Grundstück in Tillmitsch mit bewilligtem Bauprojekt - sofortiger Baubeginn möglich!
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGrundstück
- Grundfläche1.514 m²
- BesitzformKauf
Preisinformation
Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein attraktives Grundstück in Tillmitsch mit einer Gesamtfläche von 1.514 m². Die Liegenschaft setzt sich aus drei Grundstücken zusammen und bietet damit eine interessante Grundlage für die Umsetzung eines bereits genehmigten Bauprojekts.
Ein besonderer Vorteil: Die Baugenehmigung liegt bereits vor. Dadurch kann mit der Umsetzung des Projekts sofort begonnen werden - langwierige Genehmigungsverfahren und damit verbundene Wartezeiten entfallen.
Die wichtigsten Eckdaten
- Lage: Tillmitsch
- Gesamtfläche: 1.514 m²
- Grundstücke: 3 Grundstücke
- Projekt: genehmigtes Bauprojekt
- Baubeginn: sofort möglich
- Besonderheit: keine zusätzliche Genehmigungsphase erforderlich
Dieses Angebot richtet sich sowohl an Bauträger und Investoren als auch an private Interessenten, die ein bereits genehmigtes Projekt übernehmen und zeitnah mit der Realisierung beginnen möchten.
Eine interessante Gelegenheit für alle, die nicht erst planen und genehmigen lassen möchten, sondern direkt mit der Umsetzung starten wollen.
Für weitere Informationen zum genehmigten Projekt, den Grundstücken und den vorhandenen Unterlagen stehen wir gerne zur Verfügung.
Aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Lage
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <1500m
Apotheke <3500m
Krankenhaus <6500m
Kinder / Schulen
Schule <2500m
Kindergarten <4000m
Höhere Schule <4000m
Nahversorgung
Supermarkt <1000m
Bäckerei <3500m
Einkaufszentrum <4000m
Verkehr
Autobahnanschluss <3000m
Bahnhof <3000m
Sonstige
Bank <2500m
Post <3500m
Polizei <4500m
Preis und Detailinformation
- Grunderwerbssteuer: 3.5%
- Grundbucheintragung Kosten: 1.1%
Videos und Dokumente
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Der Inserent ist Unternehmer. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

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