Moderne 2-Zimmerwohnung mit Garten und Stellplatz
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypWohnung
- BautypNeubau
- ZustandNeuwertig
- Wohnfläche48 m²
- Zimmer2
- Topnummer1c
- BödenFliesen
- Verfügbarab 01.02.2027
- Befristung5 Jahre
- HeizungLuftwärmepumpe, Zentralheizung, Fußbodenheizung
Ausstattung und Freiflächen
- Einbauküche
- Carport
- Keller
- Garten27,5 m²
- Terrasse13 m²
Preisinformation
Objektbeschreibung
Die ca. 48 m² große 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss bietet einen offenen Wohn- und Essbereich mit angrenzender Küche und direktem Zugang zur ca. 13 m² großen Terrasse. Ein separates Schlafzimmer sowie das Badezimmer mit Badewanne und WC ergänzen die Raumaufteilung. Der ca. 27,5 m² große Garten ist nach Süden und Westen ausgerichtet und steht zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.
Ein ca. 10 m² großes Kellerabteil bietet zusätzlichen Stauraum.
Zur Wohnung gehört außerdem ein überdachter Stellplatz.
Lage
Die Wohnung befindet sich in der Gasse 1c in Oberhofen im Inntal und verbindet dörfliches Wohnen mit einer guten Verkehrsanbindung. Besonders praktisch: Der Bahnhof liegt direkt vor der Haustür, sodass Innsbruck bequem und rasch mit dem Zug erreichbar ist. Im benachbarten Telfs stehen zahlreiche Einkaufs-, Dienstleistungs- und Freizeitmöglichkeiten zur Verfügung. Die umliegende Berglandschaft lädt zu Aktivitäten im Freien und zur Erholung ein.
Sonstiges
Haustiere sind nicht erwünscht.
Wir möchten Sie freundlich bitten, alle Anfragen ausschließlich per E-Mail an uns zu richten. So können wir sicherstellen, dass wir Ihnen schnellstmöglich antworten.
Alle Angaben von Flächenmaßen sind ca.-Angaben! Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten. Vertragserrichtungs- und -bearbeitungsgebühren sind von der Mietpartei zu tragen.
KUNDENINFORMATION: Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01.07.2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig verzichtet die Stimpfl Immobilienmanagement GmbH auf ihre Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG und erklärt ausdrücklich gem. § 17 MaklerG, dass sie nur einseitig für den Vermieter tätig ist.
Heizung
Premium Services
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Der Inserent ist Unternehmer. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
Anbieterdetails
Anbieter kontaktieren
! Anzeige melden



