Stand: September 2026
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Vorgängerversion: AGB und Datenschutzinformation für Schnittstellenanbieter und
Content-Lieferanten der car4you GmbH (Klicke hier)
1.1. Die willhaben internet service GmbH (kurz: „willhaben“) betreibt unter der Domain www.willhaben.at in der Rubrik „Auto & Motor“ einen Informationsdienst, über den Informationen zu Fahrzeuginseraten öffentlich angezeigt und Schnittstellen über die Fahrzeugdaten, bzw. damit im Zusammenhang stehende Informationen, an Dritte übermittelt werden.
1.2. willhaben nimmt zu diesem Zweck Daten entgegen, die ein Vertragspartner des Kunden von willhaben im Auftrag des Kunden via einer vordefinierten Daten-Schnittstelle an willhaben übermittelt.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen wie in Punkt 3. beschriebenen Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen gelten nur, wenn sie von willhaben schriftlich anerkannt wurden. Sofern der Datenlieferant 2 Wochen nach Kenntnis bzw. Veröffentlichung dieser AGB weiterhin Daten an willhaben liefert, akzeptiert er diese AGB vollinhaltlich.
2. Begriffsdefinitionen
2.1. Gemeinsame(r) Kunde(n): Fahrzeughändler, die zeitgleich über einen aufrechten Vertrag bei einem Datenlieferanten über die Übermittlung von Fahrzeugdaten und bei willhaben über einen Händleraccount verfügen.
2.2. Datenlieferant: Jeder Auftragsverarbeiter, der im Auftrag eines Kunden Fahrzeug- bzw. Firmendaten (idF: Daten) an die gemäß Schnittstellenbeschreibung vordefinierte Daten-Schnittstelle von willhaben übermittelt. (Schnittstellenanbieter bzw. Content-Lieferanten)
2.3. Daten-Schnittstelle: Eine technische Lösung, die Daten automatisch in einem von willhaben vordefinierten Standardformat (das sind derzeit: XML 2.0) und zu einem von willhaben festgelegten Zeitpunkt an willhaben übermittelt.
2.4. Verantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, die allein (oder gemeinsam mit anderen) über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
2.5. Akzeptierte Daten: Sind Daten, welche vom gemeinsamen Kunden als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO selbst direkt im System des Datenlieferanten bzw. in einem der Sphäre des gemeinsamen Kunden zuordenbaren Lagersystem eingegeben, verwaltet, geändert und gelöscht werden können und daraus dem Datenlieferanten direkt übermittelt werden und daher den Ansprüchen an Datenrichtigkeit, Aktualisierung und Löschung entsprechen.
Daraus ergeben sich folgende Varianten von akzeptierten Daten:
Variante 1: Alle Fahrzeugdaten, die der gemeinsame Kunde selbst über eine Benutzeroberfläche des Datenlieferanten im System des
Datenlieferanten eingepflegt hat.
Variante 2: Alle Fahrzeugdaten von gemeinsamen Kunden bei denen die technische Lösung des Datenlieferanten direkt in das Daten-Managementsystem (DMS) des jeweiligen Kunden eingebunden ist.
willhaben verwendet die übermittelten Daten gemäß der direkten Vereinbarung mit dem jeweiligen Fahrzeughändler (gemeinsamer Kunde), bzw. auf Basis der mit dem Kunden vereinbarten AGB.
2.7. Vertragsinformation: Kundenstammdaten (Firmenbezeichnung, Anschrift, Angabe ob es sich um eine Datenlieferung nach Variante 1 oder Variante 2 handelt und die Vertragslaufzeit.
2.8. Services: Alle von willhaben zur Verfügung gestellte Dienste, unabhängig davon ob es sich um lokale oder mobile Dienste, Applikationen oder Ähnliches handelt.
2.9. Schnittstellenbeschreibung: eine technische Spezifikation, welche Format, Lieferort und Verarbeitungszeitpunkt definiert und einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung darstellt. willhaben behält sich das Recht vor, diese den jeweiligen Erfordernissen bzw. technischen Standards anzupassen. willhaben wird den Datenlieferanten nach Möglichkeit 30 Tage vor Inkrafttreten über diesbezügliche Änderungen informieren.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die unentgeltliche Übermittlung und Aktualisierung von Daten für willhaben (in der Folge „Inhalte“ genannt) durch den Datenlieferanten.
4. Lieferung der Inhalte
4.1. Art und Zeitpunkt der Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Übermittlung der Inhalte von einem Server des Datenlieferanten gemäß der jeweils gültigen Schnittstellenbeschreibung an willhaben, wobei der Datenlieferant beliebig oft Inhalte übermitteln kann, diese nach Möglichkeit allerdings jeweils innerhalb von 24 Stunden nach der Aktualisierung von Daten durch den gemeinsamen Kunden übermitteln wird. Soweit erforderlich, wird willhaben dem Datenlieferanten die erforderlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sowie die aktuell verfügbare Schnittstellenbeschreibung mitteilen.
4.2. Aktualisierung
Sobald der Datenlieferant Kenntnis erlangt, dass unrichtige oder unvollständige Daten an willhaben übermittelt wurden, so ist willhaben so rasch als möglich und schriftlich per E-Mail an [email protected] davon unter Angabe einer Information, die eine eindeutige Identifikation des betroffenen gemeinsamen Kunden und der betroffenen Daten ermöglicht inklusive Fehlerbeschreibung (taxativ: Anzeige, Feld, Soll-Inhalt, Ist-Inhalt, Daten falsch seit), zu verständigen. Der Datenlieferant wird Übertragungsprobleme und –ausfälle so rasch als möglich an [email protected] melden. Im Falle von Fehlern bzw. Funktionsstörungen sind beide Seiten verpflichtet so rasch als möglich zu reagieren und Fehler in der jeweils zurechenbaren Sphäre zu beheben.
5. Pflichten des Datenlieferanten
5.1. Der Datenlieferant leistet Gewähr, dass er von seinem jeweiligen Vertragspartner (Kunde) dazu ermächtigt wurde, Inhalte über die Schnittstelle von willhaben anwillhaben zu übermitteln, zu ändern und/oder zu löschen.
5.2. Der Datenlieferant verpflichtet sich, dass er gemeinsamen Kunden keine Funktionen oder Services anbietet durch die Fahrzeuge dupliziert werden, mehrfach- oder abwechselnd unter unterschiedlichen unique identifiern übermittelt werden, sohin alle Handlungen zu unterlassen wodurch eine automatisierte oder teilautomatisierte Beeinflussung der Suchergebnisse auf willhaben.at bewirkt, bzw. eine Umgehung der willhaben Gebührenstruktur ermöglicht wird.
6. Haftung
6.1. Die Vertragspartner haften jeweils nur für ihr eigenes Fehlverhalten. Die Haftung jeder Partei für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.
6.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind,
Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
6.4. Der Datenlieferant ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Datenlieferant hat Missbrauch bzw. unbefugte Nutzung willhaben sofort schriftlich zu melden. Bis dahin wird ihm jeder Zugriff und jede mit seinen Zugangsdaten zusammenhängende Handlung zugerechnet.
7. Rechteeinräumung
Sollte der Datenlieferant zur Bewerbung seiner Services die Wort- bzw. Bildmarken von willhaben verwenden wollen, so ist eine Zusatzvereinbarung zu diesen AGB über deren Verwendung abzuschließen. Eine vereinbarungslose Verwendung der Marken ohne Zustimmung seitens der Inhaber ist generell untersagt.
8. Verfügbarkeit und Gewährleistung
8.1. willhaben leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Leistungen. Ausfallzeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technischen Problemen Dritter, höhere Gewalt), die nicht im Einflussbereich von willhaben liegen und auch nicht von willhaben zu vertreten sind und durch das von willhaben angebotene Service über das Internet nicht erreichbar sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Vertragspartner erklärt, für Ausfälle keine Schadenersatz- und/oder Gewährleitungsansprüche geltend zu machen.
8.2. willhaben übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass das von ihr angebotene Service allen Anforderungen des Vertragspartners bzw den gemeinsamen Kunden entspricht, mit anderen Programmen des Vertragspartners bzw dessen Kunden kompatibel ist oder dass alle Fehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist überdies auf reproduzierbare Mängel beschränkt. Kommt es aufgrund von technologisch zweckmäßigen Änderungen des Services von willhaben zu Inkompatibilitäten beim Vertragspartner oder den gemeinsamen Kunden, so sind Ersatzansprüche gegen willhaben ausgeschlossen.
8.3. willhaben ist berechtigt, das Service, welches Gegenstand dieser Vereinbarung ist, zur Gänze oder teilweise stillzulegen, falls seine Sicherheit oder die Sicherheit von gemeinsamen Kunden gefährdet ist. Dieses Recht besteht auch, falls der Weiterbetrieb des Services oder Teilen davon willhaben wirtschaftlich nicht zumutbar ist. willhaben wird den Vertragspartner und die gemeinsamen Kunden von solchen Maßnahmen unverzüglich verständigen. Daraus entstehen weder dem Vertragspartner noch dem gemeinsamen Kunden Ansprüche gegenüber willhaben.
9. Geheimhaltung
9.1. willhaben und der Datenlieferant verpflichten sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten oder ohne weiteres als vertraulich erkennbaren Dokumente, Daten und sonstige Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragserfüllung und -abwicklung zugänglich gemacht werden oder wurden bzw. ihnen zur Kenntnis gelangen, geheim zu halten. Davon ausgenommen sind Dokumente, Daten und sonstige Informationen, die zum Zeitpunkt der Zugänglichmachung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Geheimhaltungsverletzung der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt geworden sind, oder die vor ihrer Zugänglichmachung bereits im Besitz der empfangenden Partei oder ihr bekannt waren, oder der empfangenden Partei durch eine andere Person ohne Einschränkung rechtmäßig offengelegt wurden, oder von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, oder nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer richterlichen Entscheidung offengelegt werden müssen.
9.2. willhaben und der Datenlieferant verpflichten sich und leisten Gewähr, dass die Verpflichtung zur Geheimhaltung in gleichem Umfang auch von den von ihnen beigezogenen Mitarbeitern, Gesellschaftsorganen oder sonstigen Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, eingehalten wird.
10. Datenschutzbestimmungen
10.1. Allgemeine Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen, alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich personenbezogener Daten, einzuhalten und diese Verpflichtung auch ihnen zurechenbaren Dritten aufzuerlegen.
10.2. Richtigkeit und Aktualität der gelieferten Daten
Der Datenlieferant verpflichtet sich nur Inhalte zu liefern die den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des DSG in der jeweils gültigen Fassung entsprechen; insbesondere keine Inhalte an willhaben zu liefern, die er nicht von gemeinsamen Kunden (Pkt. 2.1.) bzw Datenanwendungen nach Variante 1 oder Variante 2 (Pkt. 2.5.) erhalten hat, zumal in diesen Fällen die vertraglich vereinbarten Anforderungen und die gesetzlich normierten Erfordernisse an die Aktualität, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Daten nicht gewährleistet werden können.
10.3. Datenschutzrechtliche Stellung von willhaben und des Datenlieferanten
willhaben ist als Betreiber der Spezialistenplattform im österreichischen Autohandel verantwortliche Stelle iSd Art 4 Z 7 DSGVO und für die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO und des DSG idgF eigenverantwortlich. Der Datenlieferant ist Auftragsverarbeiter iSd Art 4 Z 8 DSGVO für den Kunden und seine Verantwortung ergibt sich aus aus dem Vertragsverhältnis mit seinem Auftraggeber.
10.4. Wechselseitige Informationspflicht
Die Vertragsparteien kommen überein und verpflichten sich, die jeweils andere Vertragspartei bei Datenpannen, die diese Vertragspartei betreffen können, ohne unnötige Verzögerung über Art, Umfang und die in Aussicht genommenen Gegenmaßnahmen zu informieren.
10.5. Verarbeitung personenbezogener Daten des Datenlieferanten durch willhaben
Der Datenlieferant gibt willhaben personenbezogene Kontaktdaten wie Vorname, Nachname, Telefonnummer, Post- und E-Mailadresse bekannt.
willhaben erhebt und verarbeitet diese Daten ausschließlich zum Zweck der Anbahnung, Administration und Abwicklung dieser Vereinbarung. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn der Rechtsgrund für die weitere Verarbeitung wegfällt. Eine darüber hinausgehende Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt - soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht - nicht.
10.6. Rechte der betroffenen Person
Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft gemäß Art 15 DSGVO, auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten gemäß Art 16 DSGVO, auf Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten gemäß Art 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 DSGVO, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art 21 DSGVO und das Recht auf Ausfolgung der bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format insoweit die Kriterien des Art 20 DSGVO erfüllt sind. In diesen Fällen kann er sich per E-Mail an [email protected] wenden. Insoweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, hat der Betroffene das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass willhabendie personenbezogenen Daten – sofern nicht ein anderer Grund für eine rechtmäßige Verarbeitung vorliegt – nicht weiter verarbeiten darf. Ein solcher Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht. Betroffene Personen haben ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde als Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt oder ihren Betroffenenrechten nicht entsprochen wird.
11. Vertragsdauer/Vertragsbeendigung
11.1. Beginn und Laufzeit
Das Vertragsverhältnis entsteht nach Anfrage des Datenlieferanten unter Angabe der Firmendaten sowie einer Kontakt-E-Mail-Adresse und Zusendung der Schnittstellenbeschreibung sowie Zugangsdaten durch willhaben, mit der erstmaligen Anlieferung von Daten über die Schnittstelle an willhaben.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit und gemäß dieser AGB geschlossen.
willhaben ist berechtigt Datenlieferanten abzulehnen, ein Anspruch auf die Möglichkeit Daten an willhaben zu liefern besteht nicht.
11.2. Beendigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Laufzeit geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
Die Vereinbarung endet automatisch und ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn keine gemeinsamen Kunden, deren Daten der Datenlieferant an willhaben übermittelt, mehr bestehen.
11.3. Außerordentliche Beendigung
Das Recht beider Vertragsparteien, diesen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich aufzulösen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Datenlieferant gegen die Punkte 2.4., 5 und 9.2. dieser AGB verstößt oder Art bzw. Inhalt der Lieferungen Datenkonsistenz bzw. Systemstabilität gefährden.
willhaben ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und willhaben aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform.
12.2. Die Parteien verzichten wechselseitig ausdrücklich und unwiderruflich, soweit gesetzlich zulässig, auf eine Anfechtung, Anpassung oder Rückabwicklung dieser Vereinbarung. Insbesondere ausgeschlossen ist die Wandlung dieses Vertrags sowie die Anfechtung oder Anpassung dieses Vertrags wegen Irrtums, Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage (clausula rebus sic stantibus).
12.3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt jene gültige und durchsetzbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der Originalbestimmung am nächsten kommt.
12.4. Auf diese Vereinbarung ist österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar.
12.5. Für eventuelle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB, einschließlich Streitigkeiten über deren Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Geschäftssitz von willhaben vereinbart.
12.6. Änderungen der AGB
willhaben ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. willhaben wird den Datenlieferanten über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten AGB an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail Adresse informieren. Änderungen der AGB berechtigen den Datenlieferanten innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Mitteilung von Änderungen schriftlich per E-Mail zu kündigen. Kündigt der Datenlieferant nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die geänderten AGB als vereinbart.
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