
Beim Autoverkauf zwischen Privatpersonen wird die Haftung für Mängel oft ausgeschlossen. Was es bei der Gewährleistung zu beachten gibt.
Ein Auto wechselt den Besitzer oder die Besitzerin: Aber wie sieht es mit der Haftung für etwaige Mängel aus? Beim Autokauf bei professionellen Händler:innen ist die Sache klar: Hier greift die Sachmängelhaftung. Händler:innen haften für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren oder innerhalb einer gewissen Zeit danach auftreten. Nach neuem EU-Recht haften Händler:innen zwei Jahre.
Anders verhält es sich beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens zwischen Privatpersonen. Grundsätzlich sind Käufer:innen auch hier durch Gewährleistung vor Mängeln geschützt, die bereits beim Verkauf bestanden haben – es handelt sich um ein gesetzlich verankertes Recht. Prinzipiell muss jede Person beim Privatverkauf eine Gewährleistung über den einwandfreien Zustand eines Fahrzeugs für mindestens ein Jahr (12 Monate) bieten. Das bedeutet, dass ein Verkäufer oder eine Verkäuferin innerhalb dieser Gewährleistungszeit nach der Übergabe dazu verpflichtet ist, für Reparaturen aller Sachmängel zu bezahlen, außer es wurde anders vereinbart.
Man kann im Kaufvertrag auch ausdrücklich festhalten, dass eine Gewährleistung NICHT ausgeschlossen ist. Mehr dazu, wie das aussehen kann, findest du in diesem Artikel über KFZ Kaufverträge.
Allerdings gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, private Verkäufer:innen können die Gewährleistung gänzlich ausschließen oder einschränken – was in der Praxis meistens gemacht wird. Bei Händler:innen gibt es mehr Sicherheit und Gewährleistung, beim privaten Kauf einen günstigeren Preis, dafür mehr Risiko, könnte man sagen.
Wenn ein Fahrzeug aus privater Hand „wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ gekauft wird, können in der Regel beim Auftreten von Mängeln keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Verkäufer:innen sind aber dazu verpflichtet, auf alle schon bekannten Schäden hinzuweisen. Diese sollten auch im Kaufvertrag erwähnt werden. Nicht gesondert erwähnen muss man offensichtliche Schäden, wenn Käufer:innen die Möglichkeit hatten, das Auto genau anzuschauen. Gleiches gilt bei Kleinigkeiten wie Kratzern.
Völlig ohne Rechte ist man aber selbst bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht, denn auch dann sind Mängel nicht umfasst, deren Fehlen ausdrücklich, schlüssig zugesichert oder arglistig verschwiegen wurde. Sollten Verkäufer:innen also Mängel am Fahrzeug verschweigen oder bewusst falsche Angaben gemacht haben, kann dies unter Umständen als Täuschung gewertet werden. Dann könntest du rechtliche Schritte einleiten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Was alles von einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss umfasst ist und was nicht, ist im Einzelfall aber Beweissache.
Verkäufer:innen müssen für Mängel aufkommen, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Entdecken Käufer:innen einen Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe, müssen Verkäufer:innen zunächst nachweisen, dass dieser bei der Übergabe noch nicht vorlag. Gelingt dies nicht, muss er oder sie für den Schaden aufkommen. Im Anschluss, also nach sechs Monaten, liegt die Beweiskraft bei Käufer:innen. Dann muss man selbst nachweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden war.
Ebenso greift die Gewährleistung, wenn die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften nicht zutreffen. Zum Beispiel, wenn ein Auto mit einem zugesicherten Kilometerstand verkauft wird, sich aber nach Kaufabschluss herausstellt, dass die Laufleistung tatsächlich höher ist.
Begutachtung und Beweissicherung ist das Wichtigste: Im Falle von Mängeln sollte der Käufer oder die Käuferin diese umgehend Verkäufer:innen melden und dokumentieren, bestenfalls schriftlich oder mit Fotos. Dies kann hilfreich sein, um später Ansprüche zu begründen. Gut ist in jede, Fall, wenn man sich einigt, ohne zu streiten. Problematischer, wenn der Rechtsweg beschritten werden muss. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das teuer werden.
Also am besten vor dem Kauf einen guten Rat einholen und dann entscheiden. In Ruhe alle Details beim Autokauf ansehen, um sich später nicht mit Mängeln herumschlagen zu müssen.