DIREKTVERGABE - Gemeindewohnung in 1110 Wien
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypWohnung
- BautypNeubau
- ZustandSehr gut/gut
- Wohnfläche62 m²
- Zimmer2
- Stockwerk(e)2
- Verfügbarnach Vereinbarung
- Befristungunbefristet
Preisinformation
Objektbeschreibung
GEMEINDEWOHNUNG VON WIENER WOHNEN WIRD NUR MIT WIENER WOHN-TICKET (FRÜHER VORMERKSCHEIN) FÜR 2 WOHNRÄUME VOR 31.JULI 2026 ZU VERGEBEN!
Die Wohnung befindet sich in einer sehr ruhigen und angenehmen Wohngegend im 11. Bezirk. Die Umgebung ist sehr grün und bietet eine schöne Aussicht ins Grüne bzw. auf die umliegenden Grünflächen.
Die Wohnung ist hell und bekommt viel Tageslicht und Sonne.
Die Wohnung ist sehr gepflegt und sauber. Die Wände und Böden wurden vor ca. 2 Jahren erneuert. Die Küche sowie einige weitere Gegenstände bzw. Einrichtungsgegenstände bleiben in der Wohnung und werden gegen eine Ablöse von € 5.000 übergeben.
Zur Wohnung gehört ein großzügiges Kellerabteil mit ca. 15 m². Im selben Kellerbereich befindet sich außerdem ein Abstellbereich für Fahrräder und Kinderwagen.
Derzeit wird ein neuer Lift im Haus errichtet, was den Wohnkomfort zusätzlich verbessert.
Eine schöne Wohnung für Familien und alle, die eine ruhige, grüne und dennoch gut angebundene Wohnlage schätzen.
Lage
Sehr ruhige und grüne Lage im 11. Bezirk. In der näheren Umgebung befinden sich Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten. Supermärkte wie Penny und weitere Geschäfte sind gut erreichbar.
Auch öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in der Nähe. Die Wohngegend ist besonders angenehm für Familien und bietet viel Ruhe sowie Grünflächen in der Umgebung. Gleichzeitig ist die Anbindung an den öffentlichen Verkehr sehr praktisch.
Sonstiges
Weitergabe einer Wiener Gemeindewohnung. Die Weitergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung und Prüfung durch Wiener Wohnen.
Ablöse: € 5.000 für die in der Wohnung verbleibende Küche und einige weitere Gegenstände.
Besichtigung nach Vereinbarung. Bei ernsthaftem Interesse gerne Nachricht senden.
Premium Services
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
Anbieterdetails
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
Nur das "Anfrage senden"-Formular nutzen. Sende keine E-Mails an Adressen im Anzeigentext oder in Bildern. Auf Anfragen nach deiner E-Mail-Adresse nicht reagieren.


