Großzügiges Baugrundstück statt Sparbuch - teilbar - zwei Straßenzufahrten - KEIN Bauzwang!
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypBaugrundstück
- Grundfläche2.257 m²
- BesitzformKauf
Preisinformation
Objektbeschreibung
Ab sofort ist folgendes Baugrundstück in sehr guter Lage zu verkaufen!
KEIN BAUZWANG !!
Dieses Baugrundstück in 7453 Dörfl, Burgenland bietet die ideale Lage für Ihr Eigenheim.
Grundstück 840/207 mit 1.926 m² Widmung BW Bauland Wohngebiet
Grundstück 813/23 mit 331 m² Widmung GHg Hausgärten (auf der gegenüberliegenden Straßenseite)
Das gesamte Baugrundstück ist ca. 128,4 m lang und ca. 15 m breit
Es grenzt sowohl an die Obere Hauptstraße als auch an die Rosengasse. Daher wäre es sehr leicht in 2 verschiedene Grundstücke teilbar.
Steinberg- Dörfl ist ein kleiner ruhiger Ort mit großem Potential an Lebensqualität.
Kindergarten, Kinderkrippe sind direkt im Ort. sowie ein Gasthaus und eine Bäckerei
Viele Vereine fördern außerdem das Zusammenleben in der Dorfgemeinschaft, sodass man sich bald sehr heimisch fühlen kann.
In nur 5 Minuten ist man in der Bezirkshauptstadt Oberpullendorf
Als Bezirkshauptstadt ist Oberpullendorf nicht nur das Verwaltungszentrum des Bezirkes, sondern bietet außerdem:
* ein modernes Krankenhaus * mehr als 30 niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen
* zahlreiche Schulen (Volksschule, Gymnasium, HAK, HASCH, NMS etc.) und diverse Ausbildungsstätten
* Kindergarten, Kinderkrippe
* vielseitige Gastronomie
* Sportstätten
* Tolle Einkaufsmöglichkeiten in diversen Branchen
Gerne zeige ich Ihnen dieses Grundstück persönlich. Rufen Sie mich einfach an, ich freu mich!
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Lage
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <750m
Apotheke <3000m
Krankenhaus <3750m
Kinder / Schulen
Schule <2000m
Nahversorgung
Supermarkt <1500m
Bäckerei <1500m
Einkaufszentrum <3500m
Verkehr
Autobahnanschluss <3750m
Bahnhof <2500m
Sonstige
Bank <2750m
Post <2750m
Polizei <3000m
Preis und Detailinformation
- Grunderwerbssteuer: 3.5%
- Grundbucheintragung Kosten: 1.1%
- Vertragserrichtungsgebuehr: Rechtsanwalt/Notar
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Der Inserent ist Unternehmer. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
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