%% MyStrom Wifi Switch %%
Detailinformationen
- ZustandNeu
- ÜbergabeSelbstabholung, Versand
Beschreibung
BLACKWEEK AKTION - SO LANGE DER VORRAT REICHT!!!!
myStrom WiFi Switch
Zur Steuerung ist ein bestehendes WLAN-Netzwerk notwendig
- Intelligent Strom sparen: Messen Sie Ihren Stromverbrauch und-kosten und lassen Sie den myStrom WiFi Switch Geräte automatisch an- oder ausschalten: Per Timer, Zeitplan oder bei Stand-By.
- Geräte an- und ausschalten: Mit einem einfachen Wisch schalten Sie mit dem myStrom WiFi Switch verbundene Geräte an oder aus – unabhängig von Ihrem Standort.
- Der praktische Temperatursensor macht Ihre WiFi Switches noch nützlicher. Dank ihm sorgen Sie mit Leichtigkeit für optimale Temperaturverhältnisse im Weinkeller und behalten Ihr Ferienhaus auch während der Arbeitszeit im Auge.
- Zeitplaner für mehr Komfort und Sicherheit: Erwecken Sie über eine verbundene Lampe den Eindruck Sie seien abwesend, auch wenn Sie wegs sind- ganz einfach über die myStrom App. myStrom ist kompatibel mit Amazon Echo, Google Assistant und vielen mehr
Hinweis:
Alle Preise sind Brutto inkl. MwSt.
Steuerfreie Lieferung für ÖSTERREICH gem. Budgetbegleitgesetz 2024 für Photovoltaikanlagen "Nullsteuersatz im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen“***
***§ 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der geltenden Fassung, eingebracht worden ist.
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Der Vertrag kommt nicht mit willhaben zustande. Der Inserent ist Unternehmer. Allfällige aus dem Abschluss des Vertrages resultierende Rechte sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.
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