Traumhaftes Baugrundstück in Bürmoos - Villengegend mit Fernsicht zu Verkaufen
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypBaugrundstück
- Grundfläche810 m²
- BesitzformKauf
- Verfügbarab sofort
Preisinformation
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein wunderschönes, sonniges Grundstück in Bürmoos mit einer Gesamtfläche von 810 m².
Das Grundstück liegt in einer ruhigen, exklusiven Villengegend und bietet eine herrliche Fernsicht sowie ideale Bodenverhältnisse – perfekt für den Bau Ihres Traumhauses!
Eine Teilung in zwei Parzellen zu je ca. 405 m² ist möglich und eignet sich ideal für Kleinsthäuser oder Doppelhaus-Projekte.
Lage: Sonnenlage mit ganztägiger Besonnung, sehr gute Nachbarschaft, ruhiges Umfeld.
Lage
Fussläufig in wenigen Minuten im Zentrum oder am See. Siedlungsgebiet. Zentrale & ruhige Lage! Zum Kindergarten ca 700m, zur Volks- und Mittelschule ca. 1km, zum
S-Bahnhof nach Salzburg (ca. 30 min Fahrzeit) ca 1,5 km.
Bürmoos ist eine der am nördlichsten gelegenen Gemeinden des Flachgaus und bietet dank der Lokalbahn eine ideale Anbindung an die Landeshauptstadt Salzburg. Im Ort befindet sich alles, was man für den Alltag benötigt - und das in Gehweite! Im Ortszentrum gibt es mehrere Supermärkte, eine Drogerie, eine Apotheke, ein Fitnessstudio, Ärzte, sowie weitere Geschäfte, Cafès und Restaurants. Der Kindergarten, die Volksschule und die Mittelschule sind vom Grundstück aus ebenfalls bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar.
Für eine schnelle und staufreie Anbindung an Oberndorf und Salzburg sorgt die Lokalbahn - der Bahnhof in Bürmoos ist ca. 10 Gehminuten entfernt.
Freizeitangebot gibt es in Bürmoos und Umgebung ebenfalls genügend. Der Bürmooser See sorgt für Erfrischung an heißen Sommertagen, und die umliegenden Wälder bieten viele Spazierwege und Möglichkeiten für Ausflüge. Zudem gibt es in der nahegelegenen Stille-Nacht-Stadt Oberndorf eine Vielzahl an kulturellen Angeboten, und auch die anderen umliegenden Gemeinden bieten Seen und Ausflugsziele für die ganze Familie.
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
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