Genossenschaftswohnung Hollabrunn 54 m², Förderung Junges Wohnen
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGenossenschaftswohnung
- BautypNeubau
- ZustandSehr gut/gut
- Wohnfläche54 m²
- Zimmer2
- Stockwerk(e)2
- BödenLaminat
- Verfügbarab 01.01.2027
- Befristungunbefristet
- HeizungKontrollierte Wohnraumlüftung, Fernwärme
Ausstattung und Freiflächen
- Einbauküche
- Keller
- Teilmöbliert / Möbliert
- Parkplatz
- Abstellraum
- Balkon9 m²
Preisinformation
Objektbeschreibung
Ich suche ab 01.01.2027 einen Nachmieter für meine Genossenschaftswohnung am Kirchenplatz in Hollabrunn
Eckdaten:
ca. 54m² Wohnfläche
2 Zimmer
ca. 9m² Balkon
Kellerabteil vorhanden
1 Parkplatz in Miete enthalten
monatliche Miete: € 675
Finanzierungsbeitrag: ca. € 3300
Ablöse: € 6000
verfügbar ab 01.01.2027
2020 Hollabrunn, Kirchenplatz
Ablöse beinhaltet:
- Vorzimmermöbel
- Küche mit separater Arbeitsplatte/Essbereich und 2 Stühle, inklusive Elektrogeräte (Ceranfeld, Backrohr, Dunstabzugshaube, Kühlschrank mit Gefrierfach)
- Badezimmer: Waschmaschine, Spiegelschrank
- Schlafzimmer: Bettgestell mit Lattenrost (140x200), Kleiderschrank mit Schiebetüren, Vorhang
- Wohnzimmer: Vorhänge
- Abstellraum: Regal und Schienenregalsystem
- Mobiles Klimagerät 11000 BTU
- Lampen in den einzelnen Räumen
Lage
Wohnung zentral in Hollabrunn gelegen 2 min Gehzeit zum Hauptplatz, diverse Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, gute öffentliche Anbindung ca. 10min Gehweg zum Bahnhof
Sonstiges
Genossenschaft gefördert "Junges Wohnen"
- Mieter Altersgrenze 35 Jahre
GRENZEN FÜR DAS JAHRESNETTOEINKOMMEN
- 1-Personen-Haushalt EUR 55.000,–
- 2-Personen-Haushalt EUR 80.000,–
- für jede weitere Person zusätzlich EUR 10.000,–
Die Übernahme und Vergabe der Wohnung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung bzw. Prüfung durch die zuständige Genossenschaft.
Die entsprechenden Voraussetzungen für die Vergabe müssen erfüllt werden.
Heizung
Premium Services
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
Anbieterdetails
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
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