Verpachtung eines Grundstückes zur Errichtung einer Minigolfanlage Freibad Hallein
Privatperson
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGewerbegrundstück
- Grundfläche2.848 m²
- BesitzformPacht
- Verfügbarab 01.10.2026
Preisinformation
Objektbeschreibung
Die Stadtgemeinde Hallein ist Eigentümerin des städtischen Freibades. Unmittelbar daran anschließend befindet sich eine 2.848 m² große Freifläche auf der eine Minigolfanlage durch einen Pächter errichtet werden soll. Der Betrieb dieser Minigolfanlage soll über die Freibadsaison hinaus erfolgen. Die Vergabe des Pachtvertrages durch die öffentliche Hand ist an konkrete Verfahrensvorschriften gebunden. Zur Angebotslegung ist das vorgegebene Angebotsformular unter Akzeptierung der angefügten Einladungsbedingungen zu verwenden.
Lage
Wiespachstraße 5 in 5400 Hallein
Sonstiges
Pachtvertrag Minigolfplatz Freibad Hallein
Öffentliche Einladung zur Abgabe eines Angebotes
(Einladungsbedingungen , Zahl D/18855/2026)
• Diese öffentliche Bekanntmachung stellt eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum) dar. Sie selbst ist kein verbindliches Anbot der Gemeinde im Sinne des § 861 ABGB.
• Die Gemeinde behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen, die Auswahl unter den Bietern frei zu treffen oder überhaupt kein Angebot anzunehmen. Insbesondere ist die Gemeinde nicht verpflichtet, dem Bestbieter oder dem Höchstbieter den Zuschlag zu erteilen.
• Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst durch die schriftliche Ausfertigung eines vom Bürgermeister unterfertigten Pachtvertrages auf Grundlage eines geltenden Beschlusses der Halleiner Stadtgemeindevorstehung zustande.
• Den Bietern erwächst aus der Teilnahme an dieser Bekanntmachung kein Anspruch auf Ersatz von Kosten oder Aufwendungen (z. B. Erstellung von Konzepten, Planungskosten), unabhängig davon, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht.
Zum Inhalt:
• Interessenten geben ein rechtsverbindliches Pachtangebot unter Einhaltung folgender Bedingungen an die Stadtgemeinde Hallein ab.
Angebotsinhalt:
• Angebotsgegenstand ist eine rund 2.848 m² große Teilfläche des Halleiner Freibades Gst 442/1 der KG Oberalm II (Angebotsgegenstand) im Eigentum der Stadtgemeinde Hallein. Der Angebotsgegenstand ist am Lageplan der Fleischmann Vermessung vom 12.02.2026, GZ 40178, dargestellt.
• Zweck des Angebotes ist der Abschluss eines Pachtvertrages für die Errichtung und den Betrieb einer gewerblichen Minigolfanlage auf Kosten und Risiko des Pächters.
• Es wird der Abschluss eines auf 15 Jahre befristeten Pachtvertrages angeboten.
• Nach Ablauf einer zumindest dreijährigen Vertragsdauer steht dem Pächter das Recht auf Kündigung (Vertragsbeendigung) zum 30.09. eines jeden Jahres zu. Es wird eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart.
• Ein monatlicher Bruttopachtzins von EUR 0,95 darf nicht unterschritten werden.
Der angebotene Pachtzins beträgt monatlich EUR brutto ___ (Der Betrag ist im Angebot deutlich zu benennen). Der Pachtzins wird gemäß dem VPI 2020 wertgesichert. Die Fälligkeit der Zahlung tritt mit Aufnahme des Betriebes ein und ist ganzjährig zu zahlen. Die Minigolfanlage hat spätestens 18 Monate nach Vertragsunterfertigung in Betrieb zu gehen. Ist dies nicht der Fall ist das Vertragsverhältnis mit Ablauf dieses Tages beendet ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
• Die Minigolfanlage darf ganzjährig betrieben werden. Ab Anfang März bis Ende Oktober gilt Betriebspflicht. Die täglichen Öffnungszeiten dürfen nicht länger als 10:00 bis 20:00 Uhr betragen.
• Die Minigolfanlage ist vollständig losgelöst vom Freibadbetrieb zu betreiben, zu warten und instandzuhalten.
• Wird der Betrieb der Anlage während der Betriebspflicht für länger als drei Monate eingestellt gilt das Vertragsverhältnis verschuldensunabhängig, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf, als beendet.
• Die Verlegung der sich vor Ort befindlichen Volleyballplätze, wie in der Plandarstellung des Geometer Fleischmann dargestellt, hat auf Kosten des Pächters zu erfolgen. Es sind drei Plätze zu je 16 x 8 m zu errichten.
• Zwischen dem Minigolfplatz und dem Freibad ist eine Grundstückseinfriedung in Form eines Doppelstabgitterzaunes, Höhe 2,0 m, Beplankung in RAL 7016 anthrazit, auf Kosten des Pächters zu errichten.
• Die Minigolfanlage ist mit einem Kiosk sowie einer WC-Anlage zu versehen.
• Es dürfen nur Speisen und Getränke an Kunden ausgegeben werden die vor Ort Minigolf spielen. Der alleinige Betrieb des Kiosk ohne Bezug zum Spiel (reine Imbissbude/Ausschank) ist damit untersagt. Es darf zu keinen alkoholbedingten Lärmerregungen oder sonstige Anstandsverletzungen kommen.
• Auf der Pachtfläche sind ausreichend Parkplätze für den Kundenverkehr vorzusehen.
• Zwischen dem Freibad und der Minigolfanlage ist eine kontrollierte Toranlage von und ins städtische Freibad vorzusehen. Diese Toranlage ist vom Pächter zu errichten.
• Um einen optimalen Betrieb der beiden Anlagen zu gewährleisten, hat zwischen dem Pächter und der Leitung des städtischen Freibades zumindest monatlich eine Abstimmung in Form eines kurzen Treffens vor Ort durchgeführt zu werden.
• Ohne Zustimmung der Stadt ist eine Übertragung des Mietverhältnisses an Dritte nicht erlaubt.
• Im Falle der Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens über die Pächterin gilt das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, als beendet.
• Es gelten die Kündigungsbestimmungen gemäß §§ 1117 und 1118 ABGB.
• Die Minigolfanlage ist stets in einem sauberen und ordnungsgemäß gewarteten Zustand zu erhalten. Der Zustand der Anlage darf dem Ansehen des Freibades nicht abträglich sein. Eine Vernachlässigung der Anlage gilt als erheblich nachteiliger Gebrauch im Sinne des § 1117 ABGB.
• Für die Einholung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen zum Betrieb der Minigolfanlage ist der Anbieter auf eigene Kosten selbst verantwortlich – er trägt das Risiko der Nichterteilung. Im Falle einer rechtskräftigen gewerberechtlichen Versagung gilt das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf, als beendet.
• Mit Beendigung des Pachtvertrages hat die Verpächterin das Wahlrecht entweder auf Rückbau der Pachtfläche auf Kosten des Pächters in Form einer Wiese oder entschädigungslose Übertragung des Eigentums an der gesamten Minigolfanlage. Im Falle des begehrten Rückbaues hat dieser binnen 6 Monaten nach Vertragsbeendigung abgeschlossen zu sein. Zur Absicherung dieses Rückbaues legt der Pächter eine wertgesicherte Bankgarantie in Höhe von EUR 100.000,00 spätestens zu Zeitpunkt der Vertragsunterfertigung vor.
• Die Verpächterin wird den Pachtvertrag errichten oder errichten lassen. Allfällige Vertragserrichtungskosten gehen zu Lasten des Anbieters.
• Der Pachtvertrag ist gemäß den Bestimmungen des Gebührengesetzes 1957 zu vergebühren. Die Gebühren trägt der Pächter.
Verfahren:
• Wie bereits dargelegt ist die Gemeinde nicht verpflichtet, dem Best- oder Höchstbieter den Zuschlag zu erteilen. Wesentliches Auswahlkriterium wird jedoch – die grundsätzliche Zweckmäßigkeit des Angebotes vorausgesetzt – die Höhe des Pachtzinses sein.
• Zur Legung des Angebotes ist das mit der gegenständlichen Einladung veröffentlichte „Angebotsformular Pachtvertrag Minigolfplatz Freibad Hallein“ zu verwenden.
• Zum Nachweis der Zweckmäßigkeit ist dem Angebot ein aussagekräftiger, professioneller Gestaltungsplan der Anlage beizulegen.
• Zum Nachweis der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ist dem Angebot ein aussagekräftiger Businessplan beizulegen.
• Zum Nachweis der Bonität des Bieters ist dem Angebot eine aktuelle Auskunft eines österreichischen Gläubigerschutzverbandes beizulegen.
• Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Anbieters ist dem Angebot eine aktuelle Auskunft aus dem Strafregister beizulegen. Bei juristischen Personen betrifft dies die vertretungsbefugten Organe.
• Angebote können bis einschließlich 31. Juli 2026 abgegeben werden. Die Bieterfrist beträgt damit zumindest drei Monate ab der Veröffentlichung. Verspätet eingelangte Angebote werden ohne weitere inhaltliche Prüfung als unzulässig ausgeschieden.
• Der Bieter stellt ein rechtsverbindliches Angebot unter Einhaltung aller hier wiedergegebenen Bedingungen. Das Angebot des Bieters hat zumindest bis zu zwei Monaten nach Ablauf der Bieterfrist und damit bis einschließlich zum 30.09.2026 Rechtsverbindlichkeit.
• Angebote die von den Bedingungen dieser Einladung abweichen und/oder eigene weitere Bedingungen, Befristungen oder sonstige Regeln enthalten, werden ausgeschieden. Dasselbe gilt für in sonstiger Weise unklare Angebote. Insbesondere werden Angebote ausgeschieden die von der Pachtfläche, dem Pachtzweck, der Pachtdauer oder dem Mindestpachtzins abweichen.
• Es werden nur schriftliche Angebote zugelassen. Mündliche oder elektronische Angebote (E-Mail udlg) werden ungeprüft ausgeschieden. Die Angebote sind der Stadt in einem verschlossenen und wie folgt beschrifteten Kuvert zu übermitteln: Stadtgemeinde Hallein, Rechtsabteilung, Schöndorferplatz 14 5400 Hallein, Angebot Pachtvertrag Minigolfplatz Freibad Hallein – Kuvert nicht öffnen! Angebote die diesem Formerfordernis nicht entsprechen werden ausgeschieden. Die Kuverts werden von der Stadt mit einem Eingangsstempel versehen.
• Vor Angebotsöffnung wird sich weder die Stadt selbst noch Dritten Kenntnis über die Angebotshöhe verschaffen.
• Anbieter erhalten auf Wunsch während der Bieterfrist einen persönlichen Besichtigungstermin. Eine Terminvereinbarung ist unter folgendem Kontakt möglich: Bau-Infra@hallein.gv.at . Durch die Stadt/Behörde erfolgen keine Vorab- oder Eventualprüfungen vorgelegter Projekte!
• Zum Zwecke der Transparenz und Nachvollziehbarkeit werden Fragen nur schriftlich beantwortet. Fragen zum Verfahren sind zur richten an: Rechtsabteilung@hallein.gv.at
• Angebotsrücknahmen oder Abänderungen sind lediglich innerhalb offener Bieterfrist unter Einhaltung der Formerfordernisse möglich.
• Am 3. August 2026 um 09:00 Uhr wird eine Angebotsöffnung im Sitzungssaal des Rathauses, Schöndorferplatz 14, 5400 Hallein, an der alle Bieter und interessierte Gemeindevertreter teilnehmen können stattfinden. Im Übrigen ist die Angebotsöffnung nicht öffentlich. Die Angebotsöffnung wird durch den Leiter der Rechtsabteilung, bezeugt durch einen zweiten Mitarbeiter/in des Stadtamtes durchgeführt. Im Zuge der Angebotsöffnung wird das Eingangsdatum und der gebotene monatliche Pachtzins den Anwesenden bekannt gegeben. Eine darüber hinausgehende Angebotsprüfung erfolgt zu diesem Termin nicht. Auch wird den Bietern keine Akteneinsicht in die Angebote der anderen Bieter gewährt.
• Eine allfällige Annahme des Angebotes erfolgt nach Beschlussfassung durch das zuständige Organ der Stadtgemeinde Hallein.
• Im Falle der Beschlussfassung wird ein schriftlicher Vertrag auf Basis der Inhalte des hier dargestellten Pachtangebotes erstellt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Zuge der Bearbeitung von der Stadt weitere Vertragsbedingungen aufgenommen werden müssen. In diesem Fall ist der Pächter bis zur allfälligen Vertragsunterfertigung nicht an diese Forderungen der Stadt gebunden.
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
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