Energieausweis: Alle wichtigen Fakten

Energieausweis

Wenn es um Immobilien geht, ist ein Energieausweis heute unverzichtbar. Wir zeigen, was dahintersteckt und was du beachten musst.

Die Energiekosten sind ein heißes Thema – und nicht nur aus diesem Grund ist ein Energieausweis für Häuser und Wohnungen heute so wichtig. Es handelt sich um einen Ausweis für Immobilien, der bei Verkauf bzw. Vermietung wichtige Aussagen liefert. Die Angaben darin geben Aufschluss über die Energieeffizienz der Immobilie und wie hoch die Kosten für Käufer:innen bzw. Mieter:innen ungefähr sein könnten. Auch über etwaige Schwachstellen von Immobilien – etwa der Zustand von Wänden, Fenstern und Türen – sagen die Daten etwas aus.

Die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis

Wer braucht einen Energieausweis? Vermieter:innen und Verkäufer:innen von Immobilien müssen seit 2012 verpflichtend einen Energieausweis vorlegen. Ein solcher ist auch vorgeschrieben, wenn Baubewilligungen, Veränderungen von Altbauten oder Förderungen angestrebt werden.

Gibt es eine Informationspflicht über den Energieausweis? Ja, das vorher erwähnte Gesetz besagt, dass die Daten unter anderem schon in Anzeigen für Immobilien angegeben werden müssen. Konkret müssen Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) enthalten sein.

Für welche Immobilien brauche ich keinen Energieausweis? Für Abbruchobjekte, provisorische Bauwerke, Ferienwohnungen mit geringer Nutzung und freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche unter 50 Quadratmetern ist kein Energieausweis nötig.

Wer stellt einen Energieausweis aus? Nur bestimmte Berufsgruppen dürfen einen Energieausweis ausstellen, unter anderem Ziviltechniker:innen, Elektrotechniker:innen, Baumeister:innen sowie Unternehmen für Heizungstechnik, Klimatechnik bzw. Gas- und Sanitärtechnik. Die Preise können unterschiedlich sein, daher sollten diverse Anbieter verglichen werden.

Was ist das Energieausweis-Vorlagegesetz? Dieses Gesetz mit dem Kürzel EAVG besagt, für welche Immobilien ein Energieausweis vorgelegt werden muss und wo die entsprechenden Informationen enthalten sein müssen.

Sagt der Energieausweis, wie hoch die Ausgaben für Energie tatsächlich sein werden? Nein, die konkreten Energiekosten in Wohnungen bzw. Häusern hängen ja nicht nur vom Zustand der Immobilie ab, sondern unter anderem auch vom Verhalten der Bewohner:innen. Zudem hängen die Energiepreise ja von den Märkten ab und ändern sich laufend.

Brauche ich für einzelne Wohnungen einen eigenen Energieausweis? Nein, es reicht einen Ausweis für das gesamte Gebäude vorzulegen.

Was passiert, wenn Vermieter:innen oder Verkäufer:innen keinen Energieausweis vorlegen? Wird kein Energieausweis – und zwar spätestens zwei Wochen nach Vertragsabschluss – vorgelegt oder ausgehändigt, kann das gewährleistungsrechtlichen und schadenersatzrechtliche Folgen haben, außerdem drohen Verwaltungsstrafen. Es ist also ratsam, sich vor Verkauf oder Vermietung von Immobilien rechtzeitig um den Energieausweis zu kümmern.