Einladung zur Abgabe eines Pachtangebotes für den Betrieb eines Würstelstandes
Privatperson
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGewerbegrundstück
- Grundfläche30 m²
- BesitzformPacht
- Verfügbarab 01.02.2027
Preisinformation
Objektbeschreibung
• Objektart: Pachtfläche (nicht Kiosk/Aufbau)
• Ausmaß: 30 m², Standfläche 6 x 5 m
• Lage: Pernerinsel, Mauttorpromenade, bei Kühbrücke
• Objektadresse: Gst 318/2 KG Hallein, Würstlstand Pernerinsel
• Grundbuchsstand: im Eigentum der Stadtgemeinde Hallein
• Mindestpachtzins monatlich: brutto EUR 709,10
• Bieterfrist von 1.11.2026 bis 10.12.2026
Lage
Die Pachtfläche befindet sich am Gst 318/2 der KG Hallein, im Eigentum der Stadtgemeinde Hallein. Sie liegt auf der Pernerinsel unmittelbar an der Kühbrücke und gegenüber der Alten Saline, Mauttorpromenade 7, 5400 Hallein. Gleichzeitig liegt sie entlang der B59 und ist damit verkehrstechnisch bestens erschlossen.
• Das Objekt verfügt über einen Stromanschluss, es ist ein Elektroverteilerkasten installiert.
• Das Objekt verfügt einen Wasser- und Kanalanschluss
Verpachtet wird somit lediglich die Grundfläche. Für den darauf aufzustellenden Würstelstand hat der/die jeweilige Interessent/in selbst zu sorgen.
Zur Gewährleistung der kulinarischen Vielfalt im Stadtgebiet besteht der Zweck der Verpachtung ausschließlich im Betreiben eines Würstelstandes – keiner sonstigen Imbisse.
Sonstiges
2 Die Verpachtung wird unter Einhaltung folgender Regeln bzw Auflagen und Bedingun-gen durchgeführt:
2.1. Zu erwartende Vertragsbedingungen und Bescheidauflagen:
Im Falle eines Vertragsabschlusses erhält der Antragsteller sowohl einen Bescheid gemäß § 82a StVO als auch eine Sondernutzungsbewilligung gemäß § 8 Landesstraßengesetz. Neben verschie-denen weiteren allgemeinen Auflagen und Bedingungen muss mit folgenden besonderen Vorga-ben gerechnet werden:
1. Die Pachtfläche beschränkt sich auf die vorab beschriebenen 6 x 5 m. Darüber hinaus dürfen max. 2 Stehtische aufgestellt werden. Die Aufstellung von weiteren Stehtischen, Biertisch-garnituren, Stühlen etc. ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Ausdehnung der Pachtfläche ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich!
2. Pachtzweck ist ausschließlich der Betrieb eines Würstelstandes – keine sonstigen Imbisse.
3. Frühest möglicher Vertragsbeginn ist der 01.02.2027. Spätest möglicher Vertragsbeginn ist der 01.03.2027. Mit Betriebsaufnahme, spätestens jedoch am 01.03.2027 beginnt die Ent-geltpflicht. Danach gilt Betriebspflicht.
4. Die Betriebszeiten richten sich nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), insbesondere nach dem Betriebsstättenbescheid oder der geltenden Sperrstundenver-ordnung.
5. Für den Würstelstand besteht in seiner aktuellen baulichen Ausprägung sowohl eine aufrech-te bau- als auch ortsbildschutzrechtliche Bewilligung. Kommt ein neues Bauwerk/Stand zur Anwendung, hat der Pächter selbständig für die Herbeiführung der nötigen Bewilligungen zu sorgen.
6. Wird der vor Ort vorhandene Wasser-, Abwasser- bzw Stromanschluss genützt, ist dies nicht im Pachtzins inkludiert und wird gesondert vorgeschrieben.
7. Den Bewilligungswerber treffen sämtliche Pflichten des § 93 StVO 1960 idgF. Darunter ist insbesondere die Pflicht zur Schneeräumung bzw zur Streuung eines Streifens von einem Me-ter um die bewilligte Maßnahme zwischen 06.00 bis 22.00 Uhr während der gesamten Bewil-ligungsdauer zu verstehen.
8. Der Pachtvertrag (Sondernutzungsbewilligung) wird zeitlich unbefristet, jedoch unter Ein-räumung einer beidseitigen, jederzeitigen grundlosen Kündigungsmöglichkeit unter Einhal-tung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, erteilt.
9. Die entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung der Bewilligungsfläche an Dritte ist nicht erlaubt.
10. Über besondere Aufforderung der Straßenverwaltung, Straßenrechtsbehörde oder Straßen-polizeibehörde ist im Einzelfall die Benützung kurzfristig zu unterbrechen und die benützte Fläche zu räumen.
2.2. Regeln für die Angebotsabgabe – Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz und Gleichbehandlung
• Dem Angebot ist neben dem Bruttopachtzins ein plausibler Businessplan als auch ein Gestal-tungskonzept/-Plan sowie ein aktueller Auszug aus dem Strafregister beizulegen.
• Als maßgebliches, jedoch nicht alleiniges Zuschlagskriterium wird der höchste eingehende Pachtzins festgesetzt. Angebote die den monatlichen Mindestpachtzins von brutto EUR 709,10 unterschreiten, werden als unzulässig ausgeschieden.
• Der Businessplan muss belegen, dass der angebotene Pachtzins vom Bewerber plausibel er-wirtschaftet werden kann.
• Das Gestaltungskonzept muss eine visuelle Darstellung des geplanten Infostandes und einen Lageplan enthalten. Achtung: Die Verwendung eines neuen Imbissstandes muss von der Orts-bildschutzbehörde/-kommission der BH Hallein bewilligt werden.
• Es wird eine Angebotsfrist von 1. November bis 10. Dezember 2026 festgesetzt. Verspätet eingelangte Angebote werden ohne weitere inhaltliche Prüfung als unzulässig ausgeschieden.
• Es werden nur schriftliche, unbedingte Angebote mit einem konkreten Pachtzins zuge-lassen. Mündliche oder elektronische Angebote (E-Mail udlg) sowie Angebote die Bedin-gungen oder Befristungen enthalten oder in sonstiger Weise unkonkret sind, werden als unzulässig ausgeschieden. Der Bieter ist an sein Angebot bis zum 15. Jänner 2027 rechtsver-bindlich gebunden.
• Die Angebote sind der Stadt in einem verschlossenen und wie folgt beschrifteten Kuvert zu übermitteln: Stadtgemeinde Hallein, Rechtsabteilung, Schöndorferplatz 14, 5400 Hallein, Pachtangebot Würstelstand Pernerinsel – Kuvert nicht öffnen! Angebote die diesem For-merfordernis nicht entsprechen werden ausgeschieden.
• Vor Angebotsöffnung wird sich weder die Stadt selbst noch Dritte Kenntnis über die Ange-botshöhe verschaffen.
• Bieter erhalten auf Wunsch während der Bieterfrist Akteneinsicht in den betreffenden Bau-akt der Stadtgemeinde Hallein. Dazu kann mit der Baubehörde unter [email protected] ein Termin vereinbart werden. Auskünfte beschränken sich auf allgemei-ne baurechtliche Informationen zum Bestand. Besondere baubehördliche Prüfungen allfälli-ger zukünftiger Nutzungen erfolgen nicht.
• Eine Angebotsnachbesserung ist lediglich innerhalb offener Angebotsfrist unter Einhaltung der Formerfordernisse möglich. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Nachbesserung ausge-schlossen.
• Es wird eine Angebotsöffnung am Freitag, 11.12.2026, um 09:00 Uhr im Sitzungssaal des Rat-hauses, unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Die Bieter erhalten im Anschluss eine schriftliche Benachrichtigung über die eingegangenen Angebote (Namen der Mitbieter) und deren Angebotshöhe.
• Der Bestbieter wird zur Vertragsfinalisierung in das Rathaus eingeladen. Die Zuschlagsertei-lung erfolgt erst nach administrativer Prüfung aller Angebote und nach persönlicher Vor-sprache des Bestbieters beim Bürgermeister.
• Allfällige Rückfragen zum Vergabeverfahren können schriftlich an [email protected] gerichtet werden. Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfolgt keine mündliche Auskunftserteilung.
• Mit der Abgabe eines Angebotes willigt der Bieter bedingungslos in die vorab dargestellten Verkaufs- und Verfahrensbedingungen ein.
• Auf den Abschluss eines Pachtvertrages besteht kein Rechtsanspruch.
• Die gegenständliche Einladung wird während der Angebotsfrist auf der Homepage der Stadt-gemeinde Hallein als auch unter Willhaben.at kundgemacht.
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.

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