Schöne 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon/ Terrasse und Tiefgaragenplatz in Hallein
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypWohnung
- BautypAltbau
- ZustandSehr gut/gut
- Wohnfläche61 m²
- Zimmer3
- Stockwerk(e)3.OG
- Verfügbarab 01.01.2027
Ausstattung und Freiflächen
- Einbauküche
- Keller
- Garage
- Teilmöbliert / Möbliert
- Fahrstuhl
- Abstellraum
- Balkon8 m²
Preisinformation
Objektbeschreibung
Diese attraktive 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss (Top 14) und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 61,95 m² sowie einen Balkon/eine Terrasse mit ca. 8,00 m².
Die Wohnung überzeugt durch eine praktische Raumaufteilung und bietet ausreichend Platz für Paare oder kleine Familien.
Raumaufteilung:
- Vorraum
- Großzügiger Wohn-, Koch- und Essbereich
- Elternschlafzimmer
- Kinderzimmer
- Badezimmer mit WC
- Abstellraum
- Balkon/Terrasse (ca. 8,00 m²)
Weitere Ausstattung:
- Kellerabteil Nr. 14
- Tiefgaragenstellplatz Nr. B1/14
Die Wohnung bietet eine angenehme Wohnatmosphäre und eine gut durchdachte Raumaufteilung.
Lage
Die Wohnung befindet sich in attraktiver Lage am Zellerweg 2 in 5400 Hallein.
Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Infrastruktur. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten wie INTERSPAR, Hofer, Lidl sowie weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in der näheren Umgebung und sind bequem erreichbar.
Auch Kindergärten, Schulen und verschiedene Freizeitmöglichkeiten befinden sich in Hallein und Umgebung, wodurch die Lage besonders für Familien und Paare interessant ist.
Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ermöglicht eine gute Erreichbarkeit der Halleiner Innenstadt sowie der Stadt Salzburg.
Eine attraktive Wohnlage für alle, die Komfort, gute Infrastruktur und Lebensqualität schätzen.
Sonstiges
Mietkosten im Überblick
Nettomiete (ohne Betriebskosten): 985,60 €
Betriebskosten inkl. Heizkosten, Warmwasser und für den Tiefgaragenstellplatz Nr. 14: derzeit 232,90 €
Gesamtmiete monatlich: 1.218,50 €
Die Stromkosten sind nicht in der Gesamtmiete enthalten und werden vom Mieter separat getragen.
Premium Services
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
Anbieterdetails
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
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