Der ursprüngliche „Verein für Sachwalterschaft“ wurde 1980 gegründet mit der zentralen Zielsetzung, Sachwalterschaften zu übernehmen. Als mit dem Unterbringungsgesetz 1991 die Reform des Anhalterechts gelang, wurde der zweite Aufgabenbereich, die Patientenanwaltschaft in der Psychiatrie, aufgebaut. Mit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes 2005 entstand die Bewohnervertretung als dritter Fachbereich. Seit 2007 treten die drei Tätigkeitsbereiche Sachwalterschaft (bzw. ab 2018 Erwachsenenvertretung), Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung gemeinsam unter dem Namen VertretungsNetz auf.
Die 2008 in Kraft getretene UN-Deklaration über die Rechte von Menschen mit Behinderung prägt zusätzlich unsere Arbeit. Wir versuchen, bei allen unseren Vertretungsleistungen die Selbstbestimmung der Betroffenen in den Vordergrund zu stellen, zu achten und zu erhalten.
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