Jagdtrophäe Hirsch Geweih 1
Privatperson
Detailinformationen
- ZustandGebraucht
- ÜbergabeSelbstabholung, Versand
Beschreibung
Siehe Fotos.
Eine Jagdtrophäe ist ein als Zeichen einer erfolgreichen Jagd dienendes Geweih, Horn, Fell o. ä.[1] und steht traditionsgemäß dem Erleger des betreffenden Tieres zu. Jagdtrophäen dienen u. a. als Erinnerungsstücke, Zierde oder Sammlerobjekte. Im Fall von Geweihen werden diese typischerweise als Wandschmuck aufgehängt, während beim Gamsbart im Alpenraum die Verwendung als Hutschmuck zur Tracht üblich ist.
Arten von Jagdtrophäen
Spiegelfeder des Eichelhähers
Zu den typischen Jagdtrophäen gehören Geweihe, Hörner und Zähne von Säugetieren, zum Beispiel das Gewaff des Keilers oder die Grandeln des Rothirsches, die Krallen verschiedener Greifvögel und Vogelfedern, beispielsweise die Spiegelfedern des Eichelhähers oder die Schwanzfedern des Fasans. Ebenfalls als Trophäen gesammelt werden Felle von Mardern, Füchsen und Bären, sowie Pfoten von Füchsen und Hasen.
Es ist üblich, dass ein Jäger nur Trophäen von selbst erlegtem Wild in Besitz nimmt. Der bekannte Spruch „Schmücke Dich nicht mit fremden Federn!“ weist darauf hin. Sich mit einer nicht selbst erjagten Trophäe zu schmücken, wird von Jägern als beschämend und nicht weidgerecht erachtet.
Verwendung
Hut mit verschiedenen Jagdtrophäen, ausgestellt im Jagdmuseum Schloss Wolfstein
Gerahmtes Präparat eines Rothirschkopfes (Eissprossenzehner) auf rotem Hintergrund im Saal von Schloss Rothestein, Hessen
Jagdtrophäen gelten bis heute als begehrte Sammlerstücke, als Vorzeigeobjekte und – eingearbeitet in verschiedene Jagdtrachten – als Statussymbol. Bei begehrten Trophäen übersteigt der Preis für die Trophäe häufig den Wert des Wildbrets. Für die Abschusserlaubnis „starker“ Rothirsche werden weltweit Preise von mehreren tausend Euro bezahlt. Viele Tierarten werden für das eigene Heim oder für Naturkundemuseen präpariert und ausgestopft.
Künstliche Selektion
Die Jagdzeiten richten sich weltweit und auch in Deutschland unterschiedlich bei einigen Wildarten mit Geweih oder Horn nach der Trophäenbildung, d. h. erst wenn die Trophäe im jagdlichen Sinne richtig entwickelt ist. Das ist in den jeweiligen Jagdgesetzen und Verordnungen festgelegt.
Geweihträger
Um erwünschte Trophäen zu erhalten, erfolgen Abschüsse von Rothirschen nach einer Zuchtwahl. Neben der Qualität der Äsung und dem allgemeinen Gesundheitszustand der Tiere sei maßgeblich die Erbinformation für die Ausprägung des Geweihs verantwortlich. Um „schlecht“ veranlagte Tiere von der Reproduktion auszuschließen, werden bevorzugt auch heute noch junge und schwache Hirsche erlegt, welche „unterlauscherhoch auf haben“ (Geweih kürzer als Ohren), während junge Hirsche mit gut ausgeprägtem Geweih geschont werden: sie werden erst zum Höhepunkt ihrer Geweihbildung geerntet und könnten in der Zwischenzeit ihre Gene in die Population einbringen.[2] Sinngemäß gilt diese früher als "Aufartung" bezeichnete Methode seit dem Reichsjagdgesetz von 1934 auch heute noch bei Cerviden. Zumindest bei Rehwild hat diese Zuchtwahl heute sehr viel weniger Bedeutung. In den meisten Landesjagdgesetzen der deutschen Bundesländer gibt es lediglich noch zwei Unterscheidungsklassen: nach Alter einjährige, sowie zweijährig und ältere Böcke. Inzwischen gibt es in einigen Bundesländern Erweiterungen der Jagdzeiten, die auf die Trophäenentwicklung keine Rücksicht nehmen.
Beim Rothirsch ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Abschuss von Kronenhirschen (das Ende des Geweihs weist mindestens drei Spitzen auf) ab dem Erntealter von zehn Jahren erlaubt. Verstöße sind in Österreich und der Schweiz Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.[3][4]
Der Rehwildabschuss unterliegt heute keiner gesetzlichen Vorgabe zur Form der Trophäe mehr. Der Abschuss von Rehböcken ist in Deutschland zum Teil nur bis Mitte Oktober gestattet, da die Böcke im Herbst ihr Geweih verlieren. Die Neubildung dauert bis zum späten Frühjahr. Mit April oder Mai beginnt die neue Jagdzeit. Als erstes Bundesland änderte Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 die Jagdzeitregelung dahingehend, dass hier die Jagdzeit für Rehe geschlechts- und altersneutral am 31. Januar endet.[5] In weiteren Bundesländern wurde die Jagdzeit verlängert, teils bis Ende Februar.
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