Etabliertes Gastronomielokal in Klagenfurter Innenstadt zu übernehmen - SuppenGlück
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGastronomie
- Nutzfläche57 m²
- Verfügbarnach Vereinbarung
Preisinformation
Objektbeschreibung
Gastronomiebetrieb / Geschäftslokal zur Übernahme
Das SuppenGlück in der 8.-Mai-Straße 10 in Klagenfurt liegt zentral, nur wenige Schritte vom Benediktinermarkt und Neuen Platz entfernt. Auf rund 57 m² bietet das Lokal einen großzügigen offenen Küchenbereich, 19 Sitzplätze innen und weitere 10 Plätze im überdachten Innenhof.
Der etablierte Mittagsbetrieb verfügt über einen treuen Kundenstamm und steht für frisch zubereitete, regionale und saisonale Küche. Bereits zum vierten Mal in Folge wurde das SuppenGlück von Falstaff als eines der besten Streetfood-Lokale Kärntens ausgezeichnet. Zum Angebot gehören außerdem Catering und Kochkurse.
Auch die rechtlich geschützte Wortmarke „SuppenGlück“ kann übernommen werden. Sie bietet über den bestehenden Gastronomiebetrieb hinaus interessante Möglichkeiten, die Marke mit neuen Produkten, Konzepten oder kreativen Geschäftsideen weiterzuentwickeln.
Das erfolgreiche Konzept kann weitergeführt oder nach eigenen Vorstellungen verändert werden – eine attraktive Gelegenheit, einen laufenden Betrieb mit vorhandener Infrastruktur, bekanntem Namen und bestehendem Kundenstamm zu übernehmen.
Weitere Informationen und Besichtigung gerne nach persönlicher Kontaktaufnahme.
Lage
nur wenige Schritte vom Benediktinermarkt und Neuen Platz entfernt
Sonstiges
Die aktuelle monatliche Miete für das Geschäftslokal beträgt 1.590 € inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer und wird direkt an den Vermieter entrichtet.
Das vorhandene Inventar und die gastronomische Ausstattung werden gegen Ablöse nach Vereinbarung übergeben. Auf Wunsch kann auch die rechtlich geschützte Wortmarke „SuppenGlück“ übernommen werden und bietet interessante Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Marke und des bestehenden Konzepts.
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
Anbieterdetails
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
Nur das "Anfrage senden"-Formular nutzen. Sende keine E-Mails an Adressen im Anzeigentext oder in Bildern. Auf Anfragen nach deiner E-Mail-Adresse nicht reagieren.

