Baugrundstück in Aussichtslage in Pörtschach am Wörthersee - ohne Bebauungsverpflichtung
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypBaugrundstück
- Grundfläche908 m²
- BesitzformKauf
- Verfügbarab sofort
Preisinformation
Objektbeschreibung
Dieses ca. 908 m² große Grundstück befindet sich im nördlichen Siedlungsgebiet der Gemeinde Pörtschach am Wörthersee.
Eingebettet zwischen Schaubnig Höhe und Bannwald ist es nur ein Katzensprung bis zum Promenadenbad in Pörtschach. In die Landeshauptstadt Klagenfurt gelangt man ebenfalls in nur etwa 15-20 Fahrminuten, die Draustadt Villach ist etwa 25 Fahrminuten erreichbar.
Das Grundstück ist mit der Widmung Bauland-Kurgebiet versehen. Die Anschlüsse befinden sich an der Grundstücksgrenze.
Die Lage punktet mit Nähe zum Wörthersee, einer sehr guten Infrastruktur und hohem Freizeitwert.
Geschäfte, Gastronomie, Strandbäder und Spazierwege befinden sich in naher Umgebung.
Top-Gelegenheit für naturnahes Wohnen vor den Toren der Landeshauptstadt!
Optimale Verkehrsanbindung – Kurze Wege!
Keine Bebauungsverpflichtung!
Entfernung zur nächst gelegenen Infrastruktur:
Wörthersee: ca. 3 Fahrminuten
Klagenfurt: ca. 15-20 Fahrminuten
Supermarkt: ca.3-4 Fahrminuten
Bank: ca. 3 Fahrminuten
Restaurant, Café: ca. 3 Fahrminuten
Lage
Das Grundstück befindet sich am Bärndorfer Weg - einer ruhigen und gepflegten Lage, die sich ideal für Wohnbauten oder touristische Vermietung eignet. Durch die Widmung Bauland-Kurgebiet ist eine vielseitige
Bebauungsmöglichkeit gegeben.
Sonstiges
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten übernommen.
Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.
Kaufnebenkosten:
Grunderwerbssteuer: 3,5% vom Kaufpreis
Grundbuchseintragung. 1,1% vom Kaufpreis
Vertragserrichtungskosten: ca. 2% vom Kaufpreis
Barauslagen: ca. € 500 - € 600
Vermittlungsprovision: 3% zuzüglich 20% Ust vom Kaufpreis
Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir auf Grund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) nur Anfragen mit vollständigem Namen, E-Mailadresse und Telefonnummer bearbeiten dürfen.
Ohne diese Angaben werden keine Auskünfte erteilt.
Sehr gerne stehen wir Ihnen zu telefonischen Anfragen sowie Anfragen per E-Mail
zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Besichtigungstermines.
Zusatzinformationen
Videos und Dokumente
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Der Inserent ist Unternehmer. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
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