Ansichtskarte
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Detailinformationen
- MotiveStädte / Gebäude
- LandSchweiz
- ZustandGebraucht
- ÜbergabeSelbstabholung, Versand
Beschreibung
Historische Postkarte Schweiz (1904) – Basel Strassburger Denkmal nach Bellinzona / Uhrmacher-Ganzsache
Beschreibung:
Zum Verkauf steht eine charmante und historisch interessante Schweizer Postkarte (Ganzsache) aus dem Jahr 1904. Ein schönes Dokument für Heimatsammler aus Basel und dem Tessin sowie für Sammler postgeschichtlicher Belege.
Vorderseite (Motiv): Das berühmte Basel - Strassburger Denkmal (entworfen von Frédéric-Auguste Bartholdi). Unten links mit Verlagsaufdruck Rathe-Fehlmann, Basel. No. 1889.
Handschriftlicher Gruß vorn: „Cordiali saluti del vostro sempre Bettamio“ (Herzliche Grüße von Ihrem stets treuesten Bettamio).
Rückseite (Adresse): Gelaufen am 06. November 1904 von Horburg (Basel) nach Bellinzona.
Postalisches: Eingedrucktes 5-Rappen-Wertzeichen der sitzenden Helvetia in Grün. Sehr sauberer, gut lesbarer Rundstempel (-6.II.04-3 HORBURG).
Empfänger: Adressiert an die historische Orologeria (Uhrmachergeschäft) von Lina und Francesco Bettamio-Hopp in Bellinzona – ein schöner Beleg für die damalige Schweizer Uhrenhandelsgeschichte.
Zustand:
Gebraucht, dem Alter entsprechend gut erhalten. Die Karte ist auf der Bildseite beschrieben und postalisch gelaufen (siehe Fotos).
Wichtige Hinweise zum Kauf (Rechtliches & Haftung):
Privatverkauf: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie oder Rücknahme.
Wichtiger Hinweis zur Beschreibung: Die oben genannten historischen Informationen und Details wurden mithilfe einer künstlichen Intelligenz (KI) ermittelt. Da KI-Systeme Fehler machen können, wird keine Garantie auf die absolute Richtigkeit der historischen Angaben, Namen oder Übersetzungen übernommen.
Bitte vor dem Kauf beachten: Ich bitte Kaufinteressierte ausdrücklich darum, vor dem Kauf eine eigene Recherche durchzuführen und den Zustand sowie die Details anhand der Artikelfotos selbst zu überprüfen.
Versandkostenaufwand € 2,50.
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
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