Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung - mit Ausnahme des Finanzrechts (zuständig ist das Bundesfinanzgericht).
Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien und Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. Mit seinen rund 620 Bediensteten (davon ca. 220 Richter:innen) ist es das größte Gericht Österreichs.
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