Top Cnance: Voll ausgestattetes Restaurant zu vermieten oder zu verkaufen - sofort betriebsbereit gegen Investitionsablöse!
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypGastronomie
- BautypNeubau
- ZustandSehr gut/gut
- Zimmer3
- Stockwerk(e)EG
- Nutzfläche200 m²
- BödenFliesen
- Verfügbarab sofort
- Befristung2029
- HeizungEtagenheizung
Ausstattung und Freiflächen
- Garten100 m²
Preisinformation
Lage
Sonstiges
OP-GELEGENHEIT IN SALZBURG – VOLL AUSGESTATTETES RESTAURANT ZU ÜBERNEHMEN!
Komplett eingerichtetes Gastronomielokal | ca. 210 m² | sofort betriebsbereit | Investitionsablöse
In Salzburg gelangt ein voll ausgestattetes und eingerichtetes Restaurant mit ca. 210 m² inklusive Lagerräumen zur Weitergabe.
Eine ideale Gelegenheit für Gastronomen, die sich die aufwendige und kostenintensive Neueinrichtung eines Lokals ersparen und direkt mit einem bestehenden, vollständig ausgestatteten Gastronomiebetrieb starten möchten.
Das Restaurant wird inklusive der vorhandenen Investitionen und Einrichtung gegen entsprechende Investitionsablöse übergeben.
IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK
• ca. 210 m² Gesamtfläche inklusive Lagerräumen
• vollständig eingerichtetes Restaurant
• vorhandene Gastronomieausstattung und Investitionen
• sofort betriebsbereit
• attraktive Möglichkeit für bestehende Gastronomen oder Neueinsteiger
• keine kostspielige komplette Neueinrichtung erforderlich
Alles bleibt drinnen Teller Gabel Gläser Kaffeemaschine,….
Die Lüftung geht über das Dach
• Standort in 5020 Salzburg
Kaution Euro 20.000.- dann wird das Restaurant in Pacht weiter vergeben Pacht pro Monat Euro 3400.-
oder €40.000.- Investablöse dann wird das Restaurant gleich in Hauptmiete übergeben.
Deswegen reduziert sich die Miete auf Euro 2400.-
Die genaue Höhe der Ablöse sowie weitere wirtschaftliche und vertragliche Details werden bei ernsthaftem Interesse persönlich besprochen.
Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte ausschließlich seriöse Anfragen.
Heizung
Premium Services
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
Nur das "Anfrage senden"-Formular nutzen. Sende keine E-Mails an Adressen im Anzeigentext oder in Bildern. Auf Anfragen nach deiner E-Mail-Adresse nicht reagieren.


