Freizeithäuschen in Strebersdorf mit 1.107 m2 Eigengrund
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGartenhaus
- BautypNeubau
- ZustandSehr gut/gut
- Wohnfläche44 m²
- Grundfläche1.107 m²
- Zimmer2
- Verfügbarab sofort
- HeizungElektroheizung
Preisinformation
Objektbeschreibung
2 Freizeithütten in den Weinbergen in Strebersdorf, nicht weit von der Straßenbahn entfernt. Wunderschöner Blick über die Stadt. Eine Oase und dennoch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
1.107 m2 Weingarten Eigengrund.
Landwirtschaft Naturschutzgebiet. Die Baulichkeiten darf man nicht vergrössern oder verändern. Es gibt Wasser und Strom. Die Häuschen sind bewilligt, heute darf man in diesem Gebiet nichts neues mehr gebaut werden.
Eine Seltenheit.
Direkt von der Eigentümerin. Nebenkosten 4,6% Grunderwerbsteuer und Grundbuchsgebühr. Notar ca. EUR 3.000.
Die Häuschen wurden sehr günstig angesetzt, damit diese rasch verkauft werden.
Herr Adrian Varendorff
+43-664-2106236
Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Floridsdorf sowie im Europaschutzgebiet Bisamberg.
Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 39a Wiener Naturschutzgesetz der Verkäufer, Vermieter oder Verpächter bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines in einem Schutzgebiet gelegenen Grundstückes den Vertragspartner spätestens mit Vertragsabschluss nachweislich schriftlich über den Umstand der Zugehörigkeit zu einem Schutzgebiet zu informieren hat. Der Nachweis ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Zudem weisen wir darauf hin, dass gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung Floridsdorf vom 8. Mai 2015, LGBl. für Wien Nr. 21/2015, in diesem Landschaftsraum die Kulturgattung „Weinbau“ zu erhalten ist. Maßnahmen, die diesem Ziel widersprechen, sind zu unterlassen (vgl. § 24 Abs. 5 Wiener Naturschutzgesetz).
Heizung
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Der Inserent ist Unternehmer. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
Anbieterdetails
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
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