Einfamilienhaus in Traumlage mit großem Grundstück und Fernblick in Flatz-Ternitz
Objektstandort
Objektinformationen
- ObjekttypEinfamilienhaus
- Wohnfläche120 m²
- Grundfläche1.500 m²
- Zimmer4
- Verfügbarab sofort
- HeizungZentralheizung, Ölheizung, Radiatoren
Ausstattung und Freiflächen
- Keller
- Garage
- Barrierefrei
- Teilmöbliert / Möbliert
Preisinformation
Objektbeschreibung
Wohnen mit Ausblick in Flatz
Dieses Einfamilienhaus in Ternitz-Flatz bietet eine besondere Kombination aus einem großzügigen Grundstück in erholsamer Umgebung und einer angenehmen Wohnfläche.
Ein besonderes Highlight ist die Hanglage des Hauses. Durch diese hat man einen einzigartigen Fernblick.
Das Haus wurde 1973 errichtet, verfügt über rund 120 Quadratmeter Wohnfläche und ist voll unterkellert. Das Grundstück ist mit 1.500 Quadratmetern großzügig bemessen und bietet genügend Platz für Garten, Freizeit und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Raumaufteilung
- großzügiges Wohn- und Esszimmer
- Küche
- 2 Schlafzimmer
- Kabinett
- Badezimmer mit WC
- separates WC
- Vorzimmer
- Garage
- sehr großer Keller
Grundstück und Außenbereich
Der Garten bietet zahlreiche Möglichkeiten - vom klassischen Familiengarten über einen großzügigen Freizeitbereich bis hin zur individuellen Neugestaltung nach eigenen Vorstellungen. Durch die Privatsphäre bietet sich auch ein Pool sehr gut an.
Ein Haus für alle, die großzügigen Grund, viel Stauraum und eine besondere Lage mit Ausblick schätzen.
Lage
Die Liegenschaft zeichnet sich durch ihre ruhige Lage aus. Die Flatzer Wand ist zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar, dennoch sind auch die Städte Ternitz und Neunkirchen nahe gelegen.
Sonstiges
Es handelt sich um einen Privatverkauf. Der Energieausweis befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.
Besichtigungen sind nach Vereinbarung unter der E-Mail "flatzerstrasse162@gmx.at" möglich.
Heizung
Premium Services
Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Inserent ist Verbraucher. Die im Verbraucherschutzrecht der Union verankerten Verbraucherrechte finden auf den Vertrag keine Anwendung.
Anbieterdetails
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Die wichtigsten Immobilien-Tipps:
Leiste die Anzahlung bzw. Kaution immer erst nach der Besichtigung.
Von Überweisungen ins Ausland Abstand nehmen.
Nicht auf Abwicklungen über Treuhandservices eingehen.
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