Wohneinheiten oder Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens zugesichert.
Eine allfällige Grundstücksteilung ist ausdrücklich vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung und wird nicht als zugesicherte Eigenschaft des Grundstücks angeboten.
Die Angabe „kein Bauzwang“ erfolgt nach Angaben des Eigentümers und ist vom Käufer vor Vertragsabschluss anhand der maßgeblichen Unterlagen zu überprüfen.
Der Kaufvertrag soll vorzugsweise durch einen österreichischen Notar oder Rechtsanwalt errichtet und treuhändig abgewickelt werden.
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.

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