Landwirtschaftliche Grundstücke und 1 Bauerwartungsland in KG 32011 Jois
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypLand-/Forstwirtschaft
- Grundfläche30.000 m²
- BesitzformKauf
- Verfügbarab sofort
Preisinformation
Objektbeschreibung
Zum Verkauf stehen mehrere landwirtschaftliche Grundstücke in der KG 32011 Jois.
• Kaufpreis für die landwirtschaftlichen Flächen EUR 8,- je m2
• Kaufpreis Bauerwartungsland (Nr. 15) EUR 100,- je m2
Entwicklungspotenzial
Es bestehen interessante Nutzungsmöglichkeiten:
• Landwirtschaft / Grünlandbewirtschaftung
• Weinbau oder naturnahe Nutzung
• ökologische Ausgleichsflächen
• Förderprogramme für Naturschutz- oder Umweltprojekte
• langfristige Land-Investments („Land Banking“)
GSt 1) 1.849 m2
GSt 2) 414 m2
GSt 3) 1.214 m2
GSt 4) 4.941 m2
GSt 5) 2.224 m2
GSt 6) 1.881 m2 - VERKAUFT
GSt 7) 946 m2 - VERKAUFT
GSt 8) 4.608 m2 - VERKAUFT
GSt 9) 1.579 m2
GSt 10) 584 m2
GSt 11) 3.742 m2
GSt 12) 2.594 m2
GSt 13) 635 m2
GSt 14) 3.756,99 m2
GSt 15) 10.407 m2
Bei Grundstück Nr. 15 auf der Übersicht handelt es sich um Bauerwartungsland, derzeit hat es aber noch eine landwirtschaftliche Widmung.
Provision:
3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt., zahlbar vom Käufer.
Lage
Die Flächen befinden sich in der Region Neusiedler See – einer der schönsten und
bekanntesten Natur- und Kulturlandschaften Österreichs.
Sonstiges
Hinweis gemäß Maklergesetz:
Die DGP GmbH ist als Doppelmakler tätig. Es besteht kein wirtschaftliches oder persönliches Naheverhältnis zum Verkäufer.
Fernabsatz- und Rücktrittsrecht (FAGG):
Der Interessent wird darauf hingewiesen, dass bei Abschluss eines Maklervertrages über Fernkommunikationsmittel ein Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) binnen 14 Tagen besteht.
Der Interessent erklärt ausdrücklich, dass die DGP GmbH bereits vor Ablauf dieser Frist tätig werden darf (z. B. Übermittlung von Unterlagen, Vereinbarung von Besichtigungsterminen).
Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass bei vollständiger Vertragserfüllung (z. B. Zustandekommen eines vermittelten Kaufvertrages) das Rücktrittsrecht erlischt.
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Der Inserent ist Unternehmer. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
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