Mietwohung barrierefrei - Erstbezug - 4680 Haag am Hausruck
Privatperson
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypErdgeschoßwohnung
- BautypNeubau
- ZustandErstbezug
- Wohnfläche76 m²
- BödenParkett
- Verfügbarab sofort
- Befristung3 Jahre
- HeizungLuftwärmepumpe, Fußbodenheizung, Photovoltaik
Ausstattung und Freiflächen
- Einbauküche
- Keller
- Barrierefrei
- Teilmöbliert / Möbliert
- Parkplatz
- Terrasse19,8 m²
Preisinformation
Objektbeschreibung
Zur Vermietung steht eine barrierefrei, neu errichtete Wohnung in begehrter Lage von Haag am Hausruck. Die Wohnung überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung, eine hochwertige Ausstattung sowie ein lichtdurchflutetes Wohnkonzept. Ideal für Paare oder anspruchsvolle Singles.
Ausstattung:
*
o Vollausgestattete, moderne Küche –perfekt für Kochprofis und Genießer
o Offener Essbereich mit fließendem Übergang zum
o Großzügigen Wohnzimmer – hell, freundlich und einladend
o Schlafzimmer mit ausreichend Platz für ein großes Bett und Stauraum
o Büro
o Badezimmer mit Badewanne und Dusche
o Separates WC
o großzügige Terrasse – ideal zum Entspannen und Genießen
Lage
Die Rottenbacherstraße 1 bietet eine perfekte Kombination aus Ruhe und guter Erreichbarkeit. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergarten, Gastronomie sowie die Vielzahl an Freizeitangebote (Freibad, Sportanlagen, Vereinslokale uvm) und der attraktive Naturraum Hausruckwald machen diese Wohnung besonders attraktiv. Die öffentliche Bushaltestelle ist in wenigen Gehminuten erreichbar, die Autobahn A8 ist 2,5 km entfernt.
Sonstiges
Diese barrierefreie Wohnung ist auf die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität abgestimmt. Die gesamte Raumaufteilung wurde so konzipiert, dass sie auch mit Gehhilfen problemlos nutzbar ist: breite Türen, großzügige Bewegungsflächen und schwellenfreie Übergänge sorgen für maximale Alltagserleichterung.
Ein zusätzliches Zimmer, das bei Bedarf für eine Pflegekraft oder als separates Betreuungszimmer genutzt werden kann, ist optional verfügbar.
Energieausweis/Heizung
Premium Services
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
Anbieterdetails

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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
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