Besondere Bedingungen für die Nutzung des Service "PayLivery - Online-Zahlung und Versand"

Medieninhaber:
willhaben internet service GmbH & Co KG
Landstraßer Hauptstraße 97-101, 1030 Wien
Impressum

Stand: Juli 2023


  1. 1. Präambel
      1. 1.1 Begriffsdefinitionen
        1. 1.2 Allgemeine Informationen über die Voraussetzungen zur Nutzung des PayLivery-Service
          1. 1.3 Funktion des PayLivery-Service
            1. 1.4 Fernabsatzgeschäft und Rücktritt vom Vertrag
          2. 2. Rechte und Pflichten des Verkäufers
              1. 2.1 Aktivierung des PayLivery-Service in der Anzeigenaufgabe
                1. 2.2 Vollständige, detaillierte und wahrheitsgemäße Artikelbeschreibung
                  1. 2.3 Ordnungsgemäßer Versand
                2. 3. Anfragemöglichkeiten durch den Käufer
                    1. 3.1 Stellen einer Kaufanfrage
                      1. 3.2 Akzeptanz der Kosten für das PayLivery-Service
                        1. 3.3 Stornierung einer Kaufanfrage
                          1. 3.4 Nutzung der Funktion “Sofort kaufen”
                        2. 4. Reaktionen durch den Verkäufer
                            1. 4.1 Auswahl an Kaufanfragen
                              1. 4.2 Reaktion auf Kaufanfragen
                                1. 4.3 Reaktion bei Nutzung der Funktion “Sofort kaufen”
                                  1. 4.3.1 Ablauf der 24-Stunden-Frist oder Ablehnung des Verkaufes
                                    1. 4.3.2 Akzeptanz des Verkaufes
                                2. 5. Sicherer Bezahlvorgang
                                    1. 5.1 Registrierung des Verkäufers bei ADYEN
                                      1. 5.1.1 KYC-Check durch ADYEN
                                        1. 5.1.2 Nichteinhaltung der KYC-Regeln von ADYEN
                                        2. 5.2 Bezahlvorgang durch den Käufer
                                          1. 5.3 Sicheres Bezahlen
                                        3. 6. Versand und Lieferung
                                            1. 6.1 Verpackung und Versand
                                              1. 6.1.1 Größe und Gewicht S, M, L und Sperrgut - Post
                                                1. 6.1.2 Größe und Gewicht Versandtasche - Post
                                                  1. 6.1.3 Größe und Gewicht S, M, L und Sperrgut - DPD
                                                    1. 6.1.4 Ausschluss von der Beförderung
                                                    2. 6.2 Zustellung
                                                      1. 6.2.1 Verlust/Schaden vor Zustellung
                                                        1. 6.2.2 Verlust/Schaden nach Zustellung
                                                        2. 6.3 Folgen bei Verstreichen der Frist zum Versand
                                                          1. 6.3.1 Folgen bei Rücktritt vom Vertrag
                                                          2. 6.4 Annahmeverweigerung durch den Käufer
                                                            1. 6.5 Nachforschung und Schadenersatz
                                                              1. 6.5.1 Mitwirkung bei der Einmeldung eines Transportschadens/Nachforschung
                                                          3. 7. Prüfung des Artikels durch den Käufer
                                                              1. 7.1 Reklamation binnen 48 Stunden
                                                                1. 7.1.1 Käufer-Verkäufer-Klärung: 10-Tagesfrist
                                                                  1. 7.1.2. Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse
                                                                  2. 7.2 Keine Reklamation binnen 48 Stunden
                                                                    1. 7.3. Aktive Freigabe der Auszahlung
                                                                  3. 8. Reklamationsabwicklung
                                                                      1. 8.1 Rolle von willhaben
                                                                        1. 8.2 Vereinbarter Zustand des Artikels
                                                                          1. 8.3 Unterstützung der Reklamationsabwicklung
                                                                            1. 8.4 Reklamationsprozess
                                                                              1. 8.5 Gütliche Einigung innerhalb der Frist – Akzeptanz des Artikels
                                                                                1. 8.5.1 Einigung auf Preisminderung
                                                                                2. 8.6 Gütliche Einigung innerhalb der Frist – Rücksendung des Artikels
                                                                                  1. 8.6.1 Verstreichen der 7-Tagesfrist für die Rücksendung/Unzureichende Verpackung
                                                                                    1. 8.6.2 Verweigerung der Annahme durch Verkäufer
                                                                                    2. 8.7 Keine Einigung – Entscheidung durch willhaben
                                                                                      1. 8.7.1 Entscheidung zugunsten des Verkäufers
                                                                                        1. 8.7.2 Entscheidung zugunsten des Käufers
                                                                                          1. 8.7.2.1 Verstreichen der 7-Tagesfrist für die Rücksendung/Unzureichende Verpackung
                                                                                            1. 8.7.2.2 Verweigerung der Annahme durch Verkäufer
                                                                                            2. 8.8 Paket bei willhaben zu Zwecken der Reklamationsabwicklung
                                                                                          2. 9. Kontovollmacht
                                                                                              1. 9.1 Bevollmächtigung durch den Verkäufer
                                                                                                1. 9.2 Gegenstand der Vollmacht
                                                                                                  1. 9.3 Umfang der Vollmacht
                                                                                                    1. 9.4 Geltungsdauer der Vollmacht
                                                                                                  2. 10. Schlussbestimmungen und alternative Streitbeilegung
                                                                                                      1. 10.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
                                                                                                        1. 10.2 Alternative Streitbeilegung
                                                                                                          1. 10.3 Verfügbarkeit/Gewährleistung bzw. Stilllegung/Beendigung des Services
                                                                                                            1. 10.4 Haftung
                                                                                                              1. 10.5 Account löschen, Beendigung der Nutzung des PayLivery-Service
                                                                                                                1. 10.6 Sperre des Users aus wichtigem Grund
                                                                                                                  1. 10.7 Sperre auf Grund des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)
                                                                                                                    1. 10.8 Änderungsvorbehalt (konkludente Zustimmung)

                                                                                                                  1. Präambel

                                                                                                                  Wir von willhaben sind laufend bemüht, unsere Dienste zu verbessern und die Sicherheit auf unserer Plattform zu erhöhen sowie das Vertrauen unserer User zu steigern. Dazu gehört nach unserer Meinung auch, das Kauferlebnis zwischen unseren Usern so komfortabel und sicher wie möglich zu machen. Wir haben daher das Service „PayLivery - Online-Zahlung und Versand“ (im Folgenden nur kurz „PayLivery-Service“ genannt) entwickelt. Dieses Service ist an den Prozess des persönlichen Verkaufs eines physischen Artikels (Präsenzkauf, persönliche Übergabe von Ware und Geld) angelehnt und soll beiden Parteien beim Kauf ohne persönliche Übergabe (Versendungskauf) Sicherheit geben. Zum einen Sicherheit für den Verkäufer, dass der Käufer vor dem Versand den Kaufpreis bezahlt und zum anderen Sicherheit für den Käufer, dass der Verkäufer die Ware nach Bezahlung auch versendet bzw. dass er andernfalls sein Geld zurückerhält.

                                                                                                                  Damit dieses Service möglichst reibungslos funktioniert, erteilt der Verkäufer willhaben die in diesen AGB enthaltene Vollmacht und werden im Folgenden Regeln festgelegt, die unter anderem bestimmen:

                                                                                                                  1.1 Begriffsdefinitionen

                                                                                                                  ADYEN: einer der weltgrößten Zahlungsdiensteanbieter mit Sitz in Amsterdam/Niederlande. Alle Zahlungen im Rahmen dieses PayLivery-Service werden über ADYEN abgewickelt.

                                                                                                                  Bankkonto: SEPA-Konto bei einer Bank, das die alltägliche, bargeldlose Zahlungsabwicklung ermöglicht.

                                                                                                                  Erhalt des Pakets: jener Zeitpunkt, zu dem der Versanddienstleister die Sendung als “zugestellt” im System kennzeichnet und der Käufer darüber benachrichtigt wird.

                                                                                                                  Händler (Merchant/Sub-Merchant): sofern in der Verbots-Liste von ADYEN (Liste der verbotenen Gegenstände) vom „Händler“ (englisch: „Merchant“ bzw „Sub-Merchant“) die Rede ist, ist damit der User (Käufer/Verkäufer) gemeint.

                                                                                                                  Kaufpreis/Artikelpreis: der zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarte Preis für den Artikel.

                                                                                                                  Käufer: User, der im Rahmen des PayLivery-Service als möglicher Käufer des vom Verkäufer angebotenen Artikels auftritt.

                                                                                                                  Kaufanfrage: vom Käufer im Rahmen des PayLivery-Service an den Verkäufer gerichtete, freibleibende Anfrage, einen bestimmten, vom Verkäufer angebotenen Artikel, zu einem bestimmten Preis kaufen zu wollen.

                                                                                                                  Kosten für das PayLivery-Service: bestehen aus den Versandkosten und den Kosten für den Käuferschutz.

                                                                                                                  Kosten für den Käuferschutz: ein in Relation zum Kaufpreis stehender Kostenbeitrag des Käufers, der vor dem Vertragsabschluss für den jeweiligen Artikel berechnet und ausgewiesen wird.

                                                                                                                  Pay-in-Wallet: dem Verkäufer zugeordnetes Wallet (digitales Konto), auf welches die Zahlung des Artikelpreises eingeht.

                                                                                                                  Pay-out-Wallet: dem Verkäufer zugeordnetes Wallet (digitales Konto), auf welches nach Freigabe die Zahlung des Artikelpreises gutgebucht wird.

                                                                                                                  PayLivery-Service: das in diesen AGB geregelte Service, welches eine Serviceleistung von willhaben bestehend aus Zahlung mit Käuferschutz und Versand umfasst.

                                                                                                                  Sofort kaufen: Funktion innerhalb des PayLivery-Service, die es dem Käufer optional zu einer Kaufanfrage ermöglicht, eine sofortige Kaufabsicht zu dem in der Anzeige hinterlegten Preis abzugeben. Der Verkäufer hat in der Folge 24 Stunden Zeit, um den Verkauf zum in der Anzeige hinterlegten Preis zu akzeptieren.

                                                                                                                  User: Nutzer der Plattform von willhaben, der auch die Dienste des PayLivery-Service und die Dienste von ADYEN nutzt.

                                                                                                                  Verkäufer: User, der im Rahmen des PayLivery-Service einen Artikel freibleibend zum Verkauf anbietet.

                                                                                                                  Versandkosten: die im Rahmen des PayLivery-Service ausgewiesenen Versandkosten (abhängig von Gewicht oder Größe des Pakets), die der Käufer zu tragen hat.

                                                                                                                  Vollmacht: vom Verkäufer an willhaben erteilte Ermächtigung, vom Pay-in-Wallet digitales Geld auf das Pay-out-Wallet bzw. zurück auf das Konto des Käufers zu transferieren (siehe Punkt 9).

                                                                                                                  Wallet (e-Wallet): digitales Konto (digitale Geldbörse)

                                                                                                                  willhaben: die willhaben internet service GmbH & Co KG als Betreiber der willhaben-Plattformen mit dem PayLivery-Service.


                                                                                                                  Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

                                                                                                                  1.2 Allgemeine Informationen über die Voraussetzungen zur Nutzung des PayLivery-Service

                                                                                                                  Das PayLivery-Service steht nur Privatpersonen (Käufer und Verkäufer dürfen keine Unternehmer sein) zur Verfügung. Diese AGB regeln das Nutzungsverhältnis zwischen willhaben und den berechtigten Personen (Käufer und Verkäufer). Das Nutzungsverhältnis umfasst alle Inhalte, Funktionen und sonstigen Dienste im Zusammenhang mit dem PayLivery-Service, die willhaben auf der Plattform zur Verfügung stellt. Für einzelne Dienste, wie insbesondere die Durchführung der Bezahlung durch ADYEN und den Versand durch eigene Versanddienstleister, können eigene und ergänzende Vertragsbedingungen gelten, die vor der Nutzung akzeptiert werden müssen.

                                                                                                                  Das PayLivery-Service steht nur für bestimmte Marktplatz-Kategorien zur Verfügung. Das Service wird automatisch bei der Anzeigenaufgabe für jene Marktplatz-Kategorien angeboten, für die es in Anspruch genommen werden kann. Wenn der Verkäufer das Service nutzen möchte, muss er die Option “Versand” und im Folgenden die Paketgröße sowie den Versandanbieter wählen.

                                                                                                                  Um das Service nutzen zu können, muss der Verkäufer bei der Anzeigenaufgabe diese besonderen Bedingungen (für das PayLivery-Service) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen https://www.adyen.com/legal/terms-and-conditions-adyen-for-platforms (englische Fassung) bzw. https://cache.willhaben.at/misc/pdf/ADYEN-MarketPay-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-EN_DE.pdf (deutsche Übersetzung) sowie die Verbots-Liste https://www.adyen.com/legal/list-restricted-prohibited (englische Fassung) bzw. https://cache.willhaben.at/misc/pdf/ADYEN-Liste-eingeschraenkter-und-verbotener-Transaktionen.pdf (deutsche Übersetzung) des Zahlungsdienstleisters “ADYEN”, der für die technische Abwicklung des Zahlungsvorganges verantwortlich ist, akzeptieren. Wenn der Verkäufer die genannten Bedingungen nicht akzeptiert, kann das Service nicht genutzt werden. Die bisher zur Verfügung stehenden Verkaufsmöglichkeiten bleiben weiterhin vollumfänglich aufrecht.

                                                                                                                  Auch die Vertragspartner ändern sich nicht. Beim Kauf und Verkauf von Artikeln über das PayLivery-Service kommt der Kaufvertrag über den Artikel wie gewohnt ausschließlich zwischen dem Anbieter des Artikels (Verkäufer) und dem Interessenten (Käufer) zustande.

                                                                                                                  Zustandekommen des Kaufvertrages:
                                                                                                                  Der Kaufvertrag über den Artikel kommt noch nicht durch Stellen einer Kaufanfrage durch eine Partei und Annahme durch die andere Partei, sondern erst durch Zahlung des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises durch den Käufer auf das Pay-in-Wallet (siehe zur Erklärung der Zahlungsabwicklung und des Begriffes in Punkt 5.) des Verkäufers zustande. Bei Nutzung der Funktion “Sofort kaufen” kommt der Kaufvertrag über den Artikel ebenfalls erst durch Einlangen des Fixpreises (vom Verkäufer im Zuge der Anzeigenaufgabe hinterlegter Preis) auf das Pay-in-Wallet des Verkäufers zustande.

                                                                                                                  Wie und wann erfolgt die Zahlung des Kaufpreises:
                                                                                                                  Der Verkäufer kann nicht sofort frei über den Kaufpreis verfügen, sondern erst nach Auszahlung vom Pay-out-Wallet (siehe zur Erklärung der Zahlungsabwicklung und des Begriffes in Punkt 5.) auf das vom Verkäufer bekannt gegebene Bankkonto. Voraussetzung für die Auszahlung vom Pay-out-Wallet ist Erhalt und Prüfung des Artikels nach Maßgabe der Käuferschutzbestimmungen durch den Käufer.

                                                                                                                  Dies bedeutet:
                                                                                                                  Solange der Käufer nicht bezahlt hat, kann der Käufer jederzeit (zB auch durch Nichtzahlung) seine Kaufanfrage zurückziehen, selbst wenn die Kaufanfrage vom Verkäufer zugelassen bzw. akzeptiert wurde.

                                                                                                                  Nach Eingang des Kaufpreises auf dem Pay-in-Wallet des Verkäufers ist dieser angehalten, den Kaufgegenstand dem Versanddienstleister zu übergeben. Wenn der Verkäufer den Kaufgegenstand nicht binnen einer bestimmten Frist (maximal 7 Tage) dem Versanddienstleister übergibt, wird der Kaufpreis samt der Kosten für das PayLivery-Service an den Käufer über das PayLivery-Service rücküberwiesen und der Vertrag ist rückabgewickelt. Weitergehende Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer bestehen nicht. Der Verkäufer hat auch die Möglichkeit innerhalb der 7-tägigen Frist durch Klicken des Buttons “Verkauf abbrechen” vom Vertrag zurückzutreten, in der Folge wird der Kaufpreis samt der Kosten für das PayLivery-Service an den Käufer über das PayLivery-Service rücküberwiesen und der Vertrag ist rückabgewickelt. Das PayLivery-Service ist damit beendet. Weitergehende Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer bestehen nicht. Der Rücktritt vom Vertrag ist nicht mehr möglich, wenn der Verkäufer den Artikel innerhalb der 7-tägigen Frist bereits an den Versanddienstleister zum Versand übergeben hat. 

                                                                                                                  1.3 Funktion des PayLivery-Service

                                                                                                                  Integraler Bestandteil des PayLivery-Service ist die Abwicklung der Zahlung über das vom Zahlungsdiensteanbieter ADYEN betriebene Zahlungssystem (siehe dazu im Detail auch Punkt 5). Die Zahlung wird nicht von willhaben abgewickelt, sondern ausschließlich von ADYEN. willhaben ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen von ADYEN im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung. Die Zahlungsabwicklung läuft nicht über Konten von willhaben und daher hat willhaben den Kaufpreis zu keinem Zeitpunkt inne.

                                                                                                                  Der Verkäufer schließt durch Nutzung des PayLivery-Service und der gewählten Zahlungsmöglichkeit einen Vertrag mit ADYEN hinsichtlich der Durchführung der Zahlung. Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich verbindlich damit einverstanden, dass:

                                                                                                                  Der Käuferschutz im Rahmen des PayLivery-Service ist so eingerichtet, dass die Zahlung des Käufers nicht sofort an den Verkäufer ausbezahlt wird, sondern abhängig von der vertragsgemäßen Übersendung des Artikels an den Käufer wie in diesen Bedingungen im Folgenden beschrieben (insbesondere Punkt 6 und 7). Der Käuferschutz wird durch die Vollmacht, die der Verkäufer willhaben gegenüber ADYEN erteilt, bewirkt (zur Vollmacht siehe Punkt 9.).

                                                                                                                  1.4 Fernabsatzgeschäft und Rücktritt vom Vertrag

                                                                                                                  Das PayLivery-Service ist für den Verkäufer (ausgenommen der Zustelldienst berechnet eine Gebühr für die zu klein gewählte Paketgröße oder ein nicht als Sperrgut oder als zerbrechlich aufgegebenes Paket) kostenlos. Die Kosten für das Service trägt der Käufer. Über die Höhe der Kosten wird der Käufer direkt im Bestellvorgang informiert und zwar bevor er eine verbindliche Vertragserklärung abgibt.

                                                                                                                  Bei Verbraucherverträgen kann der Kunde von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am darauffolgenden Werktag. Es genügt, wenn der Verbraucher die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.

                                                                                                                  Hinweis: Sofern und soweit das FAGG auf den Vertrag mit willhaben anwendbar sein sollte, ist es gem. § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (Beförderung von Waren) ausgeschlossen.

                                                                                                                  Die Leistungen von willhaben umfassen die Zurverfügungstellung des Käuferschutzes und die Zugänglichmachung zum Bezahlsystem von ADYEN. Der Käufer schließt mit willhaben zusätzlich einen Vertrag über die Vermittlung des Paketversandes durch befugte Gewerbsleute (Österreichische Post und DPD) ab.

                                                                                                                  2. Rechte und Pflichten des Verkäufers

                                                                                                                  2.1 Aktivierung des PayLivery-Service in der Anzeigenaufgabe

                                                                                                                  Der Verkäufer wählt bei der Anzeigenaufgabe - sofern das PayLivery-Service für diese Kategorie verfügbar ist - die Option „Versand“. In der Folge muss der Verkäufer die Größe des Pakets und einen Versanddienstleister auswählen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die richtige Größe des Pakets für den angebotenen Artikel zu wählen, da dies für die Höhe der Versandkosten ausschlaggebend ist. Wird das Paket zu klein gewählt oder das Paket fälschlicherweise nicht als Sperrgut aufgegeben, wird der Artikel trotzdem vom Versanddienstleister befördert, die daraus resultierenden Mehrkosten für den Transport werden dem Verkäufer angelastet.

                                                                                                                  Bei den Auswahlmöglichkeiten des Versanddienstleisters wird neben anderen Optionen auch angezeigt, bis zu welcher Höhe der Paketversand versichert ist.

                                                                                                                  Mit Veröffentlichung der Anzeige wird für potentielle Käufer zu dieser Anzeige das PayLivery-Service angeboten. Es ist für beide Parteien (Käufer und Verkäufer) ersichtlich, ob und bejahendenfalls bis zu welcher Höhe der Versand versichert ist.

                                                                                                                  Die Kosten für das PayLivery-Service werden vom Käufer getragen. Diese werden jeweils beim Angebot rechtzeitig vor dem Bezahlvorgang angezeigt.

                                                                                                                  2.2 Vollständige, detaillierte und wahrheitsgemäße Artikelbeschreibung

                                                                                                                  Der Verkäufer ist verpflichtet, den Artikel so detailliert wie möglich zu beschreiben. Insbesondere muss er anführen:

                                                                                                                  • Zustand (neu, neuwertig, gebraucht, defekt);

                                                                                                                  • Angaben zur Funktionsfähigkeit;

                                                                                                                  • etwaige Schäden (inklusive Fotos von diesen Schäden);

                                                                                                                  • fehlende Teile; fehlendes Zubehör

                                                                                                                  • etwaige vorgenommene oder vorhandene Änderungen (zB Um- oder Anbauten);

                                                                                                                  • Fotos (müssen den angebotenen Artikel abbilden und dürfen keine Symbolfotos sein).

                                                                                                                  Weiters ist der Verkäufer verpflichtet, die Anzeigenrichtlinien von willhaben einzuhalten.

                                                                                                                  2.3 Ordnungsgemäßer Versand

                                                                                                                  Wenn der Verkäufer das PayLivery-Service nutzt und den Artikel versendet, ist er verpflichtet, das PayLivery-Versandservice zu nutzen (siehe Punkt 6).

                                                                                                                  3. Anfragemöglichkeiten durch den Käufer

                                                                                                                  3.1 Stellen einer Kaufanfrage

                                                                                                                  Der Käufer kann das PayLivery-Service nutzen, indem er dem Verkäufer eine Kaufanfrage über den Button "Anfrage senden" übermittelt. Der Käufer kann dabei auch einen vom Artikelpreis abweichenden Preis angeben und einen Nachrichtentext an den Verkäufer verfassen. Die Kaufanfrage ist unbefristet. Der Käufer kann allerdings nur für Anzeigen im Status „aktiv“ oder „reserviert“ bezahlen (nicht jedoch für Anzeigen im Status “abgelaufen”, “deaktiviert”, “gelöscht” oder “verkauft”).

                                                                                                                  3.2 Akzeptanz der Kosten für das PayLivery-Service

                                                                                                                  Durch Klicken auf den Button "Anfrage senden" akzeptiert der Käufer auch die beim Artikel angezeigten Kosten für das PayLivery-Service und sagt deren Bezahlung zu. Der Vertrag über das PayLivery-Service wird zwischen dem Käufer und willhaben mit der Bezahlung des Kaufpreises und der Kosten für das PayLivery-Service abgeschlossen.

                                                                                                                  3.3 Stornierung einer Kaufanfrage

                                                                                                                  Eine inhaltliche Änderung der Kaufanfrage selbst ist nach Abgabe nicht mehr möglich. Solange aber der Käufer den Kaufpreis zuzüglich der Kosten für das PayLivery-Service nicht bezahlt hat, kann er seine Kaufanfrage jederzeit stornieren, indem er auf „Anfrage zurückziehen“ klickt. Danach kann der Käufer eine neue Kaufanfrage stellen.

                                                                                                                  3.4 Nutzung der Funktion “Sofort kaufen”

                                                                                                                  Bei Nutzung der Funktion “Sofort kaufen” ist es dem Käufer nicht möglich, einen vom in der Anzeige hinterlegten Artikelpreis abweichenden Preis vorzuschlagen. Durch Klicken auf den Button “Sofort kaufen” gibt der Käufer eine sofortige Kaufabsicht zu dem in der Anzeige hinterlegten Preis ab. Durch Klicken auf den Button “Jetzt bezahlen” akzeptiert der Käufer auch die beim Artikel angezeigten Kosten für das PayLivery-Service und sagt deren Bezahlung zu. Der entsprechende Artikelpreis samt der Kosten für das PayLivery-Service wird auf der angegebenen Kreditkarte/Debitkarte zur Zahlung reserviert. Nach Akzeptanz des Verkaufs durch den Verkäufer innerhalb der 24-Stunden-Frist (4.3.1 und 4.3.2) wird der auf der Kreditkarte/Debitkarte des Käufers reservierte Artikelpreis samt der Kosten für das PayLivery-Service auf das Pay-in-Wallet des Verkäufers gebucht. Der Kaufvertrag über den Artikel kommt mit Einlangen des Kaufpreises auf das Pay-in-Wallet des Verkäufers zustande.

                                                                                                                  4. Reaktionen durch den Verkäufer

                                                                                                                  4.1 Auswahl an Kaufanfragen

                                                                                                                  Der Verkäufer kann eine oder auch mehrere Kaufanfragen (von verschiedenen Käufern) erhalten.

                                                                                                                  4.2 Reaktion auf Kaufanfragen

                                                                                                                  Der Verkäufer kann die Kaufanfrage für den weiteren Kaufprozess zulassen indem er auf „Anfrage annehmen“ klickt. Der Verkäufer kann auch mehrere Kaufanfragen zulassen. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall mit jenem Käufer zustande, der als Erster den Kaufpreis samt der Kosten für das PayLivery-Service bezahlt.

                                                                                                                  Der Verkäufer kann die Kaufanfrage ablehnen, indem er auf den Button „Anfrage ablehnen“ klickt.

                                                                                                                  Der Verkäufer kann die Kaufanfrage ablehnen und gleichzeitig einen anderen Preis vorschlagen, indem er auf den Button „Neuer Preisvorschlag“ klickt.

                                                                                                                  4.3 Reaktion bei Nutzung der Funktion “Sofort kaufen”

                                                                                                                  Wurde der Artikelpreis vom Käufer samt der Kosten für das PayLivery-Service über die Funktion “Sofort kaufen” bezahlt, hat der Verkäufer 24 Stunden ab Reservierung des Artikelpreises samt den Kosten für das PayLivery-Service auf der Kreditkarte/Debitkarte des Käufers Zeit, um den Verkauf zu akzeptieren oder den Verkauf abzulehnen.

                                                                                                                  4.3.1 Ablauf der 24-Stunden-Frist oder Ablehnung des Verkaufes

                                                                                                                  Bei Ablauf der Frist von 24 Stunden ohne Reaktion des Verkäufers oder Ablehnung des Verkaufes durch den Verkäufer wird der Verkauf abgebrochen. In diesem Fall wird der Kaufpreis samt den Kosten für das PayLivery-Service auf der Kreditkarte/Debitkarte des Käufers wieder freigegeben und der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Weitergehende Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer bestehen nicht.

                                                                                                                  4.3.2 Akzeptanz des Verkaufes

                                                                                                                  Im Falle der Akzeptanz des Verkaufes durch den Verkäufer innerhalb der 24-Stunden-Frist wird der auf der Kreditkarte/Debitkarte des Käufers reservierte Artikelpreis samt der Kosten für das PayLivery-Service auf das Pay-in-Wallet des Verkäufers gebucht. Der Verkäufer ist angehalten, innerhalb von 7 Kalendertagen nach der erfolgreichen und vollständigen Zahlung durch den Käufer auf das Pay-in-Wallet die Ware dem Versanddienstleister zur Beförderung zu übergeben (siehe 6.1). Bei Verstreichen der 7-tägigen Frist zum Versand (6.3) oder bei Rücktritt innerhalb der 7-tägigen Frist durch den Verkäufer (6.3.1) treten die in 6.3 bzw. 6.3.1 genannten Folgen ein. Die Bestimmungen der Besonderen Bedingungen für die Nutzung des Service "PayLivery - Online-Zahlung und Versand", insb. zum Käuferschutz bleiben durch die Nutzung der Funktion “Sofort kaufen” unberührt.

                                                                                                                  5. Sicherer Bezahlvorgang

                                                                                                                  5.1 Registrierung des Verkäufers bei ADYEN

                                                                                                                  Der Bezahlvorgang wird über den Zahlungsdiensteanbieter ADYEN (https://www.adyen.com/de_DE/) abgewickelt. ADYEN wird durch Adyen N.V., Simon Carmiggeltstraat 6-50, NL-1011 DJ Amsterdam, Niederlande betrieben.

                                                                                                                  Für das PayLivery-Service ist es nötig, dass für den Verkäufer zwei Konten bei ADYEN eingerichtet werden, ein sogenanntes Pay-in-Wallet und ein Pay-out-Wallet. Dies erfolgt automatisch im Zuge der Registrierung des Verkäufers bei ADYEN.

                                                                                                                  Bei der Nutzung des PayLivery-Services kommt zwischen dem Nutzer und ADYEN ein separater Vertrag nach Maßgabe der AGB von ADYEN (englische Fassung: https://www.adyen.com/legal/terms-and-conditions-adyen-for-platforms / deutsche Übersetzung: https://cache.willhaben.at/misc/pdf/ADYEN-MarketPay-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-EN_DE.pdf) zustande. Mit der Zustimmung zu diesen besonderen Bedingungen für die Nutzung des Service „PayLivery - Online-Zahlung und Versand“ stimmt der Nutzer auch den AGB von ADYEN zu. ADYEN muss zur Erbringung ihrer Dienste Anti-Geldwäsche-Regeln und "Know your customer" (“Kenne Deinen Kunden”) Regeln befolgen, die in den AGB von ADYEN beschrieben sind.

                                                                                                                  5.1.1 KYC-Check durch ADYEN

                                                                                                                  Nach Zulassung der Käuferanfrage wird der Verkäufer daher – sofern er sich noch nicht für den Zahlungsprozess registriert hat – zur entsprechenden Registrierungsseite von ADYEN weitergeleitet. Aufgrund rechtlicher Vorgaben muss der Verkäufer zur Einrichtung der beiden Konten bei ADYEN Vorname, Nachname, E-mail, Land des Wohnsitzes, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und IBAN angeben. Ab einem Gesamtvolumen aller Verkäufe über diesen Account von EUR 1.000 ist zusätzlich das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises in Farbe (ausschließlich Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Überprüfung der Identität nötig. Da die Überprüfung des hochgeladenen Lichtbildausweises automatisiert und softwaregestützt durch ADYEN erfolgt, ist eine Verarbeitung nur dann möglich, wenn das hochgeladene Dokument folgende Merkmale aufweist: JPG, JPEG, PNG oder PDF-Format (max. 2 Seiten); Größe mindestens 100 KB (PDF 1 KB), maximal 4 MB; Vollfarbe, gerade ausgerichtet, gerade von oben fotografiert, Vorder- und Rückseite als eigene Datei Die KYC-Prüfung ist insbesondere dann nicht möglich, wenn das hochgeladene Dokument Wasserzeichen oder sonstige Zusätze enthält, wenn Teile weggeschnitten werden (und dadurch nicht der gesamte Ausweis samt schmalem Rand des Hintergrunds sichtbar ist), Lichtreflexionen oder Schatten enthalten sind bzw das Bild gedreht oder verzerrt ist. Weitere Informationen zur Kontoverifizierung

                                                                                                                  Ab einem Gesamtvolumen aller Verkäufe über diesen Account von EUR 5.000 ist zusätzlich das Hochladen eines Nachweises notwendig, auf dem Banklogo, IBAN und Kontoinhaber ersichtlich sind (beispielsweise ein Screenshot des Onlinebankings, auf dem diese Merkmale vorhanden sind) zum Zwecke der Überprüfung der Kontoinhaberschaft. Unabhängig von der Höhe des Auszahlungsbetrags ist ADYEN in bestimmten Fällen gesetzlich verpflichtet, wie bspw. aber nicht nur bei Registrierung eines Gemeinschafts- /Partnerkontos oder eines Bankkontos bei ADYEN, welches schon von einem anderen User registriert wurde, vom Verkäufer die Übermittlung eines Lichtbildausweises sowie einer Bankbestätigung (siehe oben) zu verlangen. Für die Registrierung sind ausschließlich Giro- bzw. Zahlungskonten zulässig. Diese Daten werden von der Applikation in verschlüsselter Form an ADYEN übermittelt und ausschließlich von ADYEN für den Zweck der Zahlungsabwicklung und Betrugsbekämpfung verarbeitet (https://www.adyen.com/legal/terms-and-conditions#section9).

                                                                                                                  Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Insbesondere stellt der Verkäufer sicher, dass die für das Pay-out-Wallet hinterlegten Bankdaten (zB IBAN) stets aktuell und korrekt sind, damit die korrekte Auszahlung von Geldern erfolgen kann. willhaben und ADYEN übernehmen keine Haftung für Schäden/Nachteile, die aus falschen oder nicht aktuellen Daten resultieren.

                                                                                                                  5.1.2 Nichteinhaltung der KYC-Regeln von ADYEN

                                                                                                                  ADYEN behält sich das Recht vor, Transaktionen zu stornieren, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie betrügerisch sind oder andere kriminelle Aktivitäten beinhalten, wie beispielsweise das Hochladen gefälschter Dokumente. Dies kann bis zum Verlust sämtlicher Auszahlungs-Ansprüche gegenüber ADYEN und zur Auflösung der Geschäftsbeziehung durch ADYEN führen. willhaben behält sich in diesem Fall die Sperre des Users vor.

                                                                                                                  Der Kaufpreis kann auf Grund der Anti-Geldwäsche- und KYC-Regelungen von ADYEN nicht an den Verkäufer ausbezahlt werden, wenn der Verkäufer die KYC-Regeln von ADYEN nicht befolgt, insb. wenn der Verkäufer bei Erreichen der jeweiligen für den KYC-Check maßgeblichen Grenzen an über den Account getätigten Verkäufen (1. Grenze: EUR 1.000; 2. Grenze: EUR 5.000) die entsprechenden Nachweise nicht oder nicht fristgerecht innerhalb der von ADYEN vorgegebenen Frist von insgesamt 72 Tagen ab Zurverfügungstellung des KYC-Checks erbringt. In diesem Fall kann der Artikelpreis an den Käufer durch ADYEN rücküberwiesen werden. Das PayLivery Service ist beendet. Die Kaufvertragsparteien haben allfällige Ansprüche außerhalb des PayLivery-Service geltend zu machen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist für die Durchführung des KYC-Checks verlängert werden.

                                                                                                                  5.2 Bezahlvorgang durch den Käufer

                                                                                                                  Nachdem der Käufer eine Zulassung seiner Kaufanfrage vom Verkäufer erhalten hat, kann er so lange bezahlen bis ein anderer Käufer vorher zahlt oder sich der Status der Anzeige in einen anderen Status als „aktiv“ oder „reserviert“ ändert (abgelaufen, deaktiviert, gelöscht oder verkauft).

                                                                                                                  Teilzahlungen sind nicht möglich, der Käufer kann den ausgewiesenen Betrag (Kaufpreis samt der Kosten für das PayLivery-Service) nur als Einmalzahlung begleichen.

                                                                                                                  Die Nutzung des PayLivery-Service ist nur möglich, wenn die Zahlung über die Applikation durch Klicken auf den Button „Jetzt bezahlen“ erfolgt.

                                                                                                                  Nachdem der Käufer erfolgreich bezahlt hat, kann er vom Kaufvertrag nicht mehr zurücktreten bzw. die Zahlung nicht mehr stornieren.

                                                                                                                  Wenn der Käufer den Zahlungsprozess abbricht und noch kein erfolgreicher Zahlungsprozess voranging, werden die ausgefüllten Daten (z.B. bevorzugte Zahlungsmethode, Lieferadresse) nicht gespeichert, sondern gelöscht.

                                                                                                                  Sollte der Käufer durch Klicken der entsprechenden Checkbox zustimmen, können die ausgefüllten Daten bei willhaben (verwendetes Zahlungsmittel, Lieferadresse) bzw. ADYEN (verwendete Zahlungsdaten) gespeichert und für spätere Bestellungen wiederverwendet werden.

                                                                                                                  5.3 Sicheres Bezahlen

                                                                                                                  Die Zahlung erfolgt auf das dem Verkäufer zugeordnete Pay-in-Wallet, über das der Verkäufer aber nicht frei verfügen kann.

                                                                                                                  Nach Zustellung der Ware hat der Käufer 48 Stunden Zeit zur Reklamation im willhaben Nachrichten-System (siehe Punkt 7). Erfolgt keine Reklamation binnen dieser Frist, wird im zweiten Schritt der Geldbetrag vom Pay-in-Wallet auf das ebenfalls dem Verkäufer zugeordnete Pay-out-Wallet umgebucht. Die Auszahlung vom Pay-out-Wallet auf das vom Verkäufer hinterlegte Bankkonto erfolgt einmal pro Tag oder nur automatisiert.

                                                                                                                  Das elektronische Geld in den e-Wallets steht nur dem jeweiligen User zu. Nur der Inhaber des e-wallets hat Rechte an den darin enthaltenen Geldern.

                                                                                                                  In den in Punkt 8.7.2 aufgelisteten Fällen wird der Geldbetrag vom Pay-in-Wallet des Verkäufers wieder an den Käufer retour transferiert.

                                                                                                                  6. Versand und Lieferung

                                                                                                                  6.1 Verpackung und Versand

                                                                                                                  Nach der erfolgreichen und vollständigen Zahlung durch den Käufer auf das Pay-in-Wallet des Verkäufers ist der Verkäufer angehalten innerhalb von 7 Kalendertagen die Ware dem Versanddienstleister zur Beförderung zu übergeben. Dazu klickt der Verkäufer in der Applikation auf den Button „Versandetikett anfordern“ und druckt das vorfrankierte Versandetikett aus. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware produktgerecht für den Versand zu verpacken. Dabei ist die bei Anzeigenaufgabe vom Verkäufer vorausgewählte Paketgröße (siehe Punkt 6.1.1, 6.1.2 und 6.1.3) einzuhalten. Etwaige Mehrkosten des Versands, die durch Überschreitung der Größe, des Gewichts oder mangels Aufgabe des Pakets als Sperrgut resultieren, werden dem Verkäufer weiterbelastet. Das Versandetikett ist außen auf dem Paket deutlich sichtbar anzubringen.

                                                                                                                  Als produktgerechte Verpackung gilt:
                                                                                                                  Die zum Versand übergebenen Pakete müssen kompakt, stapelbar und sortierfähig sein. Der Absender ist verpflichtet, für eine geeignete Transportverpackung (=Außen- und Innenverpackung) sowie einen sicheren Verschluss zu sorgen. Verpackung und Verschluss müssen den Inhalt des Paketes während des gesamten Beförderungslaufes wirksam gegen Verlust und Beschädigung sowie gegen Beanspruchung, denen die Sendung während der Beförderung, insbesondere Druck, Stoß oder Fall üblicherweise ausgesetzt ist, schützen, dürfen keinen Rückschluss auf Art sowie Wert des Inhalts zulassen und müssen verhindern, dass dem Inhalt beizukommen ist, ohne sichtbare Spuren des Eingriffs zu hinterlassen. Der jeweilige Versanddienstleister ist zur Prüfung der Verpackung nicht verpflichtet.

                                                                                                                  6.1.1 Größe und Gewicht S, M, L und Sperrgut - Post

                                                                                                                  Folgende Maße und Gewichte gelten für den Versand der Pakete mit den Größen S (Paket bis 3kg), M (Paket bis 10kg) und L (Paket bis 31,5kg) mit der Österreichischen Post:

                                                                                                                  Für Pakete der Größe S gilt ein Höchstgewicht von 3 kg, für Größe M bis 10 kg und für Größe L bis 31,5 kg. Die maximale Größe des Pakets von 100x60x60 cm darf nicht überschritten werden (Ausnahme: Aufgabe als Sperrgut). Das Paket muss quaderförmig sein (Ausnahme: Aufgabe als Sperrgut). Alle Pakete, die größer als die maximale Größe von 100x60x60 cm oder nicht quaderförmig sind, sind Sperrgut. Das Höchstgewicht von 31,5 kg und eine maximale Länge von 200 cm und das maximale Gurtmaß (=Länge + Umfang) (Umfang = 2 x Breite + 2 x Höhe) von 360 cm dürfen in keinem Fall überschritten werden. Sämtliche Größen- und Gewichtsangaben beziehen sich auf den Kaufgegenstand inklusive sämtlicher Verpackungs- und Füllmaterialien.

                                                                                                                  6.1.2 Größe und Gewicht Versandtasche - Post

                                                                                                                  Folgende Maße und Gewichte gelten für den Versand der Pakete mit der Größe Versandtasche mit der Österreichischen Post:

                                                                                                                  Das Höchstgewicht von 2 kg und eine maximale Größe von 35,3x25x3 cm dürfen nicht überschritten werden. Sämtliche Größen- und Gewichtsangaben beziehen sich auf den Kaufgegenstand inklusive sämtlicher Verpackungs- und Füllmaterialien.

                                                                                                                  Papiertaschen, Karton, Plastikverpackungen/Polybags sind unter Einhaltung der erlaubten Masse gestattet.

                                                                                                                  Folgende Mindestmaße für ein Paket & Versandtasche sind einzuhalten: Breite 9 cm und Länge 14 cm.

                                                                                                                  6.1.3 Größe und Gewicht S, M, L und Sperrgut - DPD

                                                                                                                  Folgende Maße und Gewichte gelten für den Versand der Pakete mit den Größen S (Paket bis 3kg), M (Paket bis 10kg) und L (Paket bis 31,5kg) mit DPD:

                                                                                                                  Für Pakete der Größe S gilt ein Höchstgewicht von 3 kg, für Größe M bis 10 kg und für Größe L bis 31,5 kg. Die maximale Größe des Pakets von 100x60x60 cm darf nicht überschritten werden (Ausnahme: Aufgabe als Sperrgut). Das Paket muss quaderförmig sein (Ausnahme: Aufgabe als Sperrgut). Alle Pakete, die größer als die maximale Größe von 100x60x60 cm oder nicht quaderförmig sind, sind Sperrgut. Das Höchstgewicht von 31,5 kg und eine maximale Länge von 200 cm und das maximale Gurtmaß (=Länge + Umfang) (Umfang = 2 x Breite + 2 x Höhe) von 360 cm dürfen in keinem Fall überschritten werden. Sämtliche Größen- und Gewichtsangaben beziehen sich auf den Kaufgegenstand inklusive sämtlicher Verpackungs- und Füllmaterialien.

                                                                                                                  6.1.4 Ausschluss von der Beförderung

                                                                                                                  Grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind:

                                                                                                                  • Pakete mit größeren Abmessungen oder größerem Gewicht als zuvor beschrieben;

                                                                                                                  • Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt; sowie Tabakprodukte, Schusswaffen und Teile von Schusswaffen nach dem österreichischen Waffengesetz;

                                                                                                                  • Pakete, die auf Grund ihres Inhalts oder auf Grund ihrer Beschaffenheit für das Betriebssystem der Post ungeeignet sind;

                                                                                                                  • Pakete, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, an ihrer Gesundheit schädigen oder Sachschäden verursachen können;

                                                                                                                  • lebende und tote Tiere sowie schnell verderbliche (verfaulende) Güter jeder Art; medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; medizinische Abfälle; menschliche oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe;

                                                                                                                  • Pakete mit unzureichender Verpackung oder Kennzeichnung;

                                                                                                                  • Waren, deren Lage beim Transport nicht verändert werden darf (z. B. aufrecht stehende Beförderung); diesbezügliche versenderseitige Paketkennzeichnungen sowie sonstige am Packstück angebrachte allgemeine Warnhinweise (z. B. „Nicht kippen“, „Zerbrechlich“ etc.) bleiben unberücksichtigt und begründen keine Verpflichtung für den Spediteur;

                                                                                                                  • Gewöhnliche Pakete ohne Wertangabe mit nachfolgenden Sachen: Gültige in- und ausländische Zahlungsmittel; Wertpapiere; Edelmetalle (z.B.: Gold, Silber, Platin); Schmuck (ausg. Modeschmuck) und Edelsteine (Kristalle); Juwelen; Goldnuggets; Gold- und Silbermünzen; Schecks; Kredit-, Scheck- und Bankomatkarten; in- und ausländische Sparbücher; gültige in- und ausländische Briefmarken; gültige in- und ausländische Telefonwertkarten; Eintrittskarten; Fahrkarten und Flugtickets; Gutscheine und Kupons; Gemälde und Antiquitäten; Prüfungsunterlagen und Unterlagen, die in Zusammenhang mit Ausschreibungen oder Zuteilung eines Vertrages stehen;

                                                                                                                  • gefährliche Güter, Problemstoffe gem. den Bestimmungen des Europ. Übereinkommens über die internationale Beförderung;

                                                                                                                  • gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie Abfälle und Problemstoffe gem. Abfallwirtschaftsgesetz AWG und

                                                                                                                  • Pakete, die zum Zeitpunkt der Aufgabe noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr in der EU abgefertigt sind.

                                                                                                                  Der Absender ist verpflichtet, das Paket dem Versanddienstleister ausschließlich an einer der Aufgabestationen zu übergeben. Der Einwurf in einen Briefkasten ist nicht zulässig und hat den Entfall sämtlicher Haftungen zur Folge.

                                                                                                                  Hinweis: Damit der User die Versanddienstleistungen im Rahmen des PayLivery-Service in Anspruch nehmen kann, muss er auch die jeweils gültigen AGB der Versanddienstleister (Österreichische Post bzw. DPD) für den Paketversand, die in der jeweils gültigen Fassung (für die Österreichische Post) “AGB Paketmarke” unter https://www.post.at/co/c/agb-paket, bzw. für DPD “AGBs Pickup Paketshop” unter https://www.dpd.com/at/de/agb/ eingesehen und dauerhaft gespeichert werden können, akzeptieren (soweit hier nicht anders geregelt).

                                                                                                                  Um als Verkäufer das PayLivery-Service nutzen zu können, ist er verpflichtet, ausschließlich das von willhaben in der Applikation bereitgestellte vorfrankierte Versandetikett zu verwenden; andernfalls bleibt der Status des Artikels auf “nicht versendet” und der Käufer erhält nach 7 Tagen seine Zahlung zurück (siehe Punkt 6.3).
                                                                                                                  Wenn der Verkäufer dennoch das PayLivery-Versandetikett nicht verwendet, übernimmt willhaben keinerlei Haftung für Schäden, die dem Verkäufer daraus erwachsen können (beispielsweise die Rückerstattung der Zahlung an den Käufer, da die Sendungsverfolgung und Bestätigung des Erhalts durch den Käufer im Rahmen des PayLivery-Service bei Versand über einen anderen Weg, als im PayLivery-Service vorgesehen, nicht möglich ist). Zusätzlich hat der Verkäufer die Versandkosten der eigenmächtigen Versendung ohne PayLivery-Versandetikett endgültig selbst zu tragen und die Bezahlung des Kaufpreises direkt mit dem Käufer abzuwickeln.

                                                                                                                  6.2 Zustellung

                                                                                                                  Die Versanddienstleister bieten in der Regel automatisch das Service der Online-Paketverfolgung an, wodurch Verkäufer und Käufer online den Status der Sendung verfolgen können.

                                                                                                                  Es besteht eine Transportversicherung der Versanddienstleister bis zu einem Wert von EUR 510 bei der Österreichischen Post AG bzw. EUR 520 bei DPD pro Paket der Größen S, M und L. Wird die Paketgröße Versandtasche (derzeit nur über die Österreichische Post AG möglich) gewählt, beträgt die Transportversicherung höchstens EUR 50 pro Paket bei der Österreichischen Post AG. Bei einer zerbrechlichen bzw. erschütterungsanfälligen/- sensiblen Sendung besteht die Transportversicherung nur, wenn als Zusatzleistung die erweiterte Haftung für zerbrechliche bzw. erschütterungsanfällige/- sensible Sendungen ausgewählt wurde (derzeit nur über die Österreichische Post AG möglich) und mit dem Versandetikett (6.1) auf dem das “Zerbrechlich-Zeichen” ersichtlich ist, gekennzeichnet wurde. Ein Versand mit Wertangabe ist nicht möglich. Hinsichtlich der Haftung gelten die Regelungen der Versanddienstleister.

                                                                                                                  Hinweis bei Versand über die Österreichische Post AG: Für sogenannte Rücksendungen (das sind Sendungen, die nicht an den Empfänger übergeben werden konnten und an den Verkäufer retourniert werden) hebt die Post eine Pauschale direkt beim Verkäufer ein. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den “AGB Paketmarke” samt dem “Produkt- und Preisverzeichnis” der Österreichischen Post in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter https://www.post.at/co/c/agb-paket.

                                                                                                                  Versandtaschen werden im Postkasten zugestellt. Die Zustellung im Postkasten erfolgt notfalls durch Zusammenfalten der Sendung. Ist die Zustellung in einer solchen Vorrichtung nicht möglich oder tritt ein anderes Zustellhindernis auf, wird das Paket in der Post-Geschäftsstelle/einem Postpartner hinterlegt und der Empfänger benachrichtigt.

                                                                                                                  6.2.1 Verlust/Schaden vor Zustellung

                                                                                                                  Der Verlust des Pakets sowie der Eintritt eines Schadens am Artikel auf dem Transportweg nach Übergabe des Pakets an den Transportdienstleister zum Versand trifft den Verkäufer. Dieser kann entsprechend 6.5. dieser AGB Nachforschungen und Schadenersatzforderungen, die sich aus dem Versand ergeben, bei willhaben reklamieren. willhaben wird diese Anliegen mit dem Versanddienstleister klären.

                                                                                                                  6.2.2 Verlust/Schaden nach Zustellung

                                                                                                                  Bei Entwendung aus dem Postkasten, der Post-Empfangsbox (Verlust des Pakets nach bestätigter Zustellung durch die Post) oder nach einer Zustellung durch Abstellung nach erteilter Abstellgenehmigung, sind willhaben, der Absender und der Versanddienstleister frei von jeglicher Haftung. Dasselbe gilt sinngemäß für den Eintritt eines Schadens am Artikel nach Zustellung.

                                                                                                                  6.3 Folgen bei Verstreichen der Frist zum Versand

                                                                                                                  Wenn der Verkäufer den Artikel nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Eingang des ausgewiesenen Betrages (Kaufpreis zuzüglich Kosten für das PayLivery-Service) auf das Pay-in-Wallet des Verkäufers versendet (an den Versanddienstleister übergeben hat), wird der Betrag (Kaufpreis plus Versandkosten) an den Käufer über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel rückerstattet.

                                                                                                                  Der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wird dadurch rückabgewickelt. Weder Käufer noch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Weitergehende Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer bestehen nicht.

                                                                                                                  6.3.1 Folgen bei Rücktritt vom Vertrag

                                                                                                                  Der Verkäufer hat auch die Möglichkeit innerhalb der 7-tägigen Frist durch Klicken des Buttons “Verkauf abbrechen” vom Vertrag zurückzutreten, in der Folge wird Kaufpreis samt der Kosten für das PayLivery-Service an den Käufer über das PayLivery-Service rücküberwiesen und der Kaufvertrag ist rückabgewickelt. Weitergehende Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer bestehen nicht. Der Rücktritt vom Vertrag ist nicht mehr möglich, wenn der Verkäufer den Artikel innerhalb der 7-tägigen Frist bereits an den Versanddienstleister zum Versand übergeben hat.

                                                                                                                  6.4 Annahmeverweigerung durch den Käufer

                                                                                                                  Verweigert der Käufer die Annahme des Pakets, wird dieses an den Verkäufer zurückgesendet. Die Auszahlung des Betrags wird bis zur Klärung durch den willhaben-Support ausgesetzt, wobei sich willhaben vorbehält, den Kaufpreis an den Käufer zu refundieren, ihm jedoch gleichzeitig eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 20 in Rechnung zu stellen. Die vom Käufer für das PayLivery-Service bezahlten Kosten für den Käuferschutz und die Versandkosten werden nicht rückerstattet. Das PayLivery-Service ist beendet. Etwaige Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer bleiben davon unberührt.

                                                                                                                  6.5 Nachforschung und Schadenersatz

                                                                                                                  Der Käufer und der Verkäufer können (bei Österreich-Paketen) innerhalb von 3 Monaten ab dem der Aufgabe (Übergabe zur Beförderung an den Versanddienstleister) des Paketes folgenden Tag an über den Support von willhaben unter Angabe der Sendungsnummer (der Verkäufer auch wenn er die Aufgabe des Paketes durch Vorlage der Aufgabebescheinigung nachweisen kann) eine Nachforschung begehren. Auf der Webseite https://www.post.at/sv/sendungssuche bzw. https://www.dpd.com/at/de/ kann der User, der Vertragspartner in der konkreten Transaktion ist, den Sendungsverlauf von Paketen selbst unentgeltlich nachverfolgen. Nachforschungen und Schadenersatzforderungen, die sich aus dem Versand ergeben, sind ausschließlich bei willhaben zu reklamieren. willhaben wird diese Anliegen mit den Versanddienstleistern klären.
                                                                                                                  Der User wird vom Ergebnis der Nachforschung verständigt.

                                                                                                                  6.5.1 Mitwirkung bei der Einmeldung eines Transportschadens/Nachforschung

                                                                                                                  Im Falle eines potentiellen Transportschadens oder einer Nachforschung kann willhaben den Transportschaden beim Versanddienstleister zur Prüfung nur einmelden bzw. den Schadensbetrag bei erfolgter positiver Erledigung durch den Versanddienstleister nur an den User weiterleiten, wenn dieser einen gültigen IBAN an willhaben schriftlich übermittelt. Weigert sich der User, einen gültigen IBAN an willhaben zu übermitteln oder übermittelt der User trotz Aufforderung durch willhaben unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen sowie einer Nachfrist von weiteren 2 Wochen keinen IBAN, geht willhaben davon aus, dass der User die Einmeldung eines potentiellen Transportschadens nicht wünscht bzw. einen sonstigen Betrag, der sich aus dem Versand ergeben könnte, nicht begehrt. In diesem Fall wird der potentielle Transportschaden nicht eingemeldet bzw. bei erfolgter positiver Erledigung durch den Versanddienstleister der Schadensbetrag an den Versanddienstleister rücküberwiesen.

                                                                                                                  Ein allfälliger Transportschaden kann von willhaben nicht eingemeldet bzw. vom Versanddienstleister nicht geprüft werden, wenn sich der User weigert, vom Versanddienstleister zur Prüfung des allfälligen Transportschadens benötigte bzw. angeforderte Unterlagen an den willhaben-support zu übermitteln. In diesem Fall behält sich willhaben vor, einem allfälligen Transportschaden nicht weiter nachzugehen.

                                                                                                                  7. Prüfung des Artikels durch den Käufer

                                                                                                                  7.1 Reklamation binnen 48 Stunden

                                                                                                                  Der Käufer hat 48 Stunden ab Erhalt des Pakets (siehe 1.1.) Zeit, den Artikel entweder über die Käufer-Verkäufer-Klärung oder beim willhaben-Support zu reklamieren, indem er in beiden Fällen auf den Button “Problem melden” klickt. Damit wird die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer über diese Frist hinaus bis auf Weiteres blockiert.

                                                                                                                  7.1.1 Käufer-Verkäufer-Klärung: 10-Tagesfrist

                                                                                                                  Durch Klick auf den Button “Verkäufer kontaktieren” gelangt der Käufer in die Käufer-Verkäufer-Klärung. Bei der Käufer-Verkäufer-Klärung haben Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Klick auf den Button “Verkäufer kontaktieren” zu finden. Innerhalb dieser 10 Kalendertage hat der Käufer jederzeit die Möglichkeit, das Problem dem willhaben-Support durch Klick auf den Button “Problem melden” (bzw. “Support kontaktieren”), Ausfüllen aller Pflichtfelder und anschließendem Klick auf “Nachricht an den Support senden” zu melden. Bei Verstreichen der 10-Tagesfrist ohne nachweisliche Einigung der Parteien oder Auslösung eines Supportfalles durch den Käufer wird davon ausgegangen, dass der Käufer den Artikel für in Ordnung befindet und das Recht auf Reklamation durch den Käuferschutz erlischt. Damit wird die Zahlung an den Verkäufer automatisch freigegeben. Das PayLivery-Service ist damit beendet, etwaige spätere Reklamationen kann der Käufer ausschließlich nur mehr mit dem Verkäufer direkt abwickeln.

                                                                                                                  7.1.2. Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse

                                                                                                                  Durch den Verkäufer getätigte Haftungsausschlüsse (z.B. “Gewährleistung wird ausgeschlossen; Haftung wird ausgeschlossen; Garantie wird ausgeschlossen usw.”) in der Anzeige oder in der Kommunikation zwischen dem Käufer und Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrages lassen das Recht des Käufers auf Reklamation unberührt.

                                                                                                                  7.2 Keine Reklamation binnen 48 Stunden

                                                                                                                  Erfolgt keine Reklamation des Käufers binnen der 48-Stunden-Frist, wird davon ausgegangen, dass der Käufer den Artikel für in Ordnung befindet und das Recht auf Reklamation durch den Käuferschutz erlischt. Damit wird die Zahlung an den Verkäufer automatisch freigegeben. Das PayLivery-Service ist damit vollständig erbracht, etwaige spätere Reklamationen kann der Käufer ausschließlich nur mehr mit dem Verkäufer direkt abwickeln.

                                                                                                                  7.3. Aktive Freigabe der Auszahlung

                                                                                                                  Der Käufer kann auch vorzeitig die Auszahlung freigeben, indem er auf den Button „Paket erhalten“ klickt. Das PayLivery-Service ist damit vollständig erbracht, etwaige spätere Reklamationen kann der Käufer ausschließlich nur mehr mit dem Verkäufer direkt abwickeln.

                                                                                                                  8. Reklamationsabwicklung

                                                                                                                  8.1 Rolle von willhaben

                                                                                                                  willhaben übernimmt im Konfliktfall die Rolle eines Moderators, um zwischen Verkäufer und Käufer freundschaftlich zu vermitteln und so zu einer für beide Seiten akzeptablen Einigung zu gelangen. Jederzeit steht es den Parteien frei, das Käuferschutzverfahren einvernehmlich zu beenden, die behaupteten Ansprüche im Wege der direkten Kommunikation zu verfolgen und ggf. die ordentlichen Gerichte anzurufen.

                                                                                                                  8.2 Vereinbarter Zustand des Artikels

                                                                                                                  Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass sich der vereinbarte Zustand des Artikels aus der Artikelbeschreibung bei der Anzeige und den eingestellten Fotos und der vorhergehenden Kommunikation mit dem Verkäufer ergibt. willhaben empfiehlt, dass sich der Käufer eingehend über den Zustand und die Funktionsfähigkeit des Artikels erkundigt und im Zweifelsfall auch zusätzliche Fotos anfordert, um etwaige Irrtümer nach Möglichkeit auszuschließen.

                                                                                                                  Eine berechtigte Reklamation über den willhaben Käuferschutz setzt voraus, dass der gelieferte Artikel nicht dem schriftlich beschriebenen und sich aus den Fotos (sofern vorhanden) ergebenden Zustand entspricht, da andernfalls für willhaben nicht nachvollziehbar ist, welche davon abweichenden Abreden die Vertragsparteien getroffen haben.

                                                                                                                  Durch den willhaben-Support nicht objektivierbare Abweichungen vom vereinbarten Zustand oder nicht objektivierbare Mängel eines Artikels können im Rahmen des Käuferschutzes nicht reklamiert werden. Unter nicht objektivierbaren Abweichungen/Mängeln werden beispielsweise vom Käufer behauptete olfaktorische (z.B. Geruch bei Textilien, Schuhen usw), ideelle d.h. bloß auf Grund der Wertvorstellungen des Käufers beruhende (z.B. “der Artikel gefällt mir nicht”) oder subjektiv in der Person des Käufers begründete (z.B. Größe des Pullovers wurde im Inserat richtig angegeben, passt dem Käufer jedoch nicht) Unzulänglichkeiten des Artikels verstanden.

                                                                                                                  Die Parteien des Kaufvertrages (Käufer und Verkäufer) sind selbst dafür verantwortlich, Daten, die sie für die Dokumentation bzw. Beweissicherung des beschriebenen Zustands des Artikels benötigen, mittels unabhängigem/externem Speichermedium geeignet zu sichern und aufzubewahren.

                                                                                                                  Wenn der Käufer den Kaufgegenstand nach Übergabe verändert (außer Veränderungen, die für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Produkts notwendig sind), beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, erlischt der Anspruch auf Käuferschutz. Der Unbrauchbarmachung ist die dauerhafte oder vorübergehende (eine ordnungsgemäße Rückabwicklung verhindernde) Weitergabe des Produkts an Dritte ohne schriftliche Freigabe durch den willhaben-Support gleichzustellen. Die gesetzlich zustehenden Rechte werden davon nicht berührt.

                                                                                                                  Der Käufer hat, um eine objektive Beurteilung durch den willhaben Käuferschutz zu ermöglichen, nach Erhalt des Kaufgegenstandes sowohl von der Verpackung inkl. Füllmaterial als auch von dem Kaufgegenstand selbst (inkl. etwaiger Mängel oder Schäden) Fotos zu machen.

                                                                                                                  Zum Zwecke der Ermittlung des vereinbarten Zustandes durch willhaben können sowohl Verkäufer als auch Käufer zur Klärung des Käuferschutzfalles die wesentlichen Passagen der zwischen den Usern geführten Chatnachrichten (Kommunikation) an den willhaben-Support übermitteln. Der User wird darauf hingewiesen, dass nur die zur zweckentsprechenden Klärung des Käuferschutzfalles erforderlichen Chatnachrichten/Kommunikationen, aus denen der vereinbarte Zustand des Artikels ersichtlich wird, an willhaben übermittelt werden dürfen.

                                                                                                                  8.3 Unterstützung der Reklamationsabwicklung

                                                                                                                  Verkäufer und Käufer sichern zu, sich aktiv an der durch willhaben moderierten Reklamationsabwicklung zu beteiligen. Reagiert eine Partei innerhalb der von willhaben vorgegebenen angemessenen Frist nicht auf Vermittlungsanfragen von willhaben, behält sich willhaben vor, die Reklamation zu Gunsten der anderen Partei abzuschließen.

                                                                                                                  8.4 Reklamationsprozess

                                                                                                                  Aufgrund des vom Käufer ausgelösten Supportfalls (gemäß Punkt 7.1.) kontaktiert der willhaben-Support Verkäufer und Käufer und setzt beiden eine angemessene Frist (beispielsweise 2 Wochen), um direkt eine Lösung zu vereinbaren. Beide Parteien verpflichten sich, innerhalb der gesetzten Frist willhaben von einer etwaigen Einigung schriftlich zu informieren. Beide Parteien akzeptieren, dass eine Löschung des willhaben Benutzerkontos (bzw. der mit diesem Fall verbundenen Daten) nach Art 17 DSGVO, solange die Reklamation nicht für beide Seiten gütlich abgeschlossen ist, nicht möglich ist.

                                                                                                                  8.5 Gütliche Einigung innerhalb der Frist – Akzeptanz des Artikels

                                                                                                                  Einigen sich die Parteien (gemäß 8.4) mittels schriftlicher Mitteilung an willhaben darauf, dass der Artikel vom Käufer akzeptiert wird, wird die Auszahlung des Geldbetrags auf das Pay-out-Wallet des Verkäufers freigegeben. Die Reklamation ist damit gütlich abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet.

                                                                                                                  8.5.1 Einigung auf Preisminderung

                                                                                                                  Wenn sich Käufer und Verkäufer innerhalb der Käufer-Verkäufer-Klärung auf eine Preisminderung einigen, so haben beide diese Einigung dem willhaben Käuferschutz schriftlich per E-Mail mitzuteilen, um die entsprechenden Auszahlungen im Verhältnis der getroffenen Einigung zwischen Verkäufer und Käufer anzustoßen. Ausreichend ist auch, wenn entweder Käufer oder Verkäufer einen Screenshot der Konversation dem willhaben Käuferschutz schriftlich per E-Mail übermittelt, aus dem die Einigung eindeutig hervorgeht. Die Parteien können sich auch durch Klicken der Buttons “Preisreduktion vorschlagen” und “Preisreduktion annehmen” auf eine Preisminderung einigen - in diesem Fall ist keine schriftliche Mitteilung per E-Mail an willhaben nötig, um die entsprechenden Auszahlungen anzustoßen. Die Einigung über die Preisminderung hat keinen Einfluss auf die Kosten für das PayLivery-Service. Die Reklamation ist damit gütlich abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet.

                                                                                                                  8.6 Gütliche Einigung innerhalb der Frist – Rücksendung des Artikels

                                                                                                                  Einigen sich die Parteien (gemäß 8.4) mittels schriftlicher Mitteilung an willhaben darauf, dass (a) der Verkäufer den Artikel zurücknimmt und (b) welche der Parteien die Kosten des Rückversands übernimmt, muss der Käufer den Artikel binnen 7 Kalendertagen an den Verkäufer zurückschicken. Der Käufer ist verpflichtet für eine geeignete Transportverpackung (= Außen- und Innenverpackung) zu sorgen. Spätestens 48 Stunden nach Rückerhalt des Artikels muss der Verkäufer den willhaben-Support darüber schriftlich informieren. willhaben behält sich vor, entsprechende Versandaufgabebestätigungen und Sendungsverlaufprotokolle vom Käufer einzuholen, um im Zweifelsfall daraus die erfolgte Zustellung abzuleiten. Danach erstattet willhaben den Artikelpreis an den Käufer zurück. Die vom Käufer für das PayLivery-Service bezahlten Kosten für das PayLivery-Service werden nicht rückerstattet. Die etwaige Erstattung der Kosten des Rückversands wickeln die beiden Parteien direkt ab und ist nicht Gegenstand des PayLivery-Service. Die Reklamation ist damit gütlich abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet.

                                                                                                                  8.6.1 Verstreichen der 7-Tagesfrist für die Rücksendung/Unzureichende Verpackung

                                                                                                                  Einigen sich die Parteien gemäß dieser Bestimmung auf die Rücksendung des Artikels, übergibt der Käufer jedoch in der Folge die Rücksendung nicht binnen der 7-Tagesfrist an den Versanddienstleister zur Rücksendung oder wird der Artikel auf Grund einer vom Käufer verwendeten mangelhaften bzw unzureichenden Verpackung beschädigt, wird der Geldbetrag auf das Pay-out-Wallet des Verkäufers transferiert. Es kommt zu keiner Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die Reklamation ist damit abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet.

                                                                                                                  8.6.2 Verweigerung der Annahme durch Verkäufer

                                                                                                                  Einigen sich die Parteien gemäß dieser Bestimmung auf die Rücksendung des Artikels, verweigert der Verkäufer jedoch in der Folge trotz ordnungsgemäßer Rücksendung die Annahme des Artikels, erstattet willhaben den Artikelpreis an den Käufer zurück. willhaben behält sich vor, entsprechende Versandaufgabebestätigungen und Sendungsverlaufsprotokolle vom Käufer einzuholen, um im Zweifelsfall daraus die erfolgte Annahmeverweigerung durch den Verkäufer abzuleiten. Die Reklamation ist damit gütlich abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet. willhaben behält sich vor, dem Verkäufer eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 20,- in Rechnung zu stellen. Etwaige Ersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben davon unberührt. Allfällige Streitigkeiten bezüglich des Eigentums am Artikel sind von den Parteien direkt zu klären.

                                                                                                                  8.7 Keine Einigung – Entscheidung durch willhaben

                                                                                                                  Für den Fall, dass innerhalb der gesetzten Frist keine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden wurde, behält sich willhaben das Recht vor, die Reklamation zugunsten einer der Parteien abzuschließen. Als Ergebnis dieser Abwicklung wird der Artikelpreis entweder dem Verkäufer freigegeben oder an den Käufer zurücküberwiesen, die Reklamation abgeschlossen und das PayLivery-Service beendet.

                                                                                                                  willhaben wird sich bemühen, nach objektiven Kriterien zu beurteilen, ob der Artikel dem vereinbarten Zustand (siehe Punkt 8.2) entspricht. Der willhaben-Support behält sich das Recht vor, den Käufer und den Verkäufer um die Übermittlung von Fotos, Videos oder anderen Unterlagen zu bitten, um die Abwicklung der Reklamation zu erleichtern. Die Bereitschaft zur Übermittlung dieser Unterlagen sowie die Mitarbeit an der Aufklärung des Sachverhaltes fließt in die Beurteilung von willhaben ein. Gerade aus diesem Grund wird dem Verkäufer eine ausführliche und tatsachengetreue Beschreibung des Artikels inkl. zahlreicher Fotos in seinem Inserat und seiner Kommunikation empfohlen.

                                                                                                                  8.7.1 Entscheidung zugunsten des Verkäufers

                                                                                                                  willhaben wird die Reklamation zugunsten des Verkäufers abschließen:

                                                                                                                  • wenn nach hinreichender Prüfung der übermittelten Unterlagen der Zustand des Artikels dem vereinbarten Zustand (Punkt 8.2) entspricht oder

                                                                                                                  • wenn der Käufer keine Bereitschaft zur Übermittlung von Fotos oder anderen Unterlagen, die seine Reklamation belegen, zeigt.

                                                                                                                  • wenn der Käufer den Artikel ohne Einigung auf Zurücknahme des Artikels durch den Verkäufer bzw. ohne Entscheidung von willhaben zu Gunsten des Käufers den Artikel eigenmächtig an den Verkäufer zurücksendet.

                                                                                                                  In diesem Fall wird der Geldbetrag auf das Pay-out-Wallet des Verkäufers transferiert. Die Reklamation ist damit abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet.

                                                                                                                  8.7.2 Entscheidung zugunsten des Käufers

                                                                                                                  willhaben wird die Reklamation zugunsten des Käufers abschließen:

                                                                                                                  • wenn nach hinreichender Prüfung der übermittelten Unterlagen der Zustand des Artikels nicht dem vereinbarten Zustand (Punkt 8.2) entspricht oder

                                                                                                                  • wenn der Artikel offensichtlich Mängel aufweist, die der Verkäufer kannte oder kennen musste und in der Beschreibung verschwiegen hat oder

                                                                                                                  • wenn der Verkäufer keine Bereitschaft zur Übermittlung von Fotos oder anderen Unterlagen, die seinen Standpunkt belegen, zeigt.

                                                                                                                  In diesem Fall muss der Käufer den Artikel binnen 7 Kalendertagen an den Verkäufer zurückschicken (an den Versanddienstleister übergeben). Der Käufer hat das von willhaben zur Verfügung gestellte Rücksendeetikett zu verwenden. Der Käufer ist verpflichtet für eine geeignete Transportverpackung (=Außen- und Innenverpackung) zu sorgen. Spätestens 48 Stunden nach Rückerhalt des Artikels muss der Verkäufer den willhaben-Support darüber schriftlich informieren. willhaben behält sich vor, entsprechende Versandaufgabebestätigungen und Sendungsverlaufprotokolle vom Käufer einzuholen, um im Zweifelsfall daraus die erfolgte Zustellung abzuleiten. Danach erstattet willhaben den Artikelpreis an den Käufer zurück. Die vom Käufer für das PayLivery-Service bezahlten Kosten für das PayLivery-Service werden nicht rückerstattet. Die etwaige Erstattung der Kosten des Rückversands wickeln die beiden Parteien direkt ab und ist nicht Gegenstand des PayLivery-Service. Die Reklamation ist damit abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet. Davon unbenommen steht es dem Käufer frei, von ihm getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Transaktion direkt beim Verkäufer zu beanspruchen.

                                                                                                                  8.7.2.1 Verstreichen der 7-Tagesfrist für die Rücksendung/Unzureichende Verpackung

                                                                                                                  Übergibt der Käufer die Rücksendung nicht binnen der 7-Tagesfrist an den Versanddienstleister zur Rücksendung oder wird der Artikel auf Grund einer vom Käufer verwendeten, mangelhaften bzw unzureichenden Verpackung am Transportweg beschädigt, wird der Geldbetrag auf das Pay-out-Wallet des Verkäufers transferiert. Es kommt zu keiner Rückabwicklung des Kaufvertrages. Die Reklamation ist damit abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet.

                                                                                                                  8.7.2.2 Verweigerung der Annahme durch Verkäufer

                                                                                                                  Verweigert der Verkäufer die Annahme des Artikels nach Entscheidung von willhaben auf Rücksendung des Artikels durch den Käufer trotz ordnungsgemäßer Rücksendung, erstattet willhaben den Artikelpreis an den Käufer zurück. willhaben behält sich vor, entsprechende Versandaufgabebestätigungen und Sendungsverlaufsprotokolle vom Käufer einzuholen, um im Zweifelsfall daraus die erfolgte Annahmeverweigerung durch den Verkäufer abzuleiten. Die Reklamation ist damit gütlich abgeschlossen und das PayLivery-Service ist beendet. willhaben behält sich vor, dem Verkäufer eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 20,- in Rechnung zu stellen. Etwaige Ersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben davon unberührt. Allfällige Streitigkeiten bezüglich des Eigentums am Artikel sind von den Parteien direkt zu klären.

                                                                                                                  8.8 Paket bei willhaben zu Zwecken der Reklamationsabwicklung

                                                                                                                  Im Rahmen der Rolle von willhaben als Moderator im Konfliktfall bzw. bei der Abwicklung des Reklamationsprozesses können im Einzelfall Pakete in den Verfügungsbereich von willhaben gelangen (z.B. User schickt den Artikel an willhaben oder Versanddienstleister sendet das Paket an willhaben auf Grund unrichtiger vom User angegebener Adressdaten). willhaben kontaktiert in der Folge den auf Ausfolgung anspruchsberechtigten User zur Klärung der weiteren Vorgehensweise (z.B. Versand des Pakets an den auf Ausfolgung Anspruchsberechtigten durch willhaben unter Begleichung der offenen Gebühren für die Beförderung und Verwahrung). willhaben setzt dem auf Ausfolgung anspruchsberechtigten User eine Frist von 3 Monaten für die Annahme bzw. Rücknahme des Pakets/Artikels unter Begleichung der auf dem Paket/Artikel lastenden Entgelte und Auslagen für die Beförderung und Verwahrung des Pakets/Artikels (Aufbewahrungsfrist). Innerhalb der Aufbewahrungsfrist kann das Paket/der Artikel vom auf Ausfolgung anspruchsberechtigten User gegen Begleichung der auf dem Paket/Artikel lastenden Entgelte und Auslagen für die Beförderung und Verwahrung des Pakets/Artikels zurückverlangt werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gilt das Paket/der Artikel als preisgegeben (derelinquiert) und wird von willhaben insbesondere zur Abdeckung der auf Grund der Verwahrung angefallenen Kosten sowie der der auf dem Paket/Artikel lastenden Entgelte und Auslagen für die Beförderung des Pakets/Artikels verwertet. Unverwertbare Inhalte dürfen von willhaben vernichtet werden.

                                                                                                                  9. Kontovollmacht

                                                                                                                  9.1 Bevollmächtigung durch den Verkäufer

                                                                                                                  Der Verkäufer bevollmächtigt willhaben, gegenüber ADYEN über den auf dem Pay-in-Wallet erliegenden Kaufpreis nach Maßgabe des Punktes 8. zu verfügen.

                                                                                                                  9.2 Gegenstand der Vollmacht

                                                                                                                  Gegenstand der Vollmacht ist der auf dem Pay-in-Wallet erliegenden Kaufpreis und die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf das bei ADYEN geführte Pay-in-Wallet, nicht aber auf das Pay-out-Wallet.

                                                                                                                  9.3 Umfang der Vollmacht

                                                                                                                  Die Vollmacht dient ausschließlich der Verwirklichung des Käuferschutzes und ermächtigt willhaben lediglich zu Verfügungen in Entsprechung der in Punkt 8. gemachten Vorgaben. willhaben ist deshalb ermächtigt, den auf dem Pay-in-Wallet erliegenden Kaufpreis

                                                                                                                  • in den Fällen der 8.5 und 8.7.1 auf das Pay-out-Wallet des Verkäufers zu transferieren;

                                                                                                                  • in den Fällen der 8.6 und 8.7.2 an den Käufer zurückzuüberweisen.

                                                                                                                  Die Vollmacht berechtigt willhaben nicht zu irgendwelchen anderen als den aufgezählten Verfügungen und insbesondere nicht:

                                                                                                                  • eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen;

                                                                                                                  • vorübergehende Kontoüberziehungen im banküblichen Gebrauch in Anspruch nehmen;

                                                                                                                  • zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen;

                                                                                                                  • zum Abschluss von Finanztermingeschäften und Wertpapiergeschäften;

                                                                                                                  • zur Beantragung von Bankkunden- und Kreditkarten;

                                                                                                                  • zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten;

                                                                                                                  • zur Kündigung des Kontovertrages.

                                                                                                                  9.4 Geltungsdauer der Vollmacht

                                                                                                                  Die Vollmacht gilt für die Dauer des PayLivery-Service.
                                                                                                                  Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Verkäufers.

                                                                                                                  10. Schlussbestimmungen und alternative Streitbeilegung

                                                                                                                  10.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht

                                                                                                                  Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen willhaben und den Kunden des Dienstes findet österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen des IPRG bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von willhaben. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder in Österreich beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

                                                                                                                  10.2 Alternative Streitbeilegung

                                                                                                                  Wir sind verpflichtet, über die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung für Verbraucher zu informieren. Soweit uns keine gesetzliche Verpflichtung trifft, werden wir nicht an einem derartigen Verfahren teilnehmen.

                                                                                                                  Für Verträge, die im Internet geschlossen werden, kann sich der Verbraucher an die Internet Ombudsstelle wenden: https://www.ombudsstelle.at.

                                                                                                                  Zusätzlich haben Verbraucher auch die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden: https://ec.europa.eu/odr.

                                                                                                                  10.3 Verfügbarkeit/Gewährleistung bzw. Stilllegung/Beendigung des Services

                                                                                                                  willhaben leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit seiner Services. Ausfallzeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technischer Probleme Dritter, höhere Gewalt, die nicht im Einflussbereich von willhaben liegen und daher von willhaben nicht zu vertreten sind und durch die die von willhaben angebotenen Services nicht erreichbar sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde erklärt, für Ausfälle keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

                                                                                                                  willhaben leistet ferner keine Gewähr dafür, dass seine Services den Erwartungen des Kunden entsprechen, insbesondere dass Erfolge (zB der Abschluss von Verträgen) aus der Nutzung der Services von willhaben erzielt werden.

                                                                                                                  willhaben ist berechtigt, das PayLivery-Service, das Gegenstand dieses Vertrages ist, zur Gänze oder teilweise stillzulegen, falls seine Sicherheit oder die Sicherheit einzelner oder mehrerer Kunden gefährdet ist. Dieses Recht von willhaben besteht auch, falls der Weiterbetrieb des Services oder Teile davon willhaben wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. willhaben wird den Kunden von solchen Maßnahmen unverzüglich verständigen, wobei dem Kunden daraus - außer bei Verschulden von willhaben - keine Ansprüche gegenüber willhaben oder seinen Vertragspartnern zustehen.

                                                                                                                  10.4 Haftung

                                                                                                                  Soweit es nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet willhaben für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit den auf Basis dieser AGB erbrachten Services, von willhaben, seinen Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die damit einhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

                                                                                                                  10.5 Account löschen, Beendigung der Nutzung des PayLivery-Service

                                                                                                                  Der User kann den Vertrag mit willhaben durch Löschen seines willhaben-Accounts kündigen, wenn keine Transaktionen mehr offen sind.

                                                                                                                  Eine Kündigung (durch Löschung des Accounts) ist nicht möglich, wenn der User eine über das PayLivery-Service und der Teilnahme an der Zahlungsabwicklung über ADYEN angestoßene Transaktion noch nicht beendet hat (darunter fällt auch ein noch nicht abgeschlossener Reklamationsprozess) oder auf Grund 10.7 gesperrt ist. Sofern der User noch ein Guthaben auf seinem e-Wallet hat, ist dieses - wenn kein Hinderungsgrund vorliegt - vor der Löschung auf ein Bankkonto des Users zu überweisen. Es gilt Punkt 5.3 entsprechend.

                                                                                                                  10.6 Sperre des Users aus wichtigem Grund

                                                                                                                  willhaben hat das Recht, den User aus wichtigem Grund für einzelne oder alle Services zu sperren oder den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind: 

                                                                                                                  • Zuwiderhandeln gegen diese AGB inkl. Anzeigenrichtlinien/Nutzungsbedingungen

                                                                                                                  • begründeter Verdacht auf missbräuchliche Verwendung des willhaben-/ bzw. PayLivery-Service 

                                                                                                                  • Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, wesentliche Vertragsbestimmungen, die guten Sitten, das Ansehen oder berechtigte Interessen von willhaben oder einem Partnerunternehmen wie z.B. den Versanddienstleistern

                                                                                                                  • fehlender Rechts-, oder Geschäftsfähigkeit

                                                                                                                  10.7 Sperre auf Grund des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG)

                                                                                                                  willhaben kann auf Grund des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) die Verpflichtung treffen, von einem Verkäufer die gem. § 18 DPMG erforderlichen und willhaben noch nicht vorliegenden Informationen zum Verkäufer (z.B. Hauptwohnsitzadresse, Geburtsdatum) einholen zu müssen. Legt der Verkäufer die gesetzlich erforderlichen Informationen nach entsprechender Aufforderung und Mahnungen durch willhaben nicht fristgerecht vor, wird willhaben den Verkäufer solange von weiteren Transaktionen über den PayLivery-Service abhalten, als der Verkäufer nicht die verlangten Informationen vorlegt.

                                                                                                                  10.8 Änderungsvorbehalt (konkludente Zustimmung)

                                                                                                                  willhaben kann dem User jederzeit eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorschlagen. Die Information über die Änderung der AGB an sich und den Geltungsbeginn der geänderten AGB erhält der User über sein willhaben-Konto oder per E-Mail an die vom User bekanntgegebene E-Mailadresse. Die Zustimmung durch den User gilt hinsichtlich AGB-Änderungen, die nicht die Hauptleistungspflichten von willhaben betreffen sowie AGB-Änderungen, die auf Grund Gesetzesänderungen notwendig sind, als erteilt, wenn der User nach dem bekanntgegebenen Geltungsbeginn der geänderten AGB das PayLivery-Service weiterhin nutzt (konkludente Zustimmung). In diesem Fall der konkludenten Zustimmung wird der Änderungsvorschlag dem User zumindest 30 Tage vor Geltung - sofern sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen keine längere Frist ergibt - bekanntgegeben. Dem User steht es frei, die geänderten AGB abzulehnen, indem er das PayLivery-Service nach dem Geltungsbeginn der geänderten AGB nicht mehr nutzt. Für bereits laufende PayLivery Transaktionen gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden AGB.