Was Vermieter:innen bei Besichtigungsterminen fragen dürfen

Frage beim Besichtigungstermin

Wer mehr über zukünftige Mieter:innen wissen möchte, sollte Details abfragen – doch nicht alle Fragen sind erlaubt.

Vermieter:innen müssen wissen, wer in Zukunft in ihrer Wohnung bzw. in ihrem Haus wohnen wird. Deshalb ist es wichtig, bei Besichtigungsterminen zukünftige Mieter:innen kennenzulernen und bestimmte Details über sie herauszufinden. Grundsätzlich dürfen bestimmte Fragen gestellt werden, während andere nicht erlaubt sind und Mieter:innen müssen diese nicht beantworten. Es ist also wichtig, zwischen zulässigen und nicht zulässigen Fragen zu unterscheiden.

Diese Fragen an Mieter:innen sind zulässig

  • Wer wird in dem Mietobjekt wohnen? Die Anzahl der Familienmitglieder oder anderer Personen wird hier abgefragt.

  • Wo arbeiten Mieter:innen und wie hoch ist ihr Einkommen? Solche Fragen sind für Vermieter:innen entscheidend, weil sie ja sicher sein müssen, dass die Miete immer pünktlich bezahlt wird.

  • Beziehen Mieter:innen Sozialleistungen bzw. wie sieht ihre wirtschaftliche Situation aus? Auch das ist für die Einschätzung der Bonität wichtig.

  • Gab es eine Räumungsklage, Zwangsvollstreckung oder Insolvenzverfahren gegen potenzielle Mieter:innen?

  • Ist die Nutzung von Räumlichkeiten für Home Office oder gewerbliche Zwecke geplant? Das ist wichtig für die Abnutzung.

  • Sind die Mieter:innen Besitzer eines oder mehrerer Haustiere?

Diese Fragen an Mieter:innen sind nicht erlaubt

  • Fragen zu Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Gesundheitszustand (Ausnahme; ob es sich bei den Mieter:innen um Nicht-/Raucher:innen handelt), Schwangerschaft (auch geplanter), sexueller Orientierung, politischen Ansichten (etwa auch Parteizugehörigkeit), privaten Vorlieben wie Hobbys oder Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sind nicht zulässig und sollten von Vermieter:innen daher nicht gestellt werden.

  • Einige Fragen liegen im Graubereich, etwa die Frage nach Musik als Hobby: Wenn zukünftige Mieter:innen Musikinstrumente nutzen und in der Wohnung beispielsweise Klavier spielen möchten, kann das wichtig sein. Auch Angaben zu früheren Mietverhältnissen können wichtig sein, sind aber rechtlich heikel – in manchen Fällen haben Gerichte entschieden, dass das Vermieter:innen nichts angeht.

Tipps für Fragen an Mieter:innen

  • Werden falsche Antworten zu den erlaubten Fragen – und zwar nur zu diesen – gegeben, kann das Konsequenzen für Mieter:innen haben. So kann etwa bei irreführenden Angaben zur Einkommenssituation eine Kündigung erfolgen.

  • Oftmals werden wichtige Fragen über eine Selbstauskunft abgefragt. Diese wird entweder bereits bei einem ersten Besichtigungstermin oder – was öfters der Fall ist – bei einem Folgetermin übergeben. Auch dabei gilt aber, dass nur zulässige Fragen enthalten sein dürfen.

  • Bei nicht zulässigen Fragen können Mieter:innen auch falsche Angaben machen, deshalb sollten diese Fragen gar nicht erst gestellt werden.