
Wenn sich zwei Privatpersonen auf den Verkauf eines Autos einigen, sollte ein Vertrag die Grundlage sein, um beide Seiten vor unerwünschten Überraschungen zu bewahren.
Ein Auto suchen, das einem gefällt, günstig privat kaufen, alles gut. Oder? In der Regel hoffentlich schon. Doch der Autokauf von Privatpersonen birgt auch mehr Risiken im Vergleich zu einem Kauf im Handel. Zum Beispiel können Mängel auftauchen, die vielleicht gar nicht augenscheinlich waren. Die Fahrzeuge sind meist älter und die Herstellergarantien üblicherweise abgelaufen. Egal also, ob du ein Auto verkaufen willst oder ob es sich um einen Autoankauf handelt: Ein guter Vertrag ist Pflicht, wenn man auf Nummer sicher gehen will.
Ein KFZ-Kaufvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das den Kauf eines Kraftfahrzeugs regelt. Er schützt beide Vertragspartner vor unerwarteten Problemen und Kosten. Beim ÖAMTC kannst du zum Beispiel einen Mustervertrag herunterladen. Beachte, dass bei Verträgen zwischen Privatpersonen der besondere Schutz des Konsumentenschutzgesetzes nicht zur Anwendung kommt.
Vertragsparteien
Die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten von Käufer:in und Verkäufer:in.
Fahrzeugdaten
Marke, Fahrzeugtyp, Motortyp, die Fahrzeugidentifikationsnummer, die Zahl der Vorbesitzer:innen, das Datum der Erstzulassung und der Kilometerstand!
Kaufpreis und Zahlung
Den Kaufpreis sowie die vereinbarten Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Ratenzahlung, Gesamtsumme). Auch eine Entrichtung der NoVa (Normverbrauchsabgabe) kann vermerkt sowie der Vertrag an die Bedingung einer positiven Kaufüberprüfung bei einem Automobilclub geknüpft werden.
Gewährleistung und Garantie
Beim privaten Kauf kann die Gewährleistung – also die Haftung für Mängel – gänzlich ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Wenn diese also in vollem Umfang erhalten bleiben soll, gilt es im Vertrag anzumerken, dass die Haftung für Mängel NICHT ausgeschlossen ist. In einem anderen Artikel zur Gewährleistung findest du weitere Infos zu diesem wichtigen Thema.
Vorschäden können in einer Leistungsbeschreibung aufgelistet werden. Darin können Käufer:innen allfällige Mängel offengelegt werden, die der Gewährleistung entzogen sind. Ein Ausschluss der Gewährleistung wirkt aber nicht absolut. In der Leistungsbeschreibung können auch Mängel aufgezählt werden, die entweder die Käuferin bzw. der Käufer akzeptiert oder die Verkäufer:innen noch vor Übergabe beseitigen wird. Wenn ein Fahrzeug aus privater Hand „wie besichtigt und probegefahren, unter Ausschluss jeder Gewährleistung" gekauft wird, können in der Regel beim Auftreten von Mängeln keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist die Garantie. Sie wird von den Erzeugerfirmen für unterschiedliche Teile des Fahrzeugs für oft unterschiedliche Dauer rechtlich verbindlich versprochen. Sind die Zeiten für die jeweiligen Garantien noch nicht ausgelaufen, so werden diese Garantien auf die Person übertragen, die den Gebrauchtwagen kauft.
Beschreibung des Zustands
Ist das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher, gibt es ein Pickerl? Zu klären ist auch, ob etwaige Änderungen am Fahrzeug zulässig beziehungsweise genehmigt sind – und ob es Vorschäden gibt. Vielleicht macht es Sinn, das Auto vor dem Kauf genau anschauen zu lassen: Klicke hier für weitere Infos zu einem Ankaufstest.
Übergabe des Fahrzeugs
Das Datum und der Ort der Übergabe, eventuell im Fahrzeug verbleibendes Zubehör. Hierbei ist es ratsam, auch den Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe in Form von Fotos festzuhalten.
Schreibe zudem auf, welche Unterlagen mit dem Fahrzeug übergeben werden. Gut wäre: Der letzte Prüfbericht, Typenschein oder andere Genehmigungsnachweise, etwaige Vignetten oder Servicehefte.
Rücktrittsrecht
Ein Vertrag, der – mündlich oder schriftlich – geschlossen wurde, ist grundsätzlich gültig und für beide Parteien verbindlich. Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht nach Abschluss des Kaufvertrages. Außer in Ausnahmen: Bei einem Lieferverzug oder einer Preiserhöhung. Für den Fall, dass ein Vertragspartner ohne wichtigen Grund seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann im Vertrag anstelle der Erfüllung oder eines Schadenersatzes auch eine Stornogebühr in Prozent von der Höhe des Kaufpreises vereinbart werden.
Wichtig ist auch, dass beim Verkauf eines Fahrzeugs sämtliche Versicherungen (Haftpflicht-, Kasko-, Insassenunfallversicherung) auf den Erwerber oder die Erwerberin übergehen, wobei sowohl Verkäufer:innen als auch Käufer:innen für offene Prämienschulden des laufenden Versicherungsjahres haften. Also: Vor dem Verkauf das Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle abmelden und das der Auto-Versicherung melden. Alternativ kann auch die Käuferin oder der Käufer mit dem gültigen Kaufvertrag eine Sonderkündigung bei der aktuellen Versicherung vornehmen und innerhalb eines Monats eine neue Versicherung abschließen.
Ja, die Verträge machen ein wenig Mühe. Sie sind aber wichtig für einen guten und unbeschwerten Autokauf. Also im Zweifel beraten lassen und auch genügend Zeit in die Vorbereitung eines Autokaufs investieren. Gutes Gelingen und gute Fahrt!