

Wer mehr über zukünftige Mieter:innen wissen möchte, sollte Details abfragen – doch nicht alle Fragen sind erlaubt.
Vermieter:innen müssen wissen, wer in Zukunft in ihrer Wohnung bzw. in ihrem Haus wohnen wird. Deshalb ist es wichtig, bei Besichtigungsterminen zukünftige Mieter:innen kennenzulernen und bestimmte Details über sie herauszufinden. Grundsätzlich dürfen bestimmte Fragen gestellt werden, während andere nicht erlaubt sind und Mieter:innen müssen diese nicht beantworten. Es ist also wichtig, zwischen zulässigen und nicht zulässigen Fragen zu unterscheiden.
Wer wird in dem Mietobjekt wohnen? Die Anzahl der Familienmitglieder oder anderer Personen wird hier abgefragt.
Wo arbeiten Mieter:innen und wie hoch ist ihr Einkommen? Solche Fragen sind für Vermieter:innen entscheidend, weil sie ja sicher sein müssen, dass die Miete immer pünktlich bezahlt wird.
Beziehen Mieter:innen Sozialleistungen bzw. wie sieht ihre wirtschaftliche Situation aus? Auch das ist für die Einschätzung der Bonität wichtig.
Gab es eine Räumungsklage, Zwangsvollstreckung oder Insolvenzverfahren gegen potenzielle Mieter:innen?
Ist die Nutzung von Räumlichkeiten für Home Office oder gewerbliche Zwecke geplant? Das ist wichtig für die Abnutzung.
Sind die Mieter:innen Besitzer eines oder mehrerer Haustiere?
Fragen zu Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Gesundheitszustand (Ausnahme; ob es sich bei den Mieter:innen um Nicht-/Raucher:innen handelt), Schwangerschaft (auch geplanter), sexueller Orientierung, politischen Ansichten (etwa auch Parteizugehörigkeit), privaten Vorlieben wie Hobbys oder Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sind nicht zulässig und sollten von Vermieter:innen daher nicht gestellt werden.
Einige Fragen liegen im Graubereich, etwa die Frage nach Musik als Hobby: Wenn zukünftige Mieter:innen Musikinstrumente nutzen und in der Wohnung beispielsweise Klavier spielen möchten, kann das wichtig sein. Auch Angaben zu früheren Mietverhältnissen können wichtig sein, sind aber rechtlich heikel – in manchen Fällen haben Gerichte entschieden, dass das Vermieter:innen nichts angeht.
Werden falsche Antworten zu den erlaubten Fragen – und zwar nur zu diesen – gegeben, kann das Konsequenzen für Mieter:innen haben. So kann etwa bei irreführenden Angaben zur Einkommenssituation eine Kündigung erfolgen.
Oftmals werden wichtige Fragen über eine Selbstauskunft abgefragt. Diese wird entweder bereits bei einem ersten Besichtigungstermin oder – was öfters der Fall ist – bei einem Folgetermin übergeben. Auch dabei gilt aber, dass nur zulässige Fragen enthalten sein dürfen.
Bei nicht zulässigen Fragen können Mieter:innen auch falsche Angaben machen, deshalb sollten diese Fragen gar nicht erst gestellt werden.







